Hauptinhalt
Wenn Sie einen Sie einen ersten grundständigen Hochschulabschluss haben, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurde, benötigen Sie für Ihre Bewerbung folgende Nachweise:
- Zulassungsantrag (s.u. Online-Bewerbung)
- Zeugnis über den ersten grundständigen Hochschulabschluss
- Bitte prüfen Sie auch, ob Ihre Hochschule in Deutschland anerkannt ist (Status: H+) und ob Ihr erster, grundständiger Studienabschluss äquivalent zu den in Deutschland angebotenen Bachelorstudiengängen ist (Klasse: A4 oder höher). Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der Anabin-Homepage.
- Transcript of Records
- Dieses Dokument dient als Beleg für die Inhalte Ihres Studiums. Wenn es in Ihrem Hochschulsystem kein Transcript of Records gibt, so schicken Sie uns bitte ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung Ihrer abgeleisteten Studieninhalte.
- Nachweis über Berufserfahrung
- Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse
- Nicht erforderlich für deutsche und österreichische Bewerber – Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH II oder TestDaF 4 x 4 notwendig
- Nachweis über Studienfachberatung
- Selbsteinschätzungstest (ausgefüllter Ausdruck)
Das Online-Bewerbungsverfahren*
Information dazu, wie man sich für einen Masterstudiengang bewirbt, finden Sie hier
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung über uni-assist e.V. für Weiterbildungsstudiengänge der Philipps-Universität Marburg kostenfrei ist. Sie können Schritt 3 im Online-Bewerbungsverfahren ignorieren.
Die Bewerbungsfrist für unseren Studiengang finden Sie unter Fristen und Termine.
* Hinweise zum Datenschutz für die Online-Bewerbung um einen Studienplatz: Die bei der Onlinebewerbung erhobenen Daten werden zur Durchführung der Auswahlverfahrens nach dem Bestimmungen der Hessischen Immatrikulationsverordnung benötigt.
Die Verpflichtung zur Angabe der als unbedingt erforderlich gekennzeichneten Daten ergibt sich aus § 64 Abs. 4 HHG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Hessischen Immatrikulationsverordnung.
Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Die Daten werden ausschließlich für das Online-Bewerbungsverfahren genutzt.
Soweit eine Zulassung zum Master-Studium erfolgen kann, werden die gespeicherten Daten zum Zwecke der Immatrikulation in das Studierendenverwaltungssystem übernommen.
Die Löschung aller Bewerber- und Bewerberinnendaten erfolgt unabhängig davon nach Ablauf eines Semesters. Daten von Bewerbern, die sich im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens eingetragen haben, ohne jedoch bis Ablauf der Bewerbungsfrist den formalen Antrag bei der Universität eingereicht zu haben, werden unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist gelöscht.