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In welcher Sprache muss die Dissertation verfasst werden?
a) In der Regel wird die Dissertation in deutscher Sprache abgefasst.
b) Es ist möglich einen Antrag zu stellen, die Dissertation in einer anderen Sprache zu verfassen. Darüber entscheidet der Promotionsausschuss.
c) In jedem Fall muss eine Zusammenfassung in deutscher Sprache mit eingereicht werden.Gibt es Möglichkeiten sich mit anderen Promovierenden auszutauschen?Ich habe Schreibblockaden derzeit, gibt es Hilfe dazu?
a) Die Professoren und Professorinnen des Fachbereichs 06 – Geschichte und Kulturwissenschaften bieten Kolloquien an. Jeder einzelne Promovend ist herzlichst eingeladen an diesen teilzunehmen. Bitte informieren Sie sich hierfür bei Ihrer Betreuerin bzw. bei Ihrem Betreuer.
b) Die MArburg University Research Academy (MARA) unterstützt die Promovierenden der gesamten Philipps-Universität Marburg ihr Potential zu entfalten. Dafür bietet MARA Workshops, Beratungen, Informationsveranstaltungen und zahlreiche Förder- und Vernetzungsmöglichkeiten an. Der Fachbereich 06 – Geschichte und Kulturwissenschaften empfiehlt, unterstützt und lädt alle Promovierenden des Fachbereichs dazu ein MARA beizutreten.
c) Eine weitere Möglichkeit ist es natürlich sich eigeninitiativ mit Promovierenden zu kleinen Gruppen zusammenzuschließen. Sich in regelmäßigen Abständen mit anderen Promovenden zu treffen, die sich in der gleichen Situation befinden, ist nicht nur für den inhaltlichen Austausch und die gegenseitige fachliche Anregung wichtig, sondern unterstützt auch die eigene Belastbarkeit während der langen Promotionszeit.Bei Schreibblockaden und ähnlichen Problemen können die Beratungsangebote von MARA, der Zentralen Studierendenberatung und des Studentenwerks Marburg Hilfestellungen leisten bzw. auf spezielle für Sie passende Angebote aufmerksam machen.
Ich brauche länger als geplant und vorgesehen, was muss ich tun?
Wenn es notwendig ist, kann der Promovend einen Antrag auf Verlängerung an den Promotionsausschuss richten.
Dabei ist eine Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers ebenfalls notwendig.
https://cms2.uni-marburg.de/de/fb06/studium/promotion/promotionsordnung-und-antraegeMein Betreuer / meine Betreuerin wechselt die Universität bzw. geht in den Ruhestand, welche Konsequenzen hat das für mich?
Bei einem Hochschulwechsel des Betreuers behält dieser das Recht bei, die Promotion an der Philipps-Universität Marburg bis zum Ende weiter zu betreuen. In diesem Fall ist es aber notwendig, dass der Zweitgutachter zwingend Mitglied des Fachbereiches ist.
Bei seiner/ihrer Pensionierung besteht ebenfalls das Recht die Promotion bis zum Abschluss zu begleiten.Ich möchte mein Thema wechseln, was muss ich beachten?
a) Der Wechsel des Dissertationsthemas kann beim Promotionsausschuss beantragt werden. Mit der Betreuerin / dem Betreuer sollte ein möglicher Themenwechsel frühzeitig besprochen und abgeklärt werden.
b) Die Betreuerin / der Betreuer muss gegenüber dem Promotionsausschuss eine Stellungnahme bei einem Themenwechsel abgegeben.Wechsel der Promotionsordnung, was muss ich beachten?
Tritt eine neue Promotionsordnung in Kraft besteht für Promovierende, die nach alter Ordnung promovieren, die Möglichkeit auf Wunsch zur neuen Promotionsordnung zu wechseln. Der Wechsel kann mit einem formlosen Schreiben, gerichtet an das Dekanat, beantragt werden. Wichtig: Ein nachträglicher Wechsel zurück zur alten Ordnung ist nicht möglich.
Todesfall – Meine Betreuerin / mein Betreuer ist verstorben – Was nun?
Im Todesfall ihrer Betreuungsperson kontaktieren Sie umgehend das Dekanatssekretariat, sodass wir Ihnen Hilfestellung leisten können.
Sie bleiben jedenfalls bis auf weiteres Promovend des Fachbereiches und werden von uns nicht im Stich gelassen.
Das Dekanat wird in ihnen in dieser heiklen Phase mit Rat und Tat zur Seite stehen und im persönlichen Kontakt Sie entsprechend beraten.