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Ablauf
Die Annahme wird durch den Promotionsausschuss auf der Grundlage eines ausführlichen Gesprächs mit der Kandidatin oder dem Kandidaten beschlossen und ggf. werden Auflagen erteilt, die bis zur Eröffnung des Promotionsverfahrens zu erfüllen sind. Für die Einladung in den Promotionsausschuss sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Abschlusszeugnis
- Nachweise der Sprachkenntnisse (Latinum, Graecum, Hebraicum)
- Nachweis der Mitgliedschaft in einer Evangelischen Kirche oder einer dem Ökumenischen Rat der Kirchen angehörenden Kirche
- Betreuungsvereinbarung mit einer Professorin oder einem Professor
- Promotionsskizze mit Zeitplan („Exposé“*)
- Lebenslauf
*Das Exposé sollte einen Umfang von ca. 25.000 Zeichen (entspricht ca. 8 Seiten Times New Roman, 12P, 1,15 Zeilenabstand) +- 10%) nicht überschreiten.