30.08.2017 Urheberrecht erlaubt weiterhin elektronische Semesterapparate

Änderungen greifen von März 2018 an

Einigung übers Urheberrecht: Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Verwertungsgesellschaft Wort haben sich darauf verständigt, die derzeit geltende Pauschalvergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke bis zum 28. Februar 2018 zu verlängern. Es ist damit auch im Wintersemester 2017/18 möglich, Teile urheberrechtlich geschützter Texte gemäß §52a UrhG in Lehr-Lern-Plattformen und Forschergruppen-Intranets zur Unterstützung von Forschung und Lehre einzusetzen. Hochschulrechenzentrum und Universitätsbibliothek bieten wie gewohnt unterstützende Services wie zum Beispiel das Einscannen und Hochladen von Artikeln und Werkteilen für Elektronische Semesterapparate an.

Am 1. März 2018 tritt das „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG) in Kraft, das die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung neu regelt. Die Laufzeit ist zunächst auf fünf Jahre befristet. „Das neue Gesetz enthält viele positive Neuerungen und unterstützt Lehre und Forschung im digitalen Zeitalter“, erklärt Professor Dr. Joachim Schachtner, Vizepräsident für Informations- und Qualitätsmanagement der Philipps-Universität Marburg. So können bis zu 15 Prozent urheberrechtlich geschützter Schriftwerke in elektronische Semesterapparate eingestellt werden, die Abrechnung soll über Pauschalvergütungen erfolgen. Das neue Gesetz bringt aber auch Einschränkungen mit sich, beispielsweise dürfen komplette Artikel aus Tageszeitungen und Publikumszeitschriften nicht mehr für die Lehre genutzt werden. Das trifft insbesondere diejenigen Wissenschaftsfächer, die verstärkt mit diesen Textsorten arbeiten.

„Insgesamt ermöglicht das neue Gesetz einen praktikablen und rechtssicheren Umgang mit dem Urheberrecht, der die Bedürfnisse von Studium, Forschung und Lehre im digitalen Zeitalter unterstützt,“ führt Schachtner aus; „die Universität Marburg begrüßt diese Entwicklung sehr und  wird sich dafür einsetzen, dass die neuen Regelungen dauerhaft Bestand haben und weiter verbessert werden.“

Informationen der Universitätsbibliothek:
www.uni-marburg.de/bis/digitale_bibliothek/esa/index_html

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