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Reichstag und Friedensschluss in der Frühen Neuzeit

Zeitgenössischer Kupferstich (1663) des Reichstags von Regensburg, der am Abschluss von Friedensverträgen zu beteiligen war und ihnen zuzustimmen hatte.

Der Reichstag des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation besaß nach dem Westfälischen Frieden (1648) das Recht, über Friedens- und Bündnisverträge mit auswärtigen Mächten mitzuentscheiden. Dieses Recht, das „Ius Pacis“, war im Vergleich zu anderen Ständeversammlungen und Parlamenten europäischer Monarchien in der Frühen Neuzeit einzigartig. Keine andere Ständeversammlung besaß so weitgehende Mitbestimmungsrechte.

Das Ius Pacis wurde im weiteren Verlauf des 17. und im 18. Jahrhundert wiederholt zum Gegenstand intensiver und höchst kontroverser Diskussionen zwischen dem Kaiser und den Reichsständen. Diese Diskussionen geben spannende Einblicke in das grundsätzliche Verständnis von Frieden und Krieg sowie in die Rolle des römisch-deutschen Reichs bei der Sicherung von Frieden und der Beendigung von Krieg.

Katharina Zuschlag, M.A.

E-Mail:  katharina.zuschlag@uni-marburg.de