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Importmodule B.A. Geschichte
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Allgemeine Informationen zur Belegung von Importmodulen
Bitte achten Sie beim Belegen von Importmodulen darauf, dass der anbietende Fachbereich alle inhaltlichen und organisatorischen Details regelt. Das bedeutet, dass Sie sich frühzeitig über Termine und Verfahren der Anmeldung im anbietenden Fachbereich informieren müssen! Fragen zu Lehrinhalten und zu organisatorischen Abläufen/Anmeldungen müssen daher auch direkt an den jeweiligen Fachbereich (Prüfungsamt oder Studienberatung) gestellt werden.
Aktuelle Informationen zu Importen aus dem Fachbereich 01 (Rechtswissenschaften).
Aktuelle Informationen zu Importen aus dem Fachbereich 09 (Germanistik und Kulturwissenschaften)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Importmodule aus "Nebenfächern" zum B.A. Geschichte
Aus den nachfolgend genannten Angeboten unterschiedlicher Lehreinheiten bzw. Studiengänge können zur Zeit der Beschlussfassung über diese Prüfungsordnung Module gewählt werden Für diese Module gelten gemäß § 21 Abs. 6 Allgemeine Bestimmungen die Angaben der Studienund Prüfungsordnung, in deren Rahmen die Module angeboten werden (besonders bzgl. Qualifikationszielen, Voraussetzungen, Leistungspunkten sowie Prüfungsmodalitäten). Die Kombinationsmöglichkeiten der Module werden ggf. von der anbietenden Lehreinheit festgelegt. Der Katalog der wählbaren Studienangebote kann vom Prüfungsausschuss insbesondere dann geändert oder ergänzt werden, wenn sich das Angebot der Studiengänge der anbietenden Fachbereiche an der Philipps-Universität Marburg ändert.
Die Wahrnehmung der nachfolgend genannten Studienangebote kann im Einzelfall oder generell davon abhängig gemacht werden, dass zuvor eine Studienberatung wahrgenommen oder eine verbindliche Anmeldung vorgenommen wird. Im Falle von Kapazitätsbeschränkungen gelten die entsprechenden Regelungen der Prüfungsordnung. Im Übrigen wird keine Garantie dafür übernommen, dass das unten aufgelistete Angebot tatsächlich durchgeführt wird und wahrgenommen werden kann. Auf begründeten Antrag der oder des Studierenden ist es zulässig, über das reguläre Angebot hinaus im Einzelfall weitere Importmodule zu genehmigen; dies setzt voraus, dass auch der anbietende Fachbereich bzw. die anbietende Einrichtung dem zustimmt.