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Studienort-/Studiengangwechsel/Quereinstieg
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mein woanders begonnenes Studium in Psychologie in Marburg fortsetzen?
Auf unseren Webseiten finden Sie dazu wichtige Infos zum Einstieg in ein höheres Fachsemester, Detailinformationen zur Bewerbung finden Sie auf der Bewerbungsseite für ein höheres Fachsemester. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass an unserem Fachbereich die Chancen für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester erfahrungsgemäß eher schlecht stehen, da wir in der Regel "überbucht" sind. Wenn Sie jedoch eine(n) Tauschpartner(in) (Tauschantrag) haben, sieht es besser aus. Eine Bewertung erbrachter Leistungen nehmen wir erst vor, wenn Sie einen Studienplatz bei uns erhalten haben. Falls erforderlich, können Sie für Ihre Bewerbung einen Anerkennungs-/Anrechnungsbescheid zur Einstufung in ein höheres Fachsemester erhalten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte den Studienort wechseln. Wie kann ich eine(n) Tauschpartner(in) finden?
Es gibt Tauschbörsen im Internet, z.B. studienplatztausch.de. Außerdem können Sie unsere Fachschaft fragen, ob diese bei uns einen Aushang für Sie machen kann.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich einen Quereinstieg machen, also von einem anderen Studiengang zum Bachelorstudiengang Psychologie wechseln?
Ein Quereinstieg aus einem anderen Studiengang in den Bachelorstudiengang Psychologie ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Chancen auf einen Einstieg in ein höheres Fachsemester stehen erfahrungsgemäß generell recht schlecht, da unsere Studiengänge in der Regel "überbucht" sind, in den jeweiligen Semestern also keine freien Studienplätze verfügbar sind. Alle Informationen zu einem Einstieg ins höhere Fachsemester finden Sie auf der entsprechenden Website. Als Quereinsteiger stehen die Chancen oft besser, wenn Sie sich ganz regulär zum ersten Fachsemester bewerben und nach erfolgreicher Immatrikulation einen Antrag auf Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen stellen. Die Bewertung der erbrachten Leistungen nehmen wir erst vor, wenn Sie einen Studienplatz bei uns erhalten haben.
Das Studium der Psychologie ist sehr anspruchsvoll und Sie sollten sich Ihren Studiengangswechsel gut überlegen. Informieren Sie sich über unseren Bachelorstudiengang und über unsere Studienanforderungen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Leistungen können mir bei einem Wechsel nach Marburg anerkannt werden und wie erhalte ich einen Anerkennungs- bzw. Anrechnungsbescheid zwecks Einstufung?
Für Ihre Bewerbung beim Studierendensekretariat können Sie von der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ggf. einen Anerkennungs-/Anrechnungsbescheid (zur Einstufung in ein Fachsemester) erhalten (zu beantragen beim Prüfungsbüro; zuständig ist die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses). Einen solchen Bescheid benötigen Sie dann, wenn es sich bei Ihrem bisherigen Studium um einen anderen Studiengang handelt, die Studiengangsbezeichnung also nicht Psychologie, B.Sc. ist. Auch wenn Sie bisher im Ausland, an einer Fachhochschule und/oder bei einem privaten Anbieter studiert haben, ist ein solcher Bescheid nötig. Bitte beantragen Sie einen solchen Bescheid frühzeitig, damit Sie ihn rechtzeitig im Rahmen Ihrer Bewerbung einreichen können. Wenn die Bewerbung form- und fristgerecht bis zum 15.01. bzw. 15.07. dem Studierendensekretariat vorliegt, kann der fehlende Bescheid bis zum 05.03. bzw. 05.09. nachgereicht werden (Bitte erkundigen Sie sich ggf. beim Studierendensekretariat nach der Aktualität dieser Daten!).
Vorab können wir keine einzelnen Leistungen endgültig anerkennen/bewerten. Dies geschieht erst, wenn Sie einen Studienplatz bei uns erhalten haben. Ein Vergleich Ihrer Leistungen mit den Anforderungen unserer Prüfungsordnung zeigt Ihnen, was evtl. im Rahmen des Bachelorstudiums anerkannt und damit angerechnet werden könnte. Dabei helfen Ihnen die Modulbeschreibungen im Modulhandbuch weiter. Angerechnete Leistungen müssen Sie dann bei uns nicht wiederholen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wenn ich einen Studienplatz in Marburg habe, wer ist dann zuständig für die Anerkennung von Leistungen?
Hierzu finden Sie Informationen auf den Webseiten unseres Prüfungsbüros.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Nun habe ich einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester in Marburg bekommen. Was muss ich jetzt tun?
Spätestens nachdem Sie sich eingeschrieben haben, empfehlen wir Ihnen, sich an die Studienfachberatung zu wenden.