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Studienziele & -anforderungen

  • Studienanforderungen

    Um eine Zulassung zum Studiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie erhalten zu können, benötigen Sie einen erfolgreich abgeschlossenen Bachelorabschluss, der die Anforderungen der Approbationsordnung (PsychThApprO) in der jeweils gültigen Fassung erfüllt. Eine Nachqualifikation um diese Anforderung nach bestandenem Bachelorabschluss zu erfüllen bietet die Philipps-Universität Marburg nicht an.
    Sie sollten zudem ein großes Interesse am Menschen und an naturwissenschaftlichen Fragestellungen haben. Von Vorteil ist eine gute Ausbildung im Bereich der Statistik, der Methodenlehre und der Versuchsplanung. Unverzichtbar sind gute Kenntnisse in Englisch, denn ein Großteil der im Studium benötigten Literatur ist in englischer Sprache verfasst und manche Wahlveranstaltungen werden gegebenenfalls auf Englisch abgehalten.

    Die konkreten Bewerbungs- und Zulassungsbedingungen können Sie der offiziellen Seite des Studienangebotes entnehmen. 

    Auf der Website zu den NC-Werten der vergangenen Zulassungsverfahren können Sie zudem die Anzahl der Studienplätze, der Bewerber und die benötigte Abschlussnote der letzten Jahre einsehen.

  • Studienziele

    Ziel des Masterstudienganges ist es, die Qualifikationsziele der Approbationsordnung Psychotherapie für den Bereich Masterstudiengänge sowie allgemeine Kompetenzen im Bereich Psychologie zu vermitteln. Die Studierenden entwickeln ein vertieftes Verständnis des wissenschaftlich-empirisch fundierten Arbeitens in den Bereichen klinische Psychologie und Psychotherapie und können ebenso wissenschaftliche Arbeiten selbstständig durchführen und bewerten. Der Studiengang vermittelt die notwendigen vertieften methodischen und diagnostischen Kompetenzen, um anspruchsvolle, komplexe klinisch-psychologische Fragestellungen in konkrete empirische Untersuchungen umsetzen zu können. Nach dem erfolgreichen Abschluss sind die Studierenden in der Lage, selbstständig klinisch-psychologische Forschungsansätze in der ganzen Breite methodisch und inhaltlich angemessen zu bewerten und an ausgewählten Beispielen zu belegen, dass sie zum selbstständigen Bearbeiten einer klinisch-psychologischen Fragestellung in der Lage sind.
    Im klinisch-praktischen Bereich erwerben die Studierenden praktische therapeutische Kompetenzen unter Beachtung von Patientensicherheit und Patientenrechten.

    Das Studium ist nach Psychotherapeutengesetz (PsychThG vom 01.09.2020) Voraussetzung für die Approbation als Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut. Der Studiengang bereitet auf die selbstständige berufliche Praxis in Bereichen der klinischen Psychologie und Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor. Die Masterprüfung bildet einen zweiten berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums der Psychologie, der insbesondere für selbstständige Arbeit in angewandt-klinischen und wissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern geeignet ist.

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