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Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo erhalte ich allgemeine Informationen zur Promotion?
Allgemeine Informationen finden Sie auf den Webseiten der Philipps-Universität Marburg.
Dort finden Sie Informationen zu "Warum in Marburg promovieren?", Weiterbildung, Auslandsaufenthalt, Unterstützungsangebote und viel mehr.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer ist Ansprechpartner:in am FB Psychologie?
Bei allgemeinen Fragen rund um die Promotion wenden Sie sich zunächst bitte an die Kolleg:innen im Prüfungsbüro.
Für die Bearbeitung Ihrer Anträge und die administrative Begleitung während des Promotionsverfahrens ist Gabriele Rokitzki zuständig.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe vor dem 14.12.2022 meine Promotion begonnen und möchte in die neue Promotionsordnung vom 20.07.2022 wechseln. Geht das?
Ja, bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an den Promotionsausschuss und reichen diesen im Prüfungsbüro ein. Ein Wechsel in die neue Promotionsordnung ist möglich.
Fragen zur Annahme als Doktorand:in
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe eine Stelle als Doktorand:in in einer AG angenommen. Wie sind die nächsten Schritte?
Nur die Anstellung als Doktorand:in ist für Ihre Promotion nicht ausreichend. Bitte registrieren Sie sich in Marvin und stellen einen Antrag auf Annahme als Doktorand:in am Fachbereich Psychologie. Erst nach erfolgter Annahme durch den Promotionsausschuss sind Sie als Doktorand:in am Fachbereich Psychologie angenommen.
Die Annahme als Doktorand:in am Fachbereich Psychologie bringt Ihnen Vorteile. Sie haben zum Beispiel Zugang zu den Angeboten in MARA und eine verbindliche Zusage des Fachbereichs, Ihre Promotion anzufertigen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich mich als Promotionsstudent:in an der Uni einschreiben?
Eine Immatrikulation als Promotionsstudent:in ist nicht erforderlich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich eine Bestätigung über meine laufende Promotion erhalten?
Ja, Sie können eine Bescheinigung aus Marvin drucken. Zur Bereitstellung des Dokuments wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro.
Fragen zum Prüfungsverfahren
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welchen Zeitraum muss ich für mein Promotionsverfahren einplanen?
Unter Beachtung aller in der Promotionsordnung genannten Fristen ergibt sich ein Gesamtzeitplan ab Einreichung der Dissertation bis zum Tag der Disputation von mindestens 12 Wochen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Zeitplanung und sich evtl. an die Promotion anschließenden Stellenzusagen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass z.B. während der Weihnachtspause oder in Ferienzeiten weitere zeitliche Verzögerungen auftreten können. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie setzt sich die Prüfungskommission für die Disputation zusammen?
Bitte beachten Sie dazu den § 4 Abs. 2 der Promotionsordnung vom 15.07.2009.
Es sollen 4 Personen der Prüfungskommission angehören. Bei der Gesamtzusammensetzung soll auf ausreichende inhaltliche Heterogenität geachtet werden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Unterlagen muss ich bei der Einreichung meiner Dissertation mitbringen?
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin zur Einreichung Ihrer Dissertation im Prüfungsbüro.
Zu diesem Termin bringen Sie bitte die Dissertation in 6-facher Ausführung mit.
Darin enthalten sind der wissenschaftliche Lebenslauf, die Eigenständigkeitserklärung und bei kumulativer Dissertation die Prozentverteilung (unterschrieben von Ihnen und Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer).
Weiterhin bringen Sie bitte den Zulassungsantrag zum Prüfungsverfahren zusammen mit dem wissenschaftlichen Lebenslauf und der Eigenständigkeitserklärung mit.
Bei kumulativer Dissertation ergänzen Sie den Antrag noch um die Prozentverteilung, ebenfalls unterschrieben (s.o.), und eine Bestätigung über eingereichte, nicht veröffentlichte Artikel (z.B. in Form einer ausgedruckten Eingangsbestätigung/E-Mail).Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer übernimmt die Raumbuchung und Einladung zur Disputation?
Raumbuchung und Einladung sowie alle administrativen Schritte im Rahmen Ihres Promotionsvorhabens werden vom Prüfungsbüro übernommen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Darf meine Disputation als Webkonferenz stattfinden?
Grundsätzlich ja. Die Webkonferenz zur Prüfung findet ausschließlich zwischen Prüfungskommission und Prüfling statt.
Die Philipps-Universität Marburg hat am 12.10.2022 eine Satzung für die Durchführung von elektronischen Fernprüfungen veröffentlicht; diese muss beachtet werden. Die Satzung und weiterführende Informationen dafür finden Sie im internen Bereich unter "Informationen für Lehrende".Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erfahre ich das Datum der Annahme meiner Dissertation?
Nach erfolgter Auslagefrist melden Sie sich für diese Information bitte im Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Darf ich die Gutachten zu meiner Dissertation einsehen?
Ja, gemäß § 13 Abs. 5 der Promotionsordnung dürfen Sie die Gutachten nach erfolgter Annahme zur Vorbereitung auf Ihre Prüfung einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin im Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann bekomme ich mein Zeugnis?
Ihr Zeugnis erhalten Sie vom Prüfungsbüro nach erfolgreichem Abschluss Ihres Promotionsverfahrens. Es ist dazu erforderlich, dass Sie Ihre Arbeit nach der Disputation in der Universitätsbibliothek veröffentlichen. Informationen dazu können Sie direkt bei den Kolleg:innen der Universtiätsbibliothek erhalten.
Sonstiges
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Sie haben weitere Fragen, die Sie und andere Doktorand:innen beschäftigen? Sie finden hier keine Antwort?
Bitte melden Sie sich in diesem Fall gerne im Prüfungsbüro. Weitere häufig gestellte Fragen nehmen wir hier gerne auf.