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Promotion

Im Anschluss an ein mit gutem Ergebnis abgeschlossenes Studium der ev. Theologie bzw. ein mit gutem Ergebnis abgeschlossenes Lehramtsstudium ev. Religion ist es möglich, sich um die Annahme als Promovendin oder Promovend zu bewerben. Die Annahme wird durch den Promotionsausschuss auf der Grundlage eines ausführlichen Gesprächs mit der Kandidatin oder dem Kandidaten beschlossen und ggf. werden Auflagen erteilt, die bis zur Eröffnung des Promotionsverfahren zu erfüllen sind. Für die Einladung in den Promotionsausschuss sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Abschlusszeugnis
  • Nachweise der Sprachkenntnisse (Latinum, Graecum, Hebraicum)
  • Nachweis der Mitgliedschaft in einer Evangelischen Kirche oder einer dem Ökumenischen Rat der Kirchen angehörenden Kirche
  • Betreuungsvereinbarung mit einer Professorin oder einem Professor des Fachbereichs
  • Promotionsskizze mit Zeitplan („Essay“)

 Das Promotionsverfahren ist geregelt in der Promotionsordnung.