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Struktur & Studienordnung

Eine Studentin steht vor einem Bücherregal.
Foto: Felix Wesch

Der genaue Verlauf des M.A. Studiums Musikwissenschaft. Geschichte und Vermittlung und alle notwendigen Informationen zu seinem Aufbau, seinen Inhalten und seinen Leistungsanforderungen sind in der Studienordnung festgelegt. Die aktuellen Versionen dieser Ordnung finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs unter folgendem Link:

Bitte beachten Sie:
Ab dem Wintersemester 2017/18 gilt für den M.A. Musikwissenschaft. Geschichte und Vermittlung eine neue Studienordnung (inkl. neuem Modulhandbuch), die Sie ebenfalls unter dem obigen Link auf den Seiten des Fachbereichs finden. Die neue Studienordnung gilt für alle ab Wintersemester 2017/18 neu hinzugekommenen Studierenden. Für die vorherigen Jahrgänge bleibt die jeweils zu Beginn des Studiums gültige Studienordnung maßgeblich. Alle Ausführungen auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf die neue Studien- und Prüfungsordnung. 

Module im M.A. Musikwissenschaft. Geschichte und Vermittlung

Beim M.A. Musikwissenschaft. Geschichte und Vermittlung handelt es sich um einen modularisierten Studiengang; das heißt, verschiedene Einzelveranstaltungen bilden zusammen ein Modul, dessen Endnote sich aus verschiedenen Leistungen (Prüfungsleistungen und Studienleistungen) ergibt. Studienleistungen sind Arbeiten, die innerhalb des Semesters geleistet werden, zum Beispiel Referate, Thesenpapiere oder Essays. Prüfungsleistungen sind in den meisten Fällen Hausarbeiten, aber auch Projektarbeiten etc., die im Anschluss an die Lehrveranstaltung erbracht werden. Die Prüfungsleistungen sind am Ende dafür ausschlaggebend, mit welcher Note das entsprechende Modul abgeschlossen wird.

Je nach erforderlichem Arbeitsaufwand des Moduls werden unterschiedlich viele Leistungspunkte (LP) vergeben. Ein Leistungspunkt entspricht ca. 30 Arbeitsstunden. Im Schnitt sollen pro Semester 30 Leistungspunkte erbracht werden. Die Leistungspunkte sind entsprechend dem European Credit Transfer System angelegt und werden deshalb auch als ECTS-Punkte bezeichnet.

Die Module sind unterschiedlichen Pflicht- und Wahlpflichtbereichen zugeordnet; das heißt, es gibt verpflichtende Veranstaltungen, die jeder Studierende besuchen muss, und es gibt Bereiche, in denen zwischen verschiedenen Modultypen gewählt werden kann.

PFLICHTBEREICH

  • Basisbereich: Pflichtmodul Musiktheorie

    Der Basisbereich dient dazu, Absolventen und Absolventinnen von – insbesondere interdisziplinär angelegten – Bachelorstudiengängen zusätzliche fachspezifische Fertigkeiten zu vermitteln. Dazu ist eine Vertiefung in Musiktheorie vorgesehen.

  • Aufbaubereich: Pflichtmodule Musikgeschichte I und II

    Parallel zum Basisbereich sollen im Aufbaubereich vor allem Kenntnisse in zwei für das Marburger Curriculum zentralen Bereichen vermittelt werden: in der älteren Musikgeschichte bis 1600 und in der Musikgeschichte des 18. bis 20. Jahrhunderts. Das Qualifikationsziel verschiebt sich hier gegenüber dem Basisbereich vom Erwerb beziehungsweise der Vertiefung handwerklich-technischer Grundlagen des Faches zu deren Anwendung. Bereits im ersten Studienjahr beteiligen sich die Studierenden mit Referaten zu wissenschaftlichen Neuerscheinungen am Kolloquium und treten mit den fortgeschrittenen Studenten und Studentinnen des Abschlussbereiches in Diskussion.

  • Vertiefungsbereich: Pflichtmodule Fallstudien I und II

    Im Vertiefungsbereich tritt die eigenständige Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen in den Vordergrund. Die Lehrveranstaltungen, die sich exemplarisch auf verschiedene Gegenstände und Methoden des Fachs konzentrieren, verlangen den Studierenden einen erhöhten Anteil selbständiger Arbeit ab und bieten ihnen zugleich Gelegenheit zur Schwerpunktsetzung. Die Fähigkeit zu angemessener mündlicher und schriftlicher Präsentation komplexer Zusammenhänge soll vertieft werden. Die Abfassung der Masterarbeit wird so vorbereitet.

  • Abschlussbereich: Pflichtmodule Kolloquium und Masterarbeit

    Im Zentrum des Abschlussbereichs steht die Masterarbeit, in der die fachwissenschaftliche Kompetenz und die Fähigkeit zur – auch sprachlich – angemessenen Darstellung eines komplexen Zusammenhangs unter Beweis gestellt werden soll. Daneben steht im dritten und vierten Semester die Teilnahme am Kolloquium. Hier wird nun die Vorstellung der eigenen Masterarbeit wichtiger gegenüber dem kritischen Referat neuer Forschungsliteratur im ersten Studienjahr. Die vor allem im vierten Semester zu schreibende Masterarbeit wird so weiter vorbereitet.

WAHLPFLICHTBEREICH

Exemplarischer Studienverlauf

Weiterführende Links