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Bachelor- und Masterarbeiten
Wenn Sie auf der Suche nach Bachelor- oder Masterarbeiten sind, dann sollten Sie sich an die verschiedenen Arbeitseinheiten (AEs) des Fachbereichs wenden.
Die Bachelor- oder Masterarbeit ist obligatorischer Bestandteil Ihres Studiengangs. Sie bildet entweder ein eigenständiges Abschlussmodul oder zusammen mit einem Kolloquium ein gemeinsames Abschlussmodul. Die Bachelor- oder Masterarbeit ist in deutscher oder in englischer Sprache anzufertigen.
Informationen zu den Anmeldemodalitäten sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf dieser Seite.
Anmeldung
Seit dem 15.11.2023 gilt ein neues Verfahren zur Anmeldung von Abschlussarbeiten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich meine Abschlussarbeit anmelden?
Für die Anmeldung der Abschlussarbeit in den Bachelor- und Masterstudiengängen sind keine besonderen Anmeldefristen vorgesehen. Sie können Ihr Anmeldeformular jederzeit per Mail im Prüfungsbüro einreichen, sofern Sie die Voraussetzungen für die Anmeldung der Abschlussarbeit erfüllen. Die spezifischen Voraussetzungen können Sie in Ihrer Prüfungsordnung im § 23 nachlesen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was muss ich für die Anmeldung meiner Abschlussarbeit tun?
Sobald Sie eine:n Erstgutachter:in und eine:n Zweitgutachter:in für Ihre Abschlussarbeit gefunden haben, reichen Sie die Meldeunterlagen zur Abschlussarbeit (Bachelor/Master) im Prüfungsbüro ein.
Gehört eine Ihrer Begutachtungspersonen nicht dem Fachbereich Psychologie an der Philipps-Universität Marburg an? Dann beachten Sie die Hinweise zur Beantragung von externen Begutachtungspersonen weiter unten.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann muss ich die Abschlussarbeit anmelden?
Die Bachelor- oder Masterarbeit muss rechtzeitig angemeldet werden, um den Zeitrahmen zur Bearbeitung bis zum Abschluss des Studiums einzuhalten. Die 6- bzw. 8-monatige Bearbeitungszeit beginnt mit der Themenvergabe der Abschlussarbeit. Um den Workload des Abschlussmoduls erfüllen zu können, sollte eine Mindestbearbeitungszeit entsprechend dem Workload Ihres Bachelor- oder Master-Abschlussmoduls eingehalten werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie geht es nach meiner Antragsstellung weiter?
Das Prüfungsbüro prüft ebenfalls, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und holt bei der/dem Erstgutachter:in das Thema für Ihre Abschlussarbeit ein. Sobald das Thema im Prüfungsbüro vorliegt, erfolgt die Anmeldung der Abschlussarbeit in Marvin und Sie werden offiziell über das Thema und die Abgabefrist informiert.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie das Thema bereits im Vorfeld mit Ihrer Gutachterin/Ihrem Gutachter abgesprochen haben, ist dieser Zeitpunkt bereits fristauslösend für die Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit.
Abgabe
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich meine Abschlussarbeit abgeben?
Für die persönliche Abgabe Ihrer Abschlussarbeit vereinbaren Sie bitte einen Termin im Prüfungsbüro.
Alternativ können Sie die Arbeit als Einschreiben oder Paket versenden. Bis zum Eingang im Prüfungsbüro tragen Sie das Risiko des Postweges. Das Einlieferungsdatum bei der Post gilt in diesem Fall als Abgabedatum. Falls Sie den postalischen Weg nutzen möchten, benachrichtigen Sie uns bitte.
Erfolgt die Abgabe der Abschlussarbeit nicht fristgerecht, muss die Bachelor- oder Masterarbeit mit "nicht bestanden" bewertet werden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie viele Exemplare muss ich abgeben?
Die Abgabe erfolgt durch drei gedruckte Exemplare. Weiterhin ist eine digitale Version im PDF-Format abzugeben.
Die digitale Version laden Sie bitte vor der persönlichen oder postalischen Abgabe in Ilias hoch. (Der Beitritt zum Kurs ist direkt mit einem Klick auf das Wort "Ilias" möglich.)
Alternativ können Sie einen USB-Stick oder eine CD-Rom mit der digitalen Version Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Diese Datenträger verbleiben in Ihrer Prüfungsakte.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Erklärungen müssen in die Arbeit?
In allen Arbeiten muss die Eigenständigkeitserkärung und die Erklärung zur Veröffentlichung in der Universitätsbibliothek von Ihnen unterschrieben enthalten sein.
Aufgrund der Umstrukturierung im Bereich der Bibliothek des Fachbereichs Psychologie erfolgt ebenfalls eine Neuregelung zur Ausstellung bzw. Veröffentlichung der Abschlussarbeit.
Wichtig: Alle Erklärungen müssen bei der Abgabe von allen betreffenden Personen unterschrieben sein.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Vorgaben gibt es für die Bindung und das Format der Arbeit?
Generell ist eine einfache Leimbindung empfohlen, keine Spiralbindung, Hardcover ist ebenfalls nicht erwünscht.
Für spezifische Absprachen wenden Sie sich bitte an Ihre Betreuungsperson.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Logo der Philipps-Universität Marburg nicht für Ihre Abschlussarbeit verwenden dürfen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann die Abschlussarbeit veröffentlicht werden?
Aufgrund von Umstrukturierungen werden seit dem 01.10.2023 keine Abschlussarbeiten mehr in der Fachbereichsbibliothek ausgestellt. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle, sobald dies abschließend geklärt wurde.
