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Wenn Sie einen grundständigen Hochschulabschluss einer deutschen, staatlich anerkannten Hochschule in einem akkreditierten Studiengang haben, benötigen Sie für Ihre Bewerbung folgende Unterlagen:

  • Zulassungsantrag (s.u. Online-Bewerbung)
  • Zeugnis über den ersten grundständigen Hochschulabschluss
  • Transcript of Records (Auflistung der Studienleistungen) - Dieses Dokument dient als Beleg für die Inhalte Ihres Studiums
  • Nachweis über Berufserfahrung (s. Bewerbung "Zulassungsbedingungen")
  • Nachweis über Studienfachberatung (Bitte beachten Sie, dass Sie bereits vor der Bewerbung an der obligatorischen SFB teilnehmen müssen)
  • Selbsteinschätzungstest (ausgefüllter Ausdruck)

    

Das Online-Bewerbungsverfahren*

Informationen dazu, wie man sich für einen Masterstudiengang bewirbt, finden Sie hier

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung über uni-assist e.V. für Weiterbildungsstudiengänge der Philipps-Universität Marburg kostenfrei ist. Sie können Schritt 3 im Online-Bewerbungsverfahren ignorieren. 

Die Bewerbungsfrist für unseren Studiengang finden Sie unter Fristen und Termine

* Hinweise zum Datenschutz für die Online-Bewerbung um einen Studienplatz: Die bei der Onlinebewerbung erhobenen Daten werden zur Durchführung der Auswahlverfahrens nach dem Bestimmungen der Hessischen Immatrikulationsverordnung benötigt.

Die Verpflichtung zur Angabe der als unbedingt erforderlich gekennzeichneten Daten ergibt sich aus § 64 Abs. 4 HHG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Hessischen Immatrikulationsverordnung.

Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Die Daten werden ausschließlich für das Online-Bewerbungsverfahren genutzt.

Soweit eine Zulassung zum Master-Studium erfolgen kann, werden die gespeicherten Daten zum Zwecke der Immatrikulation in das Studierendenverwaltungssystem übernommen.

Die Löschung aller Bewerber- und Bewerberinnendaten erfolgt unabhängig davon nach Ablauf eines Semesters. Daten von Bewerbern, die sich im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens eingetragen haben, ohne jedoch bis Ablauf der Bewerbungsfrist den formalen Antrag bei der Universität eingereicht zu haben, werden unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist gelöscht.