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BAfög-Beauftragter

Für Leistungsbescheinigungen im B.A. Kunst, Musik und Medien: Organisation und Vermittlung und im M.A. Musikwissenschaft. Geschichte und Vermittlung:

Prof. Dr. Anne Holzmüller

Beachten Sie vor Kontaktaufnahme mit dem BAFöG-Beauftragten bitte unbedingt die hier gelisteten BAföG-FAQs:

Das Bafög-Amt wird von Ihnen in der Regel nach dem 4. Fachsemester die sogenannte „Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG“ einfordern, wenn Sie Bafög beziehen. Sie erhalten ein Formular (das sogenannte „Formblatt 5“), das vom Bafög-Beauftragten des Musikwissenschaftlichen Instituts unterschrieben wird. Das Formular dient als Bescheinigung dafür, dass Sie den bis zum Ende des (in der Regel) 4. Fachsemesters üblichen Leistungsumfang zeitgerecht erbracht haben.