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Zulassung GKV

Der Studiengang MA Klinische Linguistik orientiert sich an den Voraussetzungen des GKV-Spitzenverbands für die "Zulassung zur Abgabe von Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie".

Der Masterstudiengang Klinische Linguistik nach zuvor absolviertem B.A. Sprache und Kommunikation an der Philipps-Universität Marburg wurde durch den Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) bewertet und wird als zulassungsfähiger Studiengang im Anhang 3 zur Anlage 5 des Vertrags nach §125 aufgeführt. Dies gilt für die Studienordnung vom 24.10.2012 sowie für die neue Studienordnung vom 25.2.2020. Der Studiengang erfüllt die Anforderungen für folgende Indikationsbereiche der Sprachtherapie:

  • SP1 - SP3, SF, SPZ, OFZ Kindliche Sprach- und Sprechstörungen und Rhinophonien
  • SP5 / SP6 Aphasie, Dysarthrie und Sprechapraxie
  • SC / SCZ Kau- und Schluckstörungen.

Dies bedeutet, dass Studierende, welche die genannte Studiengangskombination absolviert haben, beim GKV einen Zulassungsantrag auf Abgabe von Sprech- und Sprachtherapie gem. Abschnitt 1.1.4 stellen können. Für Studierende, die den MA Klinische Linguistik in Kombination mit einem anderen Bachelorstudiengang studiert haben, besteht die Möglichkeit, gem. Abschnitt  1.1.5 einen Einzelfallantrag zu stellen. Dabei müssen über den Nachweis des Masterabschlusses hinaus die im Bachelorstudium erworbenen Qualifikationen im Einzelnen nachgewiesen werden.

Genauere Informationen zum Anmelde- bzw. Zulassungsverfahren bei den Krankenkassen des jeweiligen Bundeslandes gibt ein Informationsblatt, das wir AbsolventInnen gerne zur Verfügung stellen. Ein weiteres kurzes Informationsblatt mit Informationen zur Zulassungsfähigkeit von Absolvent:innen des Studiengangs Klinische Linguistik in Marburg kann an Praxisinhaber:innen oder an die  zulassenden Stellen (ARGEn Heilmittelzulassung) weitergegeben werden.