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FAQ zu Prüfungsangelegenheiten
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Darf ich während ich beurlaubt bin an einer Prüfung teilnehmen?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte fragen Sie die Studienfachberatung oder das Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich Unterstützung finden, wenn ich Probleme mit Marvin habe?
Auf Ilias stehen Ihnen Hilfeanleitungen zur Prüfungsan- und -abmeldung zur Verfügung: schriftliche Anleitung oder Videoanleitung.
Außerdem finden Sie dort auch Marvin-Videos bei YouTube.
Sollten Sie noch nicht Mitglied in diesem Ilias-Kurs sein, erreichen Sie diesen wie folgt: Ilias > Magazin > Philipps-Universität Marburg > Integriertes Campus Management (iCM) > Marvin Anleitungen > Anleitungen für Studierende.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe trotz gültiger Anmeldefrist Probleme mit der Prüfungsanmeldung in Marvin. Was kann ich tun?
Haben Sie vielleicht einen falschen Anmeldeweg gewählt? Die Prüfungsanmeldung erfolgt über den Studienplaner mit Modulplan. Bei Termine bitte "Alle" auswählen.
Bei anhaltenden Problemen stellen Sie bitte umgehend und innerhalb der Anmeldefrist einen Antrag auf Prüfungsanmeldung bei technischen Problemen. Dieser ist im Prüfungsbüro einzureichen Antrag auf Prüfungsanmeldung bei technischen Problemen .Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe die Prüfungsanmeldefrist versäumt. Was kann ich tun?
Eine eigenständige Anmeldung ist dann über Marvin nicht mehr möglich.
In Ausnahmefällen können Sie einen Antrag auf Prüfungsanmeldung bei abgelaufener Anmeldefrist stellen. Bitte beachten Sie, dass die bloße Antragsstellung nicht automatisch mit einer Bewilligung verbunden ist.
Eine Teilnahme an der Prüfung ist ohne Anmeldung nicht möglich.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Verfällt meine Leistung, wenn ich nicht wie vorgesehen zur Prüfung angemeldet bin?
Studien- und Prüfungsleistung können in Ihrem Studienkonto in Marvin nicht verbucht werden, wenn Sie nicht ordentlich angemeldet sind. Dadurch können z.B. Voraussetzungen für vertiefende Module fehlen und Zulassungen verwehrt werden. Leistungspunkte können Ihrem Gesamtkonto nicht gutgeschrieben werden.
Sollten Sie wirklich einmal eine Anmeldung vergessen haben, so holen Sie diese unmittelbar während des laufenden Semesters nach und nutzen dafür die bereitgestellten Formulare. Nach mehreren Semester können Leistungen unter Umständen nicht mehr verbucht werden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erfahre ich meine Klausurtermine? In welchem Zeitraum liegen die Klausuren generell?
Die genauen Termine können dem Vorlesungsverzeichnis des jeweiligen Semesters entnommen werden, sobald dieses online zur Verfügung steht. Sie können aber auch für zukünftige Semester die ungefähren Prüfungszeiträume ermitteln.
Die Klausuren, mündliche Einzel- und Gruppenprüfungen, Fachgespräche und Parcours finden in der Regel innerhalb der ersten beiden Wochen in der vorlesungsfreien Zeit (1. Termin) und innerhalb der letzten zwei Wochen des Semesters (2. Termin) statt.
Um die genauen Zeiträume zu ermitteln, helfen die Semestertermine der Universität.
Die aktuellen Termine oder Zeiträume für alle Prüfungen finden Sie direkt in Marvin in Ihrem Studienplaner.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich die Prüfung zum ersten Prüfungstermin antreten?
Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich zur Prüfung zum ersten oder zweiten Prüfungszeitraum anmelden.
Wenn Sie den zweiten Prüfungsanmeldezeitraum für Ihre Prüfung wählen, haben Sie keinen Anspruch auf einen Wiederholungstermin im selben Semester mehr. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Prüfungsplanung.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten?
In der Regel ja, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Innerhalb der Anmeldefristen können Sie sich beliebig an- und abmelden.
Eine Prüfungsabmeldung von Klausuren ohne Angabe von Gründen erfolgt online über Marvin bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin.
Die Abmeldung von mündlichen Prüfungen ohne Angabe von Gründen kann über Marvin nur innerhalb des Anmeldezeitraums erfolgen. Bis spätestens eine Woche vor der Prüfung ist die Abmeldung von mündlichen Prüfungen nur über das Prüfungsbüro des FB04 möglich.
