Hauptinhalt
Nach der Zusage
Zwischen der Zusage des Studienplatzes und der offiziellen Nominierung an der Gastuniversität können bis zu 6 Monate vergehen. Das liegt an den unterschiedlichen Nominierungsfristen der Gastuniversitäten, haben Sie also etwas Geduld.
In der Zwischenzeit sollten Sie schon mal anfangen, sich z.B. die Kurse für das Auslandssemester zu suchen, deren Anrechnungsfähigkeit in Marburg bestätigen lassen und sich um andere Formalitäten wie Auslandskrankenversicherung, Beurlaubung, Konto, etc. zu kümmern. Beantragen Sie insbesondere das Auslands-BAföG mindestens sechs Monate im Voraus, selbst wenn Sie noch nicht offiziell nominiert sind! (Die Bescheinigungen können nachgereicht werden.)
Alle Programme
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es Informationsveranstaltungen für angenommene Austauschstudierende?
Ja, es gibt für die meisten Programme eine Info-Veranstaltung vom International Office, die meist bereits vor den Nominierungen stattfindet. Sie werden über den genauen Termin informiert.
Darüber hinaus gibt es eine Info-Veranstaltung am Fachbereich spezifisch mit Informationen zur Erstellung des Learning Agreements. Auch hier werden Sie über den genauen Termin informiert. Die Folien der letzen Veranstaltung finden Sie immer hier.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich Prüfungen in Marburg vorziehen, wenn ich zum Prüfungstermin bereits nicht mehr in Marburg bin?
Das ist in der Regel möglich. Bitte treten Sie frühzeitig (!) mit den entsprechenden Dozierenden in Kontakt, um zu klären, ob Sie Prüfungen vorziehen können. Am besten organisieren Sie sich als Gruppe aller Austauschstudierenden eines Semesters, so kann für alle eine Lösung gefunden werden. Dozierende können individuell entscheiden, wann und in welchem Format die Prüfung für Austauschstudierende stattfinden wird. Meist finden die vorgezogenen Prüfungen als mündliche (Gruppen-)Prüfungen statt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich bei Überschneidung der Semesterzeiten einen Härtefallantrag zur Kursbelegung stellen?
Sofern sich ihr Auslandsaufenthalt mit dem vorherigen Semester überschneidet, können Sie bei der Kursbelegung in Marburg einen Härtefallantrag stellen, um so zu vermeiden z.B. in ein Blockseminar zu kommen, das erst nach Ihrer Ausreise stattfindet. Als Grund geben Sie dann bitte das Auslandssemester an. Infos dazu finden Sie im Ilias im Ordner Students.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich während meines Auslandsaufenthaltes beurlaubt sein?
Nein, Sie können sich beurlauben lassen, müssen es jedoch nicht.
Wenn Sie sich beurlauben lassen, werden Ihre Fachsemester angehalten und nur die Hochschulsemester weitergezählt. Beachten Sie, dass Sie in einem beurlaubten Semester keine Prüfungen (Nachschreibeklausuren etc.) an der Universität Marburg ablegen können; die im Ausland erbrachten Studienleistungen werden Ihnen jedoch in vollem Umfang angerechnet (sofern über das LA vereinbart). Außerdem können Sie sich den Betrag für das Semesterticket vom AStA zurückerstatten lassen (funktioniert allerdings auch ohne Beurlaubung, solange eine offizielle Bestätigung über Ihren Auslandsaufenthalt vorliegt), Ihr Semesterticket ist dann ungültig.Für BAföG-Empfänger*innen kann eine Beurlaubung ggf. von Vorteil sein. Bitte informieren Sie sich umfassend und klären Sie, ob eine Beurlaubung für Sie in Frage kommt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie und wo beantrage ich ein Urlaubssemester?
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office: Beurlaubung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich mir den Betrag des Semestertickets zurück erstatten lassen?
