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BAfög-Beauftragte
Für Leistungsbescheinigungen im B.A. Kunst, Musik und Medien: Organisation und Vermittlung und im M.A. Musikwissenschaft. Geschichte und Vermittlung:
Beachten Sie vor Kontaktaufnahme mit der BAFöG-Beauftragten bitte unbedingt die hier gelisteten BAföG-FAQs:
Das Bafög-Amt wird von Ihnen in der Regel nach dem 4. Fachsemester die sogenannte „Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG“ einfordern, wenn Sie Bafög beziehen. Sie erhalten ein Formular (das sogenannte „Formblatt 5“), das vom Bafög-Beauftragten des Musikwissenschaftlichen Instituts unterschrieben wird. Das Formular dient als Bescheinigung dafür, dass Sie den bis zum Ende des (in der Regel) 4. Fachsemesters üblichen Leistungsumfang zeitgerecht erbracht haben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Für welche Studiengänge wird am Musikwissenschaftlichen Institut die „Leistungsbescheinigung“ ausgestellt?
▪ B.A. Kunst, Musik und Medien: Organisation und Vermittlung
▪ M.A. Musikwissenschaft. Geschichte und VermittlungInhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist der nach dem 4. Fachsemester übliche Leistungsumfang im B.A. Studiengang Kunst, Musik und Medien: Organisation und Vermittlung?
120 LP nach ECTS, die bis zum Ende des 4. Fachsemesters (Stichtag in der Regel: 30.09.) erbracht sein müssen. Wenn Sie sich nach dem Musterstudienplan richten, werden diese erreicht. Sollten Sie noch Zweifel haben, wenden Sie sich im eigenen Interesse frühzeitig an den BaföG-Beauftragten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann kann die „Leistungsbescheinigung“ ausgestellt werden?
Um den erforderlichen Umfang an Leistungspunkten nachzuweisen, müssen alle Leistungen einschließlich des 4. Semesters abgeschlossen sein. Deswegen kann die Bescheinigung üblicherweise erst gegen Semesterende oder zu Beginn des Folgesemesters ausgestellt werden, das heißt, in der Regel im September oder Anfang Oktober. Sollten Sie den Nachweis früher benötigen, so wenden Sie sich rechtzeitig an die Dozierenden der betreffenden Seminare und an den BAföG-Beauftragten. Aktuell ist es auch möglich, den Leistungsnachweis bis zu vier Monate nach Ende des 4. Fachsemesters einzureichen. Die verbindlichen Termine sollten Sie mit Ihrer Bafögberaterin oder Ihrem Bafögberater direkt beim BAföG-Amt besprechen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann und wo erhalte ich die Unterschrift für die „Leistungsbescheinigung“?
Im Rahmen der Sprechstunde des derzeitigen BAföG-Beauftragten, Dr. Andreas Trobitius. Während dessen Abwesenheit übernimmt in dringenden Fällen als Stellvertreterin Prof. Dr. Sabine Henze-Döhring oder als Stellvertreter Prof. Dr. Lothar Schmidt diese Aufgabe.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was muss ich zur Ausstellung der „Leistungsbescheinigung“ mitbringen?
▪ Das Formblatt 5 vom BAföG-Amt
▪ Einen Ausdruck Ihres Notenspiegels
▪ Nachweise über sämtliche Leistungen, die (noch) nicht elektronisch verbucht sind (etwa den Schein für das Praktikum)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich Leistungen nachweisen, die (noch) nicht elektronisch verbucht sind?
Aus dem Nachweis über (noch) nicht elektronisch verbuchte Leistungen muss hervorgehen, dass Sie die entsprechende Leistung nicht nur erbracht, sondern auch erfolgreich bestanden haben. Der Leistungsnachweis muss von den jeweiligen Dozierenden unterschrieben sein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ist das persönliche Erscheinen für das Ausstellen der „Leistungsbescheinigung“ notwendig?
Ja. In Ausnahmefällen können Sie eine bevollmächtigte Person in die Sprechstunde entsenden.