Besonders exzellente Bachelor- oder Masterarbeiten können kostenfrei auf dem Publikationsserver der Universitätsbibliothek veröffentlicht werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Universitätsbibliothek.
Häufig gestellte Fragen:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was muss ich tun, wenn meine Betreuerin oder Betreuer oder meine vorgeschlagene Gutachterin oder mein Gutachter nicht dem Fachbereich Psychologie der Philipps-Universität Marburg angehört?
Planen Sie eine externe Abschlussarbeit? Dann wird in jedem Fall entweder eine fachbereichsinterne Erst- oder Zweitbegutachtung benötigt. Die fachbereichsinterne Begutachtungsperson sollte im Hinblick auf die Qualitätssicherung im Abschlussmodul in der Regel Hochschullehrer:in sein, mindestens jedoch gemäß § 18 Abs. 2 HHG prüfungsberechtigtes Mitglied der Philipps-Universität Marburg.
Wenn Sie eine oder einen externe:n Hochschullehrer:in der Psychologie als Betreuungs- oder Begutachtungsperson vorschlagen möchten, senden Sie bitte zusätzlich zu Ihrem Anmeldeformular einen Link zur Homepage der gewünschten Person an das Prüfungsbüro.
Bei externen Betreuungs- oder Begutachtungspersonen, die nicht Hochschullehrer:in der Psychologie sind, stellen Sie bitte gemeinsam mit Ihrer fachbereichsinternen Betreuungs- oder Begutachtungsperson einen Antrag auf Zulassung einer externen Gutachterin/eines externen Gutachters. Diesem Antrag ist eine Stellungnahme der geplanten fachbereichsinternen Betreuungs- oder Begutachtungsperson beizufügen. Weiterhin sind Anlagen, aus denen die Gleichwertigkeit der Qualifikation bzw. die fachliche Eignung der externen Person und damit deren Begutachtungsfähigkeit im Hinblick auf den geplanten zu bearbeitenden Themenbereich hervorgehen (CV), beizufügen.
Der Antrag ist im Prüfungsbüro einzureichen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was muss ich tun, wenn sich der Titel meiner Arbeit ändert?
Eine Änderung oder Konkretisierung des Titels kann während der Schreibphase erforderlich werden.
Kleine Korrekturen können ohne Antrag durch Mitteilung der Änderung per Mail an das Prüfungsbüro vorgenommen werden.
Handelt es sich um eine umfangreichere Änderung, verwenden Sie bitte das Antragsformular und reichen das geänderte Thema zusammen mit der Unterschrift ihrer Betreuungsperson im Prüfungsbüro ein.
Wenn Sie die Änderung des Titels Ihrer Arbeit nicht mitteilen, wird der angemeldete Titel in Ihrem Abschlusszeugnis wie angemeldet gedruckt.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was muss ich tun, wenn sich personelle Änderungen der Betreuer:innen oder Gutachter:innen ergeben?
Die Bestellung von Betreuer:in oder Gutachter:in ist eine gültige Entscheidung des zuständigen Prüfungsausschusses. In begründeten Fällen ist trotzdem ein Wechsel der Betreuungs- oder Begutachtungsperson (bei gleichbleibendem Thema) möglich. In diesem Fall verwenden Sie bitte das Antragsformular und reichen es nach Unterschrift aller betreffenden Personen im Prüfungsbüro ein.
Verlässt eine Betreuer:in oder Gutachter:in den Fachbereich, kann das Verfahren i.d.R. abgeschlossen werden. Ist dies nicht möglich oder sinnvoll, verwenden Sie bitte ebenfalls das Antragsformular.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was passiert, wenn ich während der Bearbeitungszeit erkrankt bin?
Sind Sie im Bearbeitungszeitraum erkrankt, reichen Sie das ärztliche Attest im Original mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit unverzüglich im Prüfungsbüro ein. Atteste, die zu spät eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Bei wiederholter Vorlage eines ärztlichen Attests kann der Prüfungsausschuss die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was muss ich tun, wenn sich die Bearbeitung verzögert und der Abgabetermin nicht eingehalten werden kann?
Wenn sich die Bearbeitungszeit aufgrund von unvorhergesehenen Problemen z.B. bei der Vorbereitung oder Datenerhebung verzögert, können Sie mit Befürwortung Ihrer Betreuerin oder Ihres Betreuers einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit stellen. Der Antrag sollte eine Begründung enthalten und von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer unterschrieben werden. Eine Verlängerung um höchstens 20% der regulären Bearbeitungszeit ist möglich.
Der Antrag ist im Prüfungsbüro einzureichen.
Sollte ein anderer triftiger Grund vorliegen, melden Sie sich bitte rechtzeitig im Prüfungsbüro.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich studiere im Master Klinische Psychologie und Psychotherapie und muss mein Praktikum während der Bearbeitungszeit meiner Masterarbeit absolvieren. Bekomme ich eine Verlängerung der Bearbeitungszeit?
Ja. Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit um die Dauer des Praktikums. Ihrem Antrag legen Sie bitte einen Nachweis der Praktikumsstelle oder unserer Praktikumsbeauftragten bei, aus dem die Praktikumszeit hervorgeht. Das Prüfungsbüro teilt Ihnen per Bescheid einen neuen Abgabetermin mit.
Bitte berücksichtigen Sie diese mögliche Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer Masterarbeit bei der Planung und Anmeldung der Masterarbeit, damit keine Probleme mit der Approbationsprüfung entstehen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich nach Gutachtenerstellung Einsicht in die Gutachten nehmen?
Ja, bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin im Prüfungsbüro.
Die Einsichtnahme kann nur vor Ort stattfinden, eine Zusendung der Gutachten per Mail erfolgt nicht.