Die Kosten für das Semesterticket können Sie sich beim AStA zurückerstatten lassen. Ihr Semesterticket wird dann für das Urlaubssemester entwertet. Beachten Sie, dass die Rückerstattung innerhalb der ersten vier Wochen der Vorlesungszeit erfolgen muss.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie und wo kann ich Auslands-BAföG beantragen?
Informationen dazu und welches BAföG-Amt für Sie zuständig ist, finden Sie unter bafög.de.
Auslands-BAföG-Beziehende können für eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung (monatlich bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags nach § 13a BAföG) und die Reisekosten Zuschläge zum Bedarf beantragen.
Beantragen Sie das Auslands-BAföG mindestens sechs Monate im Voraus, selbst wenn Sie noch nicht offiziell nominiert sind! (Die Bescheinigungen können nachgereicht werden.)
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welchen Versicherungsschutz brauche ich im Ausland?
In aller Regel werden Sie einen Auslandsversicherungsschutz brauchen, je nach Programm sind dabei jedoch die Richtlinien und ggf. Vergünstigungen anders. Daher muss je nach Programm selbst recherchiert werden.
Anbei ein Zitat aus der Vereinbarung (Grant Agreement) für Erasmus+ Hochschulbildung (Studierendenmobilität - Auslandsstudium von 2015/16):
ARTIKEL 5 – VERSICHERUNG
5.1 Der Teilnehmer muss über ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung, ggf. Haftpflicht-und Unfallversicherung) für das Gastland verfügen und verpflichtet sich, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da mit dem Programm keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. (...)
5.2 Der Teilnehmer erklärt, dass Krankenversicherungsschutz für den Aufenthalt im o.g. Gastland besteht und der Versicherungsschutz den Erfordernissen des Aufenthalts entsprechend des Gastlandes/ der aufnehmenden Einrichtung entspricht.
Hinweis: Die nationale Krankenversicherung des Teilnehmers bietet mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, seinen Krankenversicherungsschutz für den Aufenthalt im Gastland zu prüfen und sich ggf. entsprechend dem konkreten Bedarf zusätzlich zu versichern.
5.3 Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, sich über den erforderlichen Versicherungsschutz zu informieren und für ausreichenden Versicherungsschutz für die Zeit seines/ihres Aufenthalts zu sorgen. Der Abschluss einer Haftpflicht- und einer Unfallversicherung wird dringend empfohlen.
Auslands-BAföG-Beziehende können für eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung (monatlich bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags nach § 13a BAföG) Zuschläge zum Bedarf beantragen.
Nochmals wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede*r Studierende sich selbst über Versicherungen informieren sollte!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie wähle ich meine Kurse an der Gastuniversität?
Informieren Sie sich hierzu an ihrer Gastuniversität oder befragen ehemalige Outgoings. Kontakt zu ehemaligen Outgoings vermitteln wir gerne. Schreiben Sie einfach an unsere Mailadresse.
Dann erstellen sie ein Learning Agreement.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist ein Learning Agreement (LA)/eine Lernvereinbarung?
Das Learning Agreement ist eines der wichtigsten Dokumente für Ihren Erasmus+ Aufenthalt, in dem Sie Ihr Studienvorhaben und die Anerkennung der Studienleistungen für Ihren Studiengang festlegen. Als prüfungsrelevantes Dokument ist es nicht nur für die Auszahlung des Mobilitätszuschusses, sondern insbesondere auch für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen von großer Bedeutung.
Pro Semester gilt ein Richtwert von 30 ECTS für die zu erbringende Studienleistung, für ein Trimester 20 ECTS: Allerdings kann es hier auch zu Abweichungen kommen, etwa durch andere Bewertungssysteme in Ihrem Gastland, eine eingeschränkte Kurswahl oä. Besprechen Sie Ihr Studienvorhaben daher rechtzeitig vor dem Aufenthalt mit Ihrer oder Ihrem Fachbereichsbeauftragten und/oder Ihrem Prüfungsbüro, um alle Fragen zu klären.
