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Nach dem Auslandsaufenthalt

Anerkennung von Leistungen nach der Rückkehr aus dem Ausland

Erasmus

  • Was ist das LA After? Wie beantragte ich die Anerkennung?

    Das LA after ist Ihr eigentlicher Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen (Kurse, Prüfungen etc.), die Sie während Ihres Austausches erfolgreich erbracht haben.
    Kontrollieren Sie also genau, ob alle Marburger Module so aufgeführt werden, wie Sie sie tatsächlich angerechnet bekommen wollen, denn basierend auf dem unterschriebenen LA After wird das Marburger Prüfungsbüro die Module und Noten in Ihr Marburger Transcript of Records eintragen

  • Wie und wann erstelle ich das LA After?

    Aktuell gibt es keine Möglichkeit, das Learning Agreement After  in Mobility Online zu erstellen. Laden Sie sich stattdessen das Formular zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen herunter und füllen Sie es aus.  Hinweis: Bitte lassen Sie das Feld für die Marburger Note frei, Ihre ausländische Note wird von uns umgerechnet und für Sie eingetragen. Dabei richten wir uns nach der offiziellen Bayrischen Formel zur Umrechnung von ausländischen Noten (vgl. Leibniz Universität Hannover).
    Falls sich seit dem LA before oder Changes noch einmal etwas geändert hat, brauchen Sie außerdem einen aktualisierten fachbereichsinternen Zusatz mit dem Ok der Modulbeauftragten bzw. einen aktualisierten Verzicht. Sie müssen auch das LA changes in Mobility Online entsprechend aktualisieren. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei uns per E-Mail - wir müssen das LA dann in Mobility Online zunächst wieder zurücksetzen, damit Sie es erneut bearbeiten können.

    Schicken Sie dann das ausgefüllte Anerkennungsformular zusammen mit Ihrem ausländischen Transcript of Records, ihrem aktuellen Learning Agreement Before/Changes und gegebenenfalls aktualisiertem fachbereichsinternem Zusatz bzw. Verzicht per E-Mail an erasmusstudent4@uni-marburg.de. 

    Das von uns unterschriebene Anerkennungsformular
    1. laden Sie zusammen mit dem ToR der Gastuni in Mobility Online hoch. Dort wird es vom International Office geprüft, bevor Ihre Abschlussrate ausgezahlt wird. 
    2. bringen Sie zusammen mit dem ToR und dem internen Zusatz zum Prüfungsbüro, wo Ihnen die Leistungen in Ihr Marburger ToR gutgeschrieben werden. 

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