Hauptinhalt
Import
Das Belegen von Modulen aus anderen Studiengängen im Bereich des Moduls "Außerfachliche Schwerpunktsetzung" ist nur für Studierende, die in die neue Studien- und Prüfungsordnung (ab SoSe 19) eingeschrieben sind möglich.
Im Bereich der "Außerfachlichen Schwerpunktsetzung" können höchstens 12 LP im Grund- und höchstens 12 LP im Hauptstudium aus Studiengängen anderer Fachbereiche absolviert werden.
Da die Organisation und das Angebot dieser "Importmodule" in der Hand der anbietenden Fachbereiche liegen, sollten Sie sich bei Detailfragen zu diesen Modulen unbedingt an die dort zuständigen FachstudienberaterInnen wenden, hier bekommen Sie die aktuellsten und besten Informationen.
(Bitte beachten Sie, dass die Auflistung laufend angepasst, geändert bzw. aktualisiert wird):