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Wie können Sie sich bewerben?

In diesem  Leitfaden finden Sie alle Informationen zur Bewerbung und Eingungsfeststellung für den Start im WS 2024. Beachten Sie auch die Zugangsvoraussetzungen für den M.A. Sprechwissenschaft und Phonetik.

Zugangsvoraussetzungen

Hochschulabschluss

Nachweis über ein abgeschlossenes Bachelor-Studium oder eines mindestens gleichwertigen in- oder ausländischen Hochschulabschlusses im Bereich Linguistik, Phonetik oder Sprechwissenschaft. Details entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

Vorwissen

Nachweis über grundlegendes Wissen über die Technik der auditiven Analyse (Kenntnis IPA-Alphabet) im Umfang von mindestens 3 Leistungspunkten. Liegt das nicht vor, kann im Rahmen des EFV es zur Auflage gemacht werden, dies innerhalb der ersten Semester nachzuholen.

Gutachten

Fachärztliches, phoniatrisches Stimm- und Hörgutachten, welches die Eignung für einen sprech- und hörintensiven Studiengang bescheinigt (nicht älter als zwei Jahre). Sollte das Gutachten zum Bewerbungsende nicht vorliegen, kann der Nachweis zur Einschreibung nachgereicht werden.

Fremdsprachenkenntnisse

Zwei Fremdsprachen:

  • Englischkenntnisse auf Niveau B 2
  • Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache, entweder eine modernen Fremdsprache auf Niveau B 1 oder Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums (für gewöhnlich über das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife abgedeckt)

Deutschkenntnisse

Deutschkenntnisse auf Niveau DSH-3 bei Nicht-Muttersprachlerinnen und Nicht-Muttersprachlern.

Bewerbungsverfahren

Die Zulassung zum Studium erfolgt zum Wintersemester.  Das Bewerbungsverfahren besteht aus zwei Teilen:

Bitte beachten Sie, dass die Verfahren der Online-Zulassung sowie das Eignungsfeststellungsverfahren am Studiengang, zu dem wir hier auf dieser Seite informieren, (weitgehend) unabhängig voneinander verlaufen.

Kommen Sie gerne bei Fragen auf uns zu! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!