Das Learning Agreement ist verbindlicher Bestandteil Ihres Zuwendungsvertrags (Grant Agreement) und muss daher vor der Unterschrift Ihres Grant Agreements und vor Beginn Ihres Aufenthalts vollständig unterschrieben vorliegen.
Im LA legen Sie also vor dem Aufenthalt fest, welche Veranstaltungen Sie im Ausland belegen möchten und es wird Ihnen ebenfalls im Voraus bestätigt, dass Sie diese an Ihrer Gastuniversität studieren können, sowie wie Ihnen die Leistungen in Marburg anerkannt werden.
-> Das LA ist also eine Absicherung für Sie!
Oft müssen Sie zur Erstellung des LA auf ein altes Lehrprogramm zurückgreifen, da noch keine aktuellen Informationen für den Zeitraum Ihres Auslandssemesters zur Verfügung stehen. Sie können Ihr LA jedoch später ändern (siehe "LA Changes").Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Braucht man bei jedem Auslandsaufenthalt das Learning Agreement?
Nach §8 der Prüfungsordnungen für Bachelor und Master Psychologie wird ein Learning Agreement für alle Auslandsaufenthalte abgeschlossen. Je nach Auslandsprogramm gelten jedoch unterschiedliche Vorgaben und Formulare. Fragen Sie die jeweiligen Ansprechpartner*innen für ihr Programm (das sind für Erasmus+ ihre Fachbereichskoordination, für alle weiteren Programme die Ansprechpartner*innen im International Office) nach den geltenden Bestimmungen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie funktioniert das Learning Agreement und die Anerkennung der Kurse am Fachbereich? Was ist der fachbereichsinterne Zusatz zum Learning Agreement / FB04-internes Formular zum LA?
Zur Vereinfachung führen wir Sie in den Folien der Infoveranstaltung Teil 3: Vorbereitung & LA mit Klickwegen durch die Erstellung ihres LA.
Das LA wird in Mobility Online erstellt. Für Austausche im Rahmen von Erasmus+ ist das Learning Agreement rein digital, für andere Programme muss es ggf. ausgedruckt und unterschrieben und später wieder in Mobility Online hoch geladen werden. (Manche Gastuniversitäten haben auch noch ein eigenes Formular; dann müssen Sie leider beide ausfüllen).
Als Auslandskoordination sind wir nur für die formale Betreuung und Prüfung zuständig.
Die inhaltliche Prüfung der Anrechnungsfähigkeit von ausländischen Modulen für Marburger Psychologie-Module erfolgt über die Modulbeauftragten.
Verwenden Sie hierzu das interne Zusatzformular zum LA des Fachbereichs 04, das Sie in Mobility Online oder hier herunterladen können. Gehen Sie damit und allen notwendigen Informationen (Modulbeschreibung mit Titel, Qualifkationszielen und ECTS) zu den Modulverantwortlichen, damit diese die Anrechnungsfähigkeit überprüfen können (siehe "Was ist die Lissabon-Konvention?"). Sofern Sie nicht alle Kurse anrechnen lassen wollen, reichen Sie uns zusätzlich noch die Verzichtserklärung ein.Achten Sie darauf, dass die Modulverantwortlichen genau spezifizieren, wie und was Ihnen anerkannt wird, insbesondere wenn es sich um Teilmodule handelt, also zum Beispiel nur ein Seminar. Es ist für Sie wichtig zu wissen, welche der Kurse, Studienleistungen und Prüfungen des Moduls Sie in Marburg nicht mehr bzw. weiterhin belegen müssen.
Erst wenn Sie alle Unterschriften der Modulbeauftragen des FB Psychologie haben, können wir Ihnen die Unterschrift auf dem Learning Agreement geben. Dazu schreiben Sie uns nach Erstellung des Learning Agreements eine E-Mail an erasmusstudent4@uni-marburg.de in der Sie uns den internen Zusatz und - sofern nich alle Kurse anerkannt werden - auch den Verzicht *gebündelt in einer E-Mail (!)* senden.
