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BAföG-Beauftragter

Für Leistungsbescheinigungen im B.A. Medienwissenschaft und im M.A. Medien und kulturelle Praxis:

Prof. Dr. Jens Ruchatz
Telefon: 06421/28-24636
Raum: WR 05A 01A
Email: ruchatz@staff.uni-marburg.de

Beachten Sie vor Kontaktaufnahme mit dem BAFöG-Beauftragten bitte unbedingt die hier gelisteten BAföG-FAQs:

Hinweise zum Leistungsnachweis im 4. Fachsemester

Für BaföG-Empfänger*innen im 4. Fachsemester steht die Einholung der Bestätigung über den ordnungsgemäßen Studienverlauf (auf Formblatt 5) aus, die sicherstellen soll, dass ein Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit zu erwarten ist. Der erforderliche Nachweis wird von den Instituten, an denen Ihr Studiengang angesiedelt ist, erteilt.

Wichtig: Das Institut für Medienwissenschaft bietet keine BaföG-Beratung, sondern übernimmt nur die Bearbeitung des BaföG-Nachweises!

Damit die BaföG-Zahlung ohne Unterbrechung erfolgt, sollten Sie sich rechtzeitig um die Ausstellung des Nachweises kümmern. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich in Sprechstunden vor Ort. Wegen der vorlesungsfreien Zeit, in der Sprechstunden nur unregelmäßig stattfinden, sollten Sie sich idealerweise während der Vorlesungszeit um den Nachweis kümmern und einen Sprechstundentermin vereinbaren.

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen dienen Ihrer Orientierung und erfolgen ohne Gewähr.

FAQs

Wenn Sie diese Punkte abgeklärt haben und Ihr/e zuständige/r Ansprechpartner/in der/die BAFöG-Beauftragte des Instituts für Medienwissenschaft ist, schreiben Sie bitte zunächst eine E-Mail, aus der folgende Punkte hervorgehen:

  • Ihr konkretes Anliegen
  • Die Form, in der der Nachweis/die Bescheinigung ausgestellt werden soll
  • Was genau aus dem Nachweis/der Bescheinigung hervorgehen soll
  • Studiengang
  • Fachsemester
  • Matrikelnummer