26.06.2022 Rechtshistorischer Kommentar des Bardewikschen Codex
Erläuterung des Rechts von Lübeck um 1300 – Der dritte Band zum Bardewikschen Codex des Lübischen Rechts von 1294 ist erschienen
Wie ging man mit Männern um, die ihr Eheversprechen brachen, wer darf das Bürgerrecht erwerben und was passiert, wenn im Grenzbereich eines Grundstücks Erdaufschüttungen stattfinden?
Das und vieles mehr erklärte in der Hansestadt Lübeck eine für Nordeuropa herausragende mittelniederdeutsche Handschrift des Lübischen Rechts, der sogenannte „Bardewiksche Codex“ aus dem Jahr 1294. Das Recht des „Haupts der Hanse“ war vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit die wichtigste Rechtsordnung im Ostseeraum. Internationale Experten haben diese rechts-, sprach- und kunsthistorisch bedeutsame Handschrift erstmals in drei Bänden analysiert und erklärt.
Mit „Der Bardewiksche Codex des Lübischen Rechts von 1294. Band 3: Rechtshistorischer Kommentar” legt Albrecht Cordes, Professor für mittelalterliche und neuere Rechtsgeschichte und Zivilrecht, einen Kommentar vor, der den ganzen Kosmos des alltäglichen Lebens in einer selbstbewussten und nahezu unabhängigen Stadt im späten Mittelalter erläutert. Gut verständlich, unterhaltsam und spannend auch ohne juristische Vorkenntnisse.
Der Kommentarband sowie seine beiden bereits erschienenen Vorgänger sind allesamt beim Nünnerich-Asmus Verlag erhältlich.
Band 1: Faksimile und Erläuterungen. Link zum Buch: https://www.na-verlag.de/programm/la/laz/der-bardewiksche-codex-des-luebischen-rechts-von-1294/
Band 2: Edition, Textanalyse, Entstehung und Hintergründe. Link zum Buch: https://www.na-verlag.de/programm/la/laz/der-bardewiksche-codex-des-luebischen-rechts-von-1294-2/
Band 3: Rechtshistorischer Kommentar. Link zum Buch: https://www.na-verlag.de/programm/la/laz/der-bardewiksche-codex-des-luebischen-rechts/
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