(Siehe: Zuständigkeiten und Kontakt)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Nebenfach Psychologie: Wie lasse ich mir ein im Ausland absolviertes Psychologiemodul als Nebenfach/Importmodul anerkennen?
In einigen Studiengängen ist es möglich, Psychologie als "Nebenfach" (Anwendungsfach, interdisziplinäres Modul etc.) zu wählen. Voraussetzung dafür ist eine Vereinbarung zwischen den Fachbereichen. Ob bzw. in welchem Rahmen Sie Psychologie als "Nebenfach" studieren dürfen, können Sie den folgenden Links entnehmen: https://www.uni-marburg.de/de/fb04/studium/beratung/psychologie-fuer-studierende-anderer-studiengaenge .
Bitte informieren Sie sich dort und bei der Studienfachberatung, welche Module für Ihr Studium möglich und sinnvoll sind.
Wenn Sie sich dann ein ausländisches Modul als ein psychologisches Importmodul anerkennen lassen möchten, müssen Sie die Anrechnungsfähigkeit durch die entsprechenden Modulbeauftragten in Marburg bestätigen lassen, bevor Sie die Dokumente zur Unterschrift bei uns einreichen. Wie das funktioniert finden sie auf dieser Seite unter "Wie funktioniert die Anerkennung der Kurse am Fachbereich?...".
Nicht-Erasmus
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erstelle ich das LA Before?
Zur Vereinfachung führen wir Sie in den Folien der Infoveranstaltung Teil 3: Vorbereitung & LA mit Klickwegen durch die Erstellung ihres LA.
Das LA wird in Mobility Online erstellt. (Manche Gastuniversitäten haben auch noch ein eigenes Formular; dann müssen Sie leider beide ausfüllen).
Vorbereitung:
1. Entscheiden Sie sich mit Hilfe des Vorlesungsverzeichnisses Ihrer Gastuniversität, welches Sie meist online finden können, für Kurse, die Sie belegen möchten.
2. Lassen Sich sich gegebenenfalls die Anrechnungsfähigkeit durch den entsprechenden Modulbeauftragten auf dem fachbereichsinternen Zusatz bestätigen. (siehe auch: Wie funktioniert das Learning Agreement und die Anerkennung der Kurse am Fachbereich? Was ist der fachbereichsinterne Zusatz zum Learning Agreement / FB04-internes Formular zum LA?)3. Erfassen Sie in Mobility Online die im Ausland geplanten Kurse und ordnen Sie diese den Kursen Ihres Studiengangs in Marburg zu. Für Kurse Ihrer Gastuni, die Sie nicht in Marburg einbringen können oder möchten, lassen Sie die entsprechenden Felder auf der rechten Seite frei und setzen die ECTS auf Null.
4. Reichen Sie in Mobility Online das LA before nach Fertigstellung ein.
5. Wir bekommen eine automatische Nachricht und prüfen Ihre Dokumente. Nach der ersten Prüfung durch uns drucken Sie das LA aus und reichen es mit der Info zur Umrechnung der Credits und den Unterschriften der Modulbeauftragten auf dem fachbereichsinternen Formular zur Unterschrift per Mail bei uns ein.
