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Musikunterricht in der Schule
Von Uwe Henkhaus
Auch im schulmusikalischen Bereich sieht es eher schlecht aus: Das Fach Musik zählt gegenwärtig zu den besonderen Bedarfsfächern in den Schulen. Den Fachverbänden gelingt es nicht, die obligatorische Zahl von zwei Stunden Musikunterricht wöchentlich einheitlich für alle Schulstufen durchzusetzen. Mit dem Musikunterricht erkennt die staatliche Schulpolitik allen Kindern und Jugendlichen das Recht auf musikalische Bildung prinzipiell zu. Tatsächlich fällt der Musikunterricht in der Grundschule aber häufig aus, wird fachfremd erteilt oder entgleitet in die Fakultativität, die Unterrichtsbedingungen sind mangels qualifizierter Musikfachräume, fehlender Instrumente und Medien teils miserabel.
Aufgrund dieser Situation haben sich der Arbeitskeis für Schulmusik Hessen (AfS), der Verband deutscher Musikschulen Hessen (VdMH) und der Verband Deutscher Schulmusiker Hessen (vds hessen) am 18.11.2002 in Wiesbaden zum “Bündnis für Musikunterricht in Hessen” zusammengefunden, um die Öffentlichkeit über die Notwendigkeit des landesweiten Musikunterrichtes an den allgemein bildenden Schulen sowie an den Musikschulen zu unterrichten und die politischen Entscheidungsträger zum Handeln zu bewegen.
Angesichts von über 500.000 Menschen, die in Hessen aktiv musizieren, schrieb der ehemalige Vorsitzende des vds hessen, Norbert Heukäufer:
„Es gibt in Hessen kein Gesamtkonzept für eine musikalische Bildung vom Kindergarten bis zur Hochschulausbildung, wie es nicht nur dringend nötig wäre, sondern vom vds hessen seit mehr als 20 Jahren immer wieder gefordert wird. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal ein von mir immer wieder zitiertes Erlebnis schildern, weil es mir symptomatisch erscheint. Vor einigen Jahren wurde in einem Gespräch mit einem damaligen Abteilungsleiter im Hessischen Kultusministerium und dem damaligen Präsidenten des Landesmusikrats Hessen von mir eine Broschüre mit dem Titel: Musikland Baden-Württemberg gezeigt und gefragt, warum Hessen nicht auch eine solche Übersicht über die musikalischen Aktivitäten an den Schulen unseres Bundeslandes herausgeben könne. Die Antwort des Ministeriumsmitarbeiters war lediglich ein lateinisches Zitat: Hassia non cantat. Mit dieser Feststellung, dass Hessen nicht singe, sollte quasi entschuldigend auf die Tatsache hingewiesen werden, dass die Musikkultur in Hessen nicht so entwickelt sei wie in anderen, besonders den südlichen Bundesländern. Woraufhin ich entgegnete, dass die Festschreibung eines als schlecht erkannten Zustandes doch nicht die offizielle Politik des Kultusministeriums sein dürfe.“