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Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens
Die "Grundsätze und Verfahrensregeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Philipps-Universität Marburg" vom 25.10.2001
Hinter diesem etwas sperrigen Titel verbirgt sich eine ernste Sache, die in gleichem Maße für Lehrende (Dozenten) wie Lernende (Studenten) gilt: Für die Gewährleistung eines gerechten und leistungsfähigen Lehr- und Lernbetriebs ist die Einhaltung einiger Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens unabdingbar. Studenten geisteswissenschaftlicher Fächer haben besonders zu beachten:
1. Alle Forschungsergebnisse müssen nachprüfbar dargestellt sein!
2. Alle verwendeten Informationsquellen und Hilfsmittel müssen angegeben werden!
3. Sämtliche Stellen der Arbeit, die benutzten Werken im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen durch Quellenangaben kenntlich gemacht werden. Dies gilt auch für Zeichnungen, Skizzen, bildliche Darstellungen und dergleichen sowie für Quellen aus dem Internet!
Ein "wissenschaftliches Fehlverhalten" liegt dann vor, wenn
a) bewußt oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden (Erfinden oder Fälschen von Quellen, Daten, Abbildungen etc.) oder
b) geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonstwie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Dies gilt insbesondere für die unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorenschaft (Plagiat).
Bei nachgewiesener Zuwiderhandlung gilt die Lehrveranstaltung als nicht bestanden!