Der fachbereichsinterne Zusatz sollte bereits alle Unterschriften beinhalten. Falls Sie eine Unterschrift von Frau Lenz als Modulbeauftragte von B-EK1, EK2, BS1 und BS2 auf dem fachbereichsinternen Zusatz brauchen, können Sie das Formular zunächst ohne die Unterschrift von Frau Lenz an uns senden.Die Info zur Umrechnung von Credits zu ECTS akzeptieren wir in Form von
– Screenshots von Webseiten der Gastuniversität
– Weblinks zu Seiten der Gastuniversität
– Infozettel (z.B. des Austauschprogramms oder der Gastuni)
Da ECTS ein Europäisches System sind, weichen die Credits (die man für z.B. ein Seminar bekommt) der nicht-EU Partneruniversitäten häufig von ECTS ab. In der Info zur Umrechnung sollte daher deutlich hervorgehen wie viele Credits an der Gasthochschule den ECTS an der Uni Marburg entsprechen.6. Danach (oder auch davor) schicken Sie das LA before an Ihren Koordinator der Gastuni, der es ebenfalls unterschreiben und stempeln (!) muss.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann erstelle ich das LA Before?
Dies hängt vor allem von Ihrer Gastuni und Ihrem Förderprogramm ab. Manche wollen das fertige LA schon zur Nominierung, dann sollten Sie möglichst frühzeitig anfangen. Manche wollen es erst zu Beginn des Aufenthalts. Genaue Informationen bekommen Sie im International Office.
Erasmus
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erfolgt die Nominierung und Anmeldung an der Gastuniversität?
Zwischen den Partnerfachbereichen bestehen vertragliche Abkommen, in denen u.A. geregelt ist, wie viele Plätze für Studierende unseres Fachbereiches garantiert werden. Das Erasmus-Team sendet dem Partnerfachbereich nach dem fachbereichs-internen Auswahl- und Zuteilungsverfahren eine Nominierung. Diese ist ist wie ein Vorschlag, welche Studierenden den jeweiligen Platz erhalten sollen.
Achtung, zwischen der Zusage des Studienplatzes von der ERASMUS-Koordination und der offiziellen Nominierung an der Gastuniversität können bis zu 6 Monate vergehen. Das liegt an den unterschiedlichen Nominierungsfristen der Gastuniversitäten, bitte haben Sie also etwas Geduld.
Die Gastuniversität, die Sie als ERASMUS-Studierenden offiziell bestätigen muss, verlangt häufig, dass Sie sich noch zusätzlich anmelden/bewerben. Normalerweise wird Ihnen die Gasthochschule dann alle weiteren Informationen zukommen lassen, die Sie für die Anmeldung an der Gasthochschule und die weiteren Vorbereitungen Ihres Studienaufenthalts benötigen.
Die Formalitäten sind von Universität zu Universität unterschiedlich, meist wird jedoch noch ein Application Form (ein Formular der Gastuniversität), das Learning Agreement und ein Transcript of Records verlangt. Bei vielen Universitäten können Sie sich dann auch für einen Wohnheimplatz bewerben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist das Infopaket?
Das International Office stellt für die ERASMUS-Teilnehmende einige Monate vor Ihrer Abreise ein Infopaket digital in Mobility Online oder per E-Mail zur Verfügung.
Darin finden Sie wichtige Informationen zum Programm, eine Übersicht der einzuhaltenden Fristen, offizielle Bescheinigungen (z.B. für BAföG- oder Beurlaubungsanträge) und Dokumente, die Sie im Laufe Ihres Auslandsstudiums ausgefüllt an das International Office zurücksenden müssen (Annahmeerklärung, Certificate of Arrival/Departure).
Bitte lesen Sie die darin enthaltenen Informationen aufmerksam durch und sorgen Sie dafür, dass Sie diese Dokumente direkt an die richtige Stelle schicken – alles andere dauert unnötig lange und kann Verzögerungen bei der Auszahlung Ihres Mobilitätszuschusses zur Folge haben.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich während meines Erasmus-Aufenthaltes eingeschrieben sein?
Ja. Voraussetzung für die Teilnahme am Erasmus-Studium und Erasmus-Praktikum im Zuge ihres Studiums ist es, dass Sie an der Philipps-Universität immatrikuliert sind. Sie können sich jedoch beurlauben lassen. (Siehe auch: Muss ich während meines Auslandsaufenthaltes beurlaubt sein?).
