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BAföG-Beauftragter
Für Leistungsbescheinigungen im B.A. Medienwissenschaft und im M.A. Medien und kulturelle Praxis:
Prof. Dr. Jens Ruchatz
Telefon: 06421/28-24636
Raum: WR 05A 01A
Email: ruchatz@staff.uni-marburg.de
Beachten Sie vor Kontaktaufnahme mit dem BAFöG-Beauftragten bitte unbedingt die hier gelisteten BAföG-FAQs:
Hinweise zum Leistungsnachweis im 4. Fachsemester
Für BaföG-Empfänger*innen im 4. Fachsemester steht die Einholung der Bestätigung über den ordnungsgemäßen Studienverlauf (auf Formblatt 5) aus, die sicherstellen soll, dass ein Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit zu erwarten ist. Der erforderliche Nachweis wird von den Instituten, an denen Ihr Studiengang angesiedelt ist, erteilt.
Wichtig: Das Institut für Medienwissenschaft bietet keine BaföG-Beratung, sondern übernimmt nur die Bearbeitung des BaföG-Nachweises!
Damit die BaföG-Zahlung ohne Unterbrechung erfolgt, sollten Sie sich rechtzeitig um die Ausstellung des Nachweises kümmern. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich in Sprechstunden vor Ort. Wegen der vorlesungsfreien Zeit, in der Sprechstunden nur unregelmäßig stattfinden, sollten Sie sich idealerweise während der Vorlesungszeit um den Nachweis kümmern und einen Sprechstundentermin vereinbaren.
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen dienen Ihrer Orientierung und erfolgen ohne Gewähr.
FAQs
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Für welche Studiengänge wird am Institut für Medienwissenschaft die „Leistungsbescheinigung“ ausgestellt?
B.A. Medienwissenschaft (Hauptfach)
M.A. Medien und kulturelle PraxisInhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist der nach dem 4. Fachsemester übliche Leistungsumfang im B.A. Studiengang Medienwissenschaft?
Wir gehen davon aus, dass Sie im Sinne der Regelung ordnungsgemäß studieren, wenn bei Ihnen im Verlauf des 4. Fachsemesters 90 LP (in Hautpfach, Nebenfach und Marburg Skills zusammen) erreicht wurden.
Sollte es voraussehbar Schwierigkeiten geben, die erforderliche Punktzahl nachzuweisen, so wenden Sie sich frühzeitig an den BaföG-Beauftragten.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann kann die „Leistungsbescheinigung“ ausgestellt werden?
Der Leistungsnachweis kann im Laufe des 4. Semesters erstellt werden, sobald die erforderlichen 78 Leistungspunkte erreicht sind, also erst nach der Verbuchung zumindest einiger Leistungen aus dem 3. Semester.
Mit Abschluss des 4. Semesters erhöht sich diese Anforderung auf 90 Leistungspunkte. Aktuell ist es möglich, den Leistungsnachweis bis zu vier Monate nach Ende des 4. Fachsemesters einzureichen. Die verbindlichen (ggf. auch abweichenden) Termine sind allerdings zwingend mit Ihrem/Ihrer zuständigen Bafögberater*in direkt beim BAföG-Amt abzuklären.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann und wo erhalte ich die Unterschrift für die „Leistungsbescheinigung“?
Im Rahmen der Sprechstunde des derzeitigen BAföG-Beauftragten Prof. Dr. Jens Ruchatz. Während dessen Abwesenheit übernimmt in dringenden Fällen als Stellvertreter Prof. Dr. Malte Hagener diese Aufgabe.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was muss ich zur Ausstellung der „Leistungsbescheinigung“ mitbringen?
- das mit Ihren Daten bereits ausgefüllte Formblatt 5. Nicht ausfüllen sollten Sie den durch einen Rahmen abgetrennten Bereich.
- eine Immatrikulationsbescheinigung, aus der hervorgeht, welches Ihr 4. Fachsemester ist.
- Ihre Leistungsnachweise (einen von Ihnen selbst ausgedruckten Notenspiegel oder ein transcript of records, ggf. zusätzliche Nachweise wie Scheine oder Modulabschlussbescheinigungen).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich Leistungen nachweisen, die (noch) nicht elektronisch verbucht sind?
Aus dem Nachweis über (noch) nicht elektronisch verbuchte Leistungen muss zwingend hervorgehen, dass Sie die entsprechende Leistung nicht nur erbracht, sondern auch erfolgreich bestanden haben. Der Leistungsnachweis muss vom entsprechenden Dozenten unterschrieben sein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ist das persönliche Erscheinen notwendig, um die „Leistungsbescheinigung“ ausgestellt zu bekommen?
Ja. In Ausnahmefällen können Sie eine bevollmächtigte Person in die Sprechstunde entsenden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich dem Institut für Medienwissenschaft die notwendigen Unterlagen zur Ausstellung der „Leistungsbescheinigung“ auch per Post oder auf elektronischem Wege zuschicken?
Nein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mir die ausgefüllte „Leistungsbescheinigung“ per Post vom Institut für Medienwissenschaft zuschicken lassen?
Nein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann das Institut für Medienwissenschaft die „Leistungsbescheinigung“ per Post an das BAföG-Amt schicken?
Nein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist zu beachten, wenn ANDERE Nachweise und Bescheinigungen für das BAföG-Amt ausgestellt werden müssen?
Klären Sie bitte mit Ihrem/Ihrer zuständigen BAföG-Berater/in zunächst folgende Punkte ab:
- Von WEM/von welcher Stelle ist der geforderte Nachweis auszustellen (z.B. Fachbereich oder Institut?). Der/Die BAföG-Beauftragte des Instituts für Medienwissenschaft kann ausschließlich Nachweise und Bescheinigungen auf der Ebene des INSTITUTS ausstellen. Steht in Ihrem Anschreiben vom BAföG-Amt, dass Sie eine Bescheinigung/einen Nachweis des FACHBEREICHS erbringen sollen, erfragen Sie bitte direkt beim BAföG-Amt, wer Ihr/e zuständige/r Ansprechpartner/in ist.
- In welcher konkreten Form soll der Nachweis/die Bescheinigung erfolgen? Gibt es ggf. ein entsprechendes Formblatt des BAföG-Amtes? Falls ja, besorgen Sie sich dieses Formblatt.
- Was genau soll aus dem Nachweis/der Bescheinigung hervorgehen?
Wenn Sie diese Punkte abgeklärt haben und Ihr/e zuständige/r Ansprechpartner/in der/die BAFöG-Beauftragte des Instituts für Medienwissenschaft ist, schreiben Sie bitte zunächst eine E-Mail, aus der folgende Punkte hervorgehen:
- Ihr konkretes Anliegen
- Die Form, in der der Nachweis/die Bescheinigung ausgestellt werden soll
- Was genau aus dem Nachweis/der Bescheinigung hervorgehen soll
- Studiengang
- Fachsemester
- Matrikelnummer