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Direkte BAMF-Zulassung für die Lehrtätigkeit in Alphabetisierungskursen

Der Weiterbildungsmasters „Deutsch als Fremdsprache - online“, gemäß der ab dem WiSe 25/26 gültigen Studien- und Prüfungsordnung, wurde für die Direktzulassung nach § 15 Abs. 2 IntV zum Unterrichten in Alphabetisierungskursen des BAMF anerkannt.

Die Voraussetzung für die Direktzulassung ist, dass die Absolventinnen und Absolventen das Wahlpflichtmodul 8 "Didaktik des Deutschen als Zweitsprache" belegt haben. Dies ist bei der Beantragung der Zulassung zusätzlich zum Nachweis über den erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiengang „Deutsch als Fremdsprache - online“ in Form einer standardisierten Bescheinigung nachzuweisen. Anschließend erhalten Absolventinnen und Absolventen des Weiterbildungsmasters "Deutsch als Fremdsprache - online", neben der Zulassung zur Lehrtätigkeit in Integrationskursen, auch eine Direktzulassung zur Lehrtätigkeit in Alphabetisiserungskursen.