Es gibt jedoch auch die Graduiertenförderung für Praktika, für die sie zwar nicht mehr immatrikuliert sein müssen, die Bewerbung dafür muss jedoch vor der Exmatrikulation erfolgen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann erstelle ich das LA Before?
Beginnen Sie schon frühzeitig mit den Überlegungen, welche Kurse Sie im Ausland belegen möchten!
Einige Gastuniversitäten möchten das Learning Agreement schon mit der Anmeldung erhalten. Anderen reicht es, wenn das LA erstellt wird, sobald die aktuellen Kurse für das Auslandssemester zugänglich sind. Unter anderem muss Ihr LA before vollständig unterschrieben im Mobility Online vorliegen, bevor Sie Ihre erste Rate des Mobilitätszuschuss erhalten können. Bitte bedenken Sie, dass Ihr LA bis spätestens zwei Wochen vor Ihrer Abreise vollständig unterschrieben von Ihrer Gastuniversität zurück sein muss, was manchmal etwas dauern kann (bei Urlaub, etc.).Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erstelle ich das LA Before?
Zur Vereinfachung führen wir Sie in den Folien der Infoveranstaltung Teil 3: Vorbereitung & LA mit Klickwegen durch die Erstellung ihres LA.
Das LA wird in Mobility Online erstellt. (Manche Gastuniversitäten haben auch noch ein eigenes Formular; dann müssen Sie leider beide ausfüllen).
Vorbereitung:
1. Entscheiden Sie sich mit Hilfe des Vorlesungsverzeichnisses Ihrer Gastuniversität, welches Sie meist online finden können, für Kurse, die Sie belegen möchten.
2. Lassen Sich sich gegebenenfalls die Anrechnungsfähigkeit durch die entsprechenden Modulbeauftragten auf dem fachbereichsinternen Zusatz bestätigen. (siehe auch: Wie funktioniert das Learning Agreement und die Anerkennung der Kurse am Fachbereich? Was ist der fachbereichsinterne Zusatz zum Learning Agreement / FB04-internes Formular zum LA?)3. Erfassen Sie in Mobility Online die im Ausland geplanten Kurse und ordnen Sie diese den Kursen Ihres Studiengangs in Marburg zu. Für Kurse Ihrer Gastuni, die Sie nicht in Marburg einbringen können oder möchten, lassen Sie die entsprechenden Felder auf der rechten Seite frei und setzen die ECTS auf Null. Erfassen Sie diese dann zusätzlich auf dem Formular zum Verzicht auf Anerkennung von Studienleistungen.
4. Falls Sie eine Unterschrift von Frau Lenz als Modulbeauftragte von B-EK1, EK2, BS1 und BS2 auf dem fachbereichsinternen Zusatz brauchen, können Sie das Formular zunächst ohne die Unterschrift von Frau Lenz in Mobility Online hochladen und diese dann später zusammen mit der Unterschrift auf Ihrem Learning Agreement nachreichen. Auch wenn Sie gar nichts anerkennen lassen wollen, müssen Sie das Formular, dann leer, hochladen.
5. Reichen Sie in Mobility Online das LA before nach Fertigstellung ein indem Sie es digital signieren.
6. Wir bekommen eine automatische Nachricht und prüfen Ihre Dokumente. Sicherheitshalber sollten Sie uns aber auch per Mail informieren. In dieser Mail senden Sie uns außerdem das Formular zum Verzicht auf Anerkennung von Studienleistungen und die Unterschriften der Modulbeauftragten auf dem fachbereichsinternen Formular zur Unterschrift.
