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Formalitäten, die beim Einreichen einer Dissertation zu beachten sind:
Es sind drei Exemplare in gebundener Form im Dekanat abzugeben. In jedes Exemplar muss folgende Erklärung eingebunden und vom Kandidaten unterschrieben sein:
„Hiermit erkläre ich, dass ich die vorgelegte Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Philosophie: ".............(Titel)....." selbst und ohne fremde Hilfe verfasst, nicht andere als die in ihr angegebene Quellen und Hilfsmittel benutzt, alle vollständig oder sinngemäß übernommenen Zitate als solche gekennzeichnet sowie die Dissertation in der vorliegenden oder einer ähnlichen Form noch bei keinem anderen Fachbereich oder einer anderen in- oder ausländischen Hochschule eingereicht habe“.
Ein formloser Antrag ist an den Dekan in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Promotionsausschusses zu richten:
Herrn Dekan/Frau Dekanin
des Fachbereichs Geschichte und Kulturwissenschaften der Philipps-Univ. Marburg
Wilhelm-Röpke-Straße 6C
35032 Marburg
Sehr geehrte..................
Hiermit ersuche ich um Annahme meiner Dissertation mit dem Titel „............“. Erstgutachter/in soll ............................... und Zweitgutachter/in..................................... sein.
Mit freundlichen Grüßen
Bei Verfahren, die noch nach der alten Promotionsordnung (aus dem Jahr 1995) abgewickelt werden sollen:
Es ist ratsam, mindestens 14 Tage vor der geplanten Abgabe der Dissertation entweder per mail oder telefonisch dem Dekanatssekretariat mitzuteilen, dass die Abgabe bevorsteht.