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Was muss ich für die Disputation beachten?
a) Die Disputation hat den Zweck, die Fähigkeit zur mündlichen Darstellung und Erörterung wissenschaftlicher Probleme und Fragestellungen zu beweisen.
b) In der Fächergruppe Geschichte muss der Promovend 14 Tage vor dem Disputationstermin dem Promotionsausschuss Thesen präsentieren. Diese werden öffentlich ausgehangen.
c) Bei der Disputation hält der Promovend ein 15-20 minütiges Referat über seine Dissertation und seine eingereichten Thesen.
Darauf folgt eine einstündige Diskussion mit der Promotionskommission (vorrangig) und den promovierten Mitglieder des Fachbereichs 06 – Geschichte und Kulturwissenschaft.
d) Direkt im Anschluss an die Disputation berät und entscheidet die Promotionskommission.
Danach gibt der/die Vorsitzende der Promotionskommission das Ergebnis bekannt.
Dem/Der Promovenden/Promovendin werden die Bescheide hierüber ausgehändigt.Die Veröffentlichung meiner Dissertationsschrift verzögert sich, was muss ich tun?
a) Bei Verzögerungen ihrer Veröffentlichungen müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung der Veröffentlichungsfrist beim Promotionsausschuss stellen, der darüber entscheidet.
Wann bekomme ich meine Promotionsurkunde?
a) Ihre Promotionsurkunde wird Ihnen ausgehändigt, sobald Sie Ihre Dissertation veröffentlicht haben und die Pflichtexemplare in der Universitätsbibliothek abgeliefert haben.
b) Sie wird Ihnen in dreifacher Ausfertigung übergeben und beinhaltet als Datum den Tag ihrer Disputation.
c) Erst mit der Aushändigung der Promotionsurkunde sind Sie berechtigt den Titel eines Doktors der Philosophie zu führen.
d) Die Promotionsordnung vom 02.12.2009 des Fachbereiches 06 - Geschichte und Kulturwissenschaften beinhaltet keine Berechtigung zur Führung eines Dr. des.