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  • Der Start in die Promotion – Themengebiet und Betreuerin bzw.Betreuer!

    a) Wenn Sie sich für eine Promotion entschieden haben, haben Sie sich sicher auch schon mit einem Themengebiet intensiv befasst. Wenn Sie nun dieses Themengebiet eingrenzen können, ist dies sehr vorteilhaft für Ihren weiteren Weg. Vor allem in Hinblick bei der Suche nach einem geeigneten Betreuer (Doktormutter/-vater) ist das sehr sinnvoll.

    b) Als Betreuende können neben Professoren und Professorinnen anderen Habilitierten des Fachbereichs Geschichte und Kulturwissenschaft in Frage kommen. Informationen darüber erhalten Sie auf den Websiten der einzelnen Fachgebiete.

    Am besten Sie nehmen mit dem jeweiligen Professor/Professorin direkt persönlich Kontakt – Brief, E-Mail, Telefonat, Sprechstunde – auf und tragen ihm ihre Vorstellung einer Promotionprojektes vor.

    Bitte beachten Sie hierbei die Informationen auf den Websiten der entsprechenden Institute und Seminare des Fachbereichs und nutzen Sie die Möglichkeit den besten Weg zur Kontaktaufnahme mithilfe der Geschäftszimmer auszuloten.

    c) Zusätzlich sollten Sie sich auch Gedanken über Ihren Zeitrahmen und die Finanzierungmöglichkeiten Ihrer Promotionszeit gemacht haben, sodass Sie auch in dieser Hinsicht Fragen und Antworten mit Ihrer/m potenziellen/-em Doktormutter/-vater besprechen und beraten können.

  • Das Betreuungsverhältnis - welche Rahmenbedingungen sollten mit dem/der Betreuer/in geklärt werden?

    a) Mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin sollten Vereinbarungen getroffen werden, die für beide Seiten eine gewisse Verbindlichkeit, Transparenz und Orientierung bieten.

    b) Angehende Promovierende sollten sich über den Forschungsschwerpunkt des Betreuers bzw. der Betreuerin informieren und klären, inwieweit das Promotionsthema aus diesen Forschungsschwerpunkten gewählt werden sollte.

    c) Darüber hinaus sollten Absprachen über den Ablauf der Promotion, die Möglichkeit einer Einbindung in den Arbeitsbereich und die wissenschaftliche Gemeinschaft sowie die Karriereplanung bzw. Zielperspektiven des bzw. der Promovierenden getroffen werden.

    Als beispielhafte Checkliste können folgenden Fragen verstanden werden:
    i. Wie gestaltet sich der Kontakt (per Email, Sprechstunde oder gesonderte Termine, etc.)? Ist der oder die Betreuerin häufig im Ausland oder auf Reisen? Wie kann dann kommuniziert werden?
    ii. Wann plant der Betreuer oder die Betreuerin sein oder ihr Forschungssemester? Wie kann dann kommuniziert werden?
    iii. In welchem Turnus sollen Treffen mit dem Betreuer oder der Betreuerin stattfinden?
    iv. Welche Bedürfnisse haben der Promovend oder die Promovendin in Bezug auf die Betreuung und können der Betreuer oder die Betreuerin sie erfüllen?
    v. Wird ein Promotionskolloquium angeboten? In welcher Form findet es statt und ist die Teilnahme Pflicht?
    vi. Besteht die Möglichkeit, der Betreuerin oder dem Betreuer einzelne Kapitel vorab zum Lesen zu geben, um Rückmeldung zu erhalten? Wie lange im Voraus sollten diese eingereicht werden?
    vii. Besteht die Möglichkeit seitens der Betreuerin oder des Betreuers, Kontakte (zu für das Promotionsthema interessanten Kollegen/innen/Institutionen/Forschungseinrichtungen) zu knüpfen?
    viii. Ist es möglich Lehraufträge für Veranstaltungen mit dem Thema der eigenen Promotion zu erhalten?

    d) Im Falle von intern Promovierenden (z. B. mit einer halben Stelle oder einer Projektstelle am Fachbereich) kommen weitere Fragen hinzu:
    i. Gibt es einen eigenen Arbeitsplatz? Wird Anwesenheit erwartet oder kann auch von zu Hause gearbeitet werden?
    ii. Wie gestaltet sich die Mitarbeit (Prüfungsbeisitze, Gremienarbeit, Begleitung von Lehrveranstaltungen etc.)?

    e) Insgesamt sollte mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin die größtmöglichste Interessensübereinkunft gefunden werden.

    f) Bitte bedenken Sie auch, dass ein Promotionsverhältnis mit unter einen hohen zwischenmenschlichen Faktor hat. Die „Chemie“ zwischen Promovend und der Betreuungsperson verläuft niemals ganz reibungslos, Sie sollten Probleme, „Ärgernisse“ und anderen Hürden so frühzeitig wie möglich ansprechen.

    Auch kann ein Vertrauensperson – Studiendekan, Gleichstellungsbeauftragte, andersweitige Vertrauenspersonen – mit eingebunden werden.

    Im Interesse ihres Promotionserfolges stehen wir vom Dekanatssekretariat Ihnen vertrauensvoll zur Seite stehen!

  • Wer ist der/die Zweitgutachter/in meiner Promotion?

    Der Zweitgutachter bzw. die Zweitgutachterin kann ebenfalls vom Promovierenden selbst vorgeschlagen werden.
    In der Regel ist es jedoch sehr sinnvoll, diese Entscheidung zusammen mit der Erstbetreuerin oder dem Erstbetreuer zu klären bzw. zu orientieren.
    Diesem Vorschlag soll im Promotionsausschuss nach Möglichkeit entsprochen werden. In der Praxis ist dies bisher immer der Fall.