Nach den jeweiligen Abmeldefristen ist die Abmeldung nur noch aus triftigem Grund (i.d.R mit ärztlichem Attest) möglich (siehe nächste Frage).Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was, wenn ich aufgrund einer Erkrankung an einer Prüfung nicht teilnehmen kann?
Wenn Sie wegen Krankheit nicht zu einer Prüfung antreten können, müssen Sie schnellstmöglich die folgenden Schritte unternehmen:
- Das ärztliche Attest über die "Prüfungsunfähigkeit" muss "unverzüglich", spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Ausstellung, im Prüfungsbüro eingeworfen oder an dieses geschickt werden, damit ein "Rücktritt mit Attest" eingetragen werden kann. Bitte beachten Sie, dass der Postversand nicht via "Mobile Briefmarke" erfolgen darf, da hier kein Poststempel das Versanddatum bestätigt. Das Attest muss einen gültigen Arztstempel mit Unterschrift enthalten. Wichtig: Ein Versand von einem Scan via E-Mail reicht nicht aus!
- Teilen Sie dem/der/den Lehrenden sofort mit, dass Sie wegen Krankheit nicht zur Prüfung antreten können. Dies können Sie auch per E-Mail machen.
- Melden Sie sich im nächsten Prüfungsanmeldezeitraum zum nächsten Prüfungstermin an, es erfolgt keine "automatische" Anmeldung.
Wenn Sie für den Termin der versäumten Prüfung kein Attest vorlegen können, wird dies als unentschuldigtes Fehlen („nicht angetreten“, 0 Punkte) gewertet. Dies zählt als Prüfungsversuch, reduziert also die Anzahl der Ihnen noch zur Verfügung stehenden Wiederholungsversuche.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich einen Nachteilsausgleich erhalten?
Für Nachteilsausgleiche beachten Sie bitte die Informationen unter folgendem Link.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo erhalten ich Informationen zu 2FA-Token?
Die bestehenden TAN-Listen aus dem Prüfungsportal QIS wurden in das zentrale 2FA-System übernommen und behalten ihre Gültigkeit (bitte denken Sie weiterhin daran, verbrauchte TAN-Nummern zu streichen).
2FA-Token für Erstsemester-Studierende können initial selbst über das 2FA-Portal, analog der Account-Aktivierung, erstellt werden.
Die Verwaltung der Tokens (jeder kann bis zu 10 Tokens haben) kann selbst über das 2FA-Portal erfolgen (sofern noch ein gültiges Token vorliegt) oder zentral über das HRZ erfolgen.
Informationen zum 2FA-Dienst finden Sie auf den Seiten des HRZ. Eine Anleitung für die Nutzung der 2FA-Tokens in Marvin finden Sie hier auf den Seiten des HRZ.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was, wenn ich durch eine Prüfung durchgefallen bin?
Sie können sich dann zum nächsten Prüfungstermin anmelden. Beim 3. Versuch müssen Sie bestehen, sonst ist Ihr Studium in dem betreffenden Studiengang mit dem Status "endgültig nicht bestanden" beendet.
Beachten Sie die Prüfungsordnung und wenden Sie sich ggf. an die Studienfachberatung.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe die Prüfung zwar bestanden, bin aber mit der Note unzufrieden. Darf ich die Prüfung wiederholen?
Nein. Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Klausur?
Dazu müssen Sie sich an die für die Klausur zuständigen Lehrenden wenden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Von wem erhalte ich ein Transcript of Records, also eine Übersicht über meine Studien- und Prüfungsleistungen?
Das Transcript of Records und der Vollständige Leistungsnachweis (jeweils in deutsch und englisch) stehen allen Studierenden in den Selbstbedienungsfunktionen in Marvin mit Verifikationscode zum Herunterladen bereit.
Die aktuelle Durchschnittsnote ist auf dem Transcript of Records enthalten, sofern Sie Ihren Studiengang noch nicht abgeschlossen haben.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Werde ich exmatrikuliert, sobald ich alle Prüfungsleistungen erbracht habe?
Nein, nach erfolgreichem Abschluss Ihrer letzten Prüfungsleistung können Sie bis zum 31.03. bzw. 30.09. immatrikuliert bleiben.
Bitte stellen Sie nach Abschluss Ihres Studiums den Antrag auf Exmatrikulation über Marvin, damit Sie die Bescheinigung über Ihre Studienzeiten erhalten. Weitere Informationen finden Sie HIER.