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Versuchspersonenstunden
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss man als sehgeschädigte Person alle Versuchspersonenstunden absolvieren?
Nein. Oft ist es gar nicht möglich, alle vorgesehenen Vpn-Stunden zu absolvieren, da viele Studien für sehgeschädigte Personen nicht machbar sind. Daher informieren Sie sich vor der Teilnahme an einer Untersuchung gut, ob Sie diese auch mit Ihrer Sehschädigung machen dürfen, oder diese Sie von der Untersuchung ausschließt. Oftmals steht eine solche Information bereits in den E-Mails. Manchmal wird diese jedoch vergessen, daher ist es wichtig gezielt nachzufragen.
Sie sollten zwar an möglichst vielen Untersuchungen als Versuchsperson teilnehmen, können aber die Stundenanzahl vom Prüfungsbüro reduzieren lassen.
Achtung! An dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass der Fachbereich häufig Untersuchungen mit sehgeschädigten Personen macht und daher gezielt solche sucht! Halten Sie also Ihre Ohren offen oder fragen Sie in den verschiedenen AGs nach. Vor allem die AG Kognitive Psychophysiologie forscht oft mit Sehgeschädigten.