18.02.2019 Nachschreibeklausur des Wintersemesters 2018/19
Der Termin für die Nachschreibeklausuren des Wintersemesters 2018/19 ist für alle Studierenden, die eine Klausur von der DaF-AG nachschreiben müssen (außer den E-Klausuren), am
Montag, den 25.März 2019, um 10.00 Uhr s.t., im Raum DH 3, +1/1090
Der Ausweichtermin (25.03.2019, 08.00 Uhr s.t., DH 3, +1/1090) ist nur für Studierende vorgesehen, die mehr als eine Nachschreibeklausur schreiben müssen.
Die VORAUSSETZUNG für die Nachschreibeklausuren ist, dass Sie für die Klausur bei QIS angemeldet waren! Dabei ist es egal, ob Sie wegen Krankheit im ersten Termin gefehlt haben, oder nicht bestanden haben. Wenn Sie sich für den 1. Termin nicht regulär angemeldet hatten, besteht kein Prüfungsanspruch für die Nachschreibeklausur.
Zur Klausuranmeldung muss ein Formular ausgefüllt und im DaF-Büro abgegeben werden. Dieses ist im DaF-Büro und als Download (siehe unten) erhältlich.
Anmeldeschluss ist Donnerstag, der 15.03.2019. Eine Anmeldung ohne dieses Formular oder nach der Frist ist nicht möglich.
Ein amtliches Dokument mit Foto (Personalausweis oder Führerschein) ist zur Klausur mitzubringen.