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Anrechnungen von Leistungen für das Erweiterungsfach "Deutsch als Fremdsprache"
Für das Erweiterungsfach 'Deutsch als Fremdsprache' können Studien- und Prüfungsleistungen von Lehrveranstaltungen aus dem Lehramtsstudium angerechnet werden. Hierfür kann die AG 'Deutsch als Fremdsprache' eine fachliche Empfehlung geben. Die juristische Anerkennung erfolgt dann durch die Lehrkräfteakademie.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Leistungen können anerkannt werden?
Erweiterungsfach DaF (Studienbeginn ab WS 18/19):
Anrechnung von Basismodulen aus dem Fach Deutsch sind weiterhin möglich und werden von Frau Wolanska vorgenommen.
Anrechnung von Modulen aus EGL/LEA sind nur in einzelnen Fällen möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Teepker.
Studierende von anderen Universitäten, die bereits DaF-/Deutsch-Kurse belegt haben, wenden sich bitte ebenfalls an Frau Teepker.Erweiterungsfach DaF (Studienbeginn ab WS 13-14 bis WS 17/18):
Anrechnung von Basismodulen aus dem Fach Deutsch nimmt Frau Wolanska vor.
Bei allen anderen Anrechnungsfragen wenden Sie sich bitte an Frau Teepker.
Erweiterungsfach DaF (Studienbeginn bis SoSe 2013):
Für die Anerkennungen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie läuft die fachliche Anrechnung?
Für die Empfehlung der Scheinanerkennung ist das DaF-Lehramt-Team (DaF-Büro und Frau Teepker) zuständig.
Bitte senden Sie uns zunächst eine E-Mail mit folgenden Dokumenten:
- Formloser Antrag auf Anerkennungsempfehlung
- Notenspiegel
- Manuelle Auflistung der konkreten Lehrveranstaltungen, deren Anrechnung beantragt wird
- Da die Veranstaltungstitel nicht immer im Notenspiegel stehen, benötigen wir zusätzlich die konkreten Titel der anzuerkennenden Lehrveranstaltungen (ggf. durch einen zusätzlichen Nachweis, z.B. in Form einer schriftlichen Bewertung oder einer erklärenden E-Mail des Dozenten)
Zur Besprechung der Anrechnung wenden Sie sich bitte für einen Sprechstundentermin per E-Mail bei Frau Teepker.
Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen eine Anrechnungsempfehlung aus, die sie nach Erhalt einer entsprechenden Rückmeldung während der Sprechzeiten im DaF-Büro abholen können
(frauke.teepker@staff.uni-marburg.de)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erfolgt die juristische Anrechnung?
Erweiterungsfach DaF (Studienbeginn ab WS 13/14): Vereinbaren Sie einen Termin mit der Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Marburg unter 06421-616-478 oder -479. Bringen Sie dann zu diesem Termin die Empfehlung zur Anrechnung der DaF-AG mit. Hier erfolgt die juristische Anrechnung. Die Noten der anerkannten Leistungen werden dann vom Zentralen Prüfungsbüro elektronisch erfasst. Den Weg der Anrechnung veranschaulicht die PDF-Datei "Handzettel Ablauf Anrechnungen Lehramt an Gymnasien".