Hauptinhalt

Ablauf und Organisation eines ERASMUS Aufenthaltes

Um Ihren ERASMUS Aufenthalt richtig zu organisieren, sind mehrere Dokumente und Fristen zu beachten. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Schritte, die Sie vor, während und nach dem Aufenthalt erledigen müssen.

I. VOR  DEM  AUFENTHALT

1. ERASMUS-Infoveranstaltung

Unsere alljährliche ERASMUS-Infoveranstaltung findet am 12. November 2024 18:00-19:30, via BBB-Videokonferenz statt.

2. Bewerbung um einen ERASMUS Platz

Ab dem 15. November 2024 können Sie sich online für Aufenthalte im Wintersemester 2025/26 und/oder im Sommersemester 2026 bewerben (Bewerbungszeitraum: 15. 11. 2024 - 10. 1. 2025 ).

Bewerbung um ERASMUS Restplätze: 1. Februar 2025 - 31. März 2025

3. Vorbereitungsseminar für Nominierte

Im Februar 2025 (in der letzten Vorlesungswoche, genauer Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben) findet für alle Studierenden, die einen ERASMUS-Platz bekommen haben, ein Vorbereitungsseminar statt (Informationen zum Learning Agreement und dem organisatorischen Ablauf des Auslandsaufenthaltes, Einführung in Mobility Online, etc.).

*** Die Teilnahme an dem Seminar wird allen Nominierten dringend empfohlen.***

4. Anmeldung an der Gastuniversität

Nachdem Sie für einen ERASMUS-Platz nominiert werden, müssen Sie sich selbständig an der jeweiligen Gastuniversität anmelden. Bereiten Sie rechtzeitig alle erforderlichen Dokumente vor, die Ihre Gastuniversität bei der Anmeldung verlangt!

5. Aufsetzen eines Learning Agreements (LA)

 

II.  IM  AUSLAND

1. Bestätigung des Studienbeginns  (Confirmation of Study Period)

Lassen Sie sich möglichst bald Ihre Ankunft an der Gasthochschule von zuständigem/r Koordinator/in bestätigen und schicken Sie es per Fax oder E-Mail ans Referat für Europäische Bildungsprogramme in Marburg zurück.

2. Changes zum Learning Agreement

Falls sich vor Ort Änderungen Ihres LAs ergeben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Anschliessend ändern Sie das LA entsprechend in Mobility Online. Änderungen (LA Changes) sind bis spätestens einen Monat nach Studienbeginn an der Gastuniversität möglich und nur in Verbindung mit dem ursprünglichen LA gültig.

3. Bestätigung des Studienendes (Confirmation of Study Period)

Spätestens 2 Wochen nach Beendigung Ihres Studienaufenthaltes (= der letzte Tag an der Gastuniversität) muss die Bestätigung von zuständigem Koordinator an der Gastuniversität unterschrieben und  an das Referat für Europäische Bildungsprogramme in Marburg geschickt werden.

III. RÜCKKEHR

1. Erfahrungsbericht

Spästestens 2 Wochen nach Beendigung Ihres Studienaufenthaltes (= der letzte Tag an der Gastuniversität) sollten Sie einen ausführlichen, narrativen Bericht verfassen und uns per Email zukommen lassen. Einen Leitfaden dazu finden Sie hier.

2. Anerkennung der Studienleistungen

Das ERASMUS-Programm sichert Ihnen (durch das Learning Agreement) die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen. Ihre Leistungen werden von der Gastuniversität mit einem Transcript of Records (ToR) bestätigt.