7. Danach wird das dLA before an die Koordination der Gastuni gesendet, die es ebenfalls unterschreiben muss.
Hinweis: Falls aus dem Kontakt mit Ihrer Gasthochschule hervorgeht, dass die verantwortliche Person von dort nicht auf Ihr digitales Learning Agreement zugreifen und es daher nicht signieren kann, gehen Sie bitte wie folgt vor: Speichern Sie den Nachweis (z.B. den E-Mail-Verlauf mit der Koordination der Gastuniversität, aus dem hervorgehen sollte, dass die Person Ihr digitales LA nicht signieren kann) als PDF Datei und laden Sie dies im Abschnitt 'LA Before Mobility' unter dem Schritt "Angeben, ob Partnerhochschule DLA bearbeiten kann (inklusive Nachweis)" hoch. Danach melden Sie sich bitte bei uns und wir bearbeiten Ihr Learning Agreement weiter in PDF-Form.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist der Verzicht / das Formular zum Verzicht auf Anerkennung von Studienleistungen?
Die Verzichtserklärung ist ein Zusatz zum LA.
Der Verzicht auf Anerkennung von Studienleistungen wird dann benötigt, wenn Sie sich nicht alle im Ausland erbrachten Studienlesitungen anrechnen lassen können oder wollen. Sie führen in diesem Dokument die Studienleistungen auf, auf deren Anerkennung Sie an Ihrer Heimathochschule verzichten. Mögliche Gründe für den Verzicht auf Anerkennung sind zum Beispiel Scheinfreiheit, erfolgtes Erbringen aller erforderlichen Studienleistungen vor Beginn des Auslandsaufenthalts oder der Besuch extra-curricularer Veranstaltungen ergänzend zum Studium.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann sind die drei Formulare des Erasmus-LA (LA, Fachbereichsinterner Zusatz, Verzicht) richtig ausgefüllt?
- wenn auf der linken Seite / in Tabelle A des LA alle Kurse der Gastuni eingetragen sind, die Sie im Ausland belegen.
- wenn auf der rechten Seite / in Tabelle B des LA alle Marburger Kurse eingetragen sind, die Sie sich anrechnen lassen möchten und können.
- Diese selben Kurse müssen dann auch im fachbereichsinternen Zusatz eingetragen und ihre Anrechnungsfähigkeit durch Unterschrift des Modulbeauftragten bestätigt sein.
- wenn für Kurse der Gastuni, die Sie sich nicht anrechnen lassen wollen, keine entsprechenden Marburger Kurse in Tabelle B stehen, dafür die Kurse der Gastuni aber im Formular "Verzicht auf Anerkennung von Studienleistungen" eingetragen sind.
- Wenn das folgende gilt: Summe der ECTS im Formular zum Verzicht auf Anerkennung von Studienleistungen + die Summe der ECTS in Tabelle B des LA = ungefähr die Summe der ECTS in Tabelle A des LA.
- Achten Sie zudem darauf, dass Sie das LA und das Formular zum Verzicht auf Anerkennung von Studienleistungen auch selbst unterschreiben und die Summe der ECTS in der Zeile „Total“ eintragen. Wenn Sie nicht sicher sind, schicken Sie bitte die Formulare zunächst an die Erasmus-Hiwis. Diese kontrollieren dann schon mal, ob alles formal stimmt, und geben Hinweise und Tipps.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie viele ECTS muss ich im Ausland erbringen?
Um den Mobilitätszuschuss zu erhalten, müssen Sie 30 ECTS-Punkte pro Semester (in zwei Semestern 60 ECTS-Punkte, pro Trimester 20 ECTS-Punkte) im Ausland erbringen. Davon sollten idealerweise 15-18 ECTS anrechnungsfähig sein für Marburger Module.
Sprachkurse, für die ECTS-Punkte vergeben werden, zählen auch dazu. Bitte beachten Sie, dass es ECTS-Punkte nur für erfolgreich bestandene Kurse geben kann, Sie also bei einer nicht absolvierten oder nicht bestandenen Prüfung auch keine ECTS-Punkte erhalten können. Sollten Sie absehen können oder befürchten, in Ihrem Auslandsaufenthalt nicht die erforderlichen ECTS-Punkte zu erreichen, kontaktieren Sie uns bitte.