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FAQs
Hier finden Sie Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen. Um Ihnen die Navigation zu erleichtern, haben wir die Fragen nach 'Kategorien' geordnet. Sie können einfach auf die jeweilige Frage klicken um die Antworten zu finden. Sollten Sie keine passende Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
1. Allgemeine Fragen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Mit welchen Anliegen kann ich mich an das Prüfungsbüro wenden?
Bei uns sind Sie richtig, wenn Ihr Studiengang dem Fachbereich 09 zugehörig ist und Sie
- Ihre B.A.-/M.A.-Arbeit anmelden möchten
- Probleme bei der Online-Prüfungsanmeldung haben
- Ihr Zeugnis erhalten möchten
- sich als Doktorand*in am Fachbereich melden möchten
- ein Promotionsverfahren eröffnen wollenInhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bin krank geworden und kann nicht an einer Prüfung teilnehmen. Was muss ich tun?
Wenn Sie wegen Krankheit nicht zu einer Prüfung antreten können, müssen Sie schnellstmöglich die folgenden Schritte vornehmen:
1. Teilen Sie dem/der Lehrenden sofort per E-Mail mit, dass Sie wegen Krankheit nicht zur Prüfung antreten können.
2. Kontaktieren Sie Ihren Arzt (i.d.R. den Hausarzt) und lassen Sie sich ein Attest über Ihre Erkrankung ausstellen. Wichtig: Sie benötigen die "Bescheinigung für den Arbeitgeber" in Papierform! Die Uni Marburg kann Ihre Daten nicht elektronisch von der Krankenkasse abfragen. (Die vereinfachte elektronische Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist nur für Arbeitgeber möglich, aber als Studierende sind Sie an der Uni nicht angestellt.) Wenn Ihr Hausarzt Ihnen mit Hinweis auf die vereinfachte elektronische Meldung keinen Papiernachweis ausstellen möchte, bitten Sie ihn, das Studifon der Uni Marburg unter der Nummer 06421/28-22222 zu kontaktieren, um sich die Notwendigkeit des Papiernachweises bestätigen zu lassen.
3. Legen Sie eine Kopie dieses Attests allen Lehrenden vor, bei denen Sie im Zeitraum des Attests eine Prüfung antreten wollten.
4. Vereinbaren Sie direkt mit den Lehrenden einen Ausweichtermin für die versäumte Prüfung.
Hinweis: Der wegen Krankheit attestierte Prüfungstermin zählt nicht als Versuch.Wenn Sie für den Termin der versäumten Prüfung kein Attest vorlegen können, wird dies als unentschuldigtes Fehlen („nicht angetreten“, 0 Punkte) gewertet. Dies zählt als Prüfungsversuch, reduziert also die Anzahl der Ihnen noch zur Verfügung stehenden Wiederholungsversuche.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo und wie bekomme ich ein Transcript of Records/ eine Übersicht über meine bereits erbrachten Leistungen?
Sie können sich ein Transcript of Records sowie eine vollständige Leistungsübersicht direkt aus Marvin generieren.
Ein Anleitungsvideo dazu finden Sie hier.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Erhalte ich im Prüfungsbüro die Unterschrift für das Formblatt 5 zur Vorlage beim BAföG-Amt?
Die Unterschrift auf dem Formblatt 5 bekommen Sie nicht beim Prüfungsbüro. So müssen Sie vorgehen:
1. Drucken Sie sich ein Transcript of Records (ToR) aus Marvin aus.
2. Legen Sie das ToR dem BAföG-Beauftragten Ihres Studienganges vor.
Hier finden Sie eine Liste der aktuellen Bafög-Beauftragten (https://www.uni-marburg.de/de/studium/im-studium/campusleben/studienfinanzierung/bafoeg-beauftragte) Bitte fragen Sie in Ihrem Institut nach, wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist.
Hinweis: Wenn Sie Lehramt studieren, dann wenden Sie sich bitte direkt an das ZfL.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie finde ich heraus, welche Leistungen zu einem Modul gehören?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Studien- und Prüfungsleistungen zu einem Modul gehören, dann schauen Sie bitte in das Modulhandbuch Ihres Studienganges. Dort können Sie sich über den genauen Aufbau eines Moduls informieren.
Eine Liste der Studien- und Prüfungsordnungen des Fachbereichs finden Sie hier.
2. Fragen zu B.A.- /M.A.-Studiengängen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe Fragen zu meiner Studienplanung und weiß nicht welche Kurse ich im nächsten Semester belegen muss. Wie finde ich das heraus?
Sie haben mehrere Möglichkeiten, um Antworten zu finden:
1. Bitte schauen Sie sich den Studienverlaufsplan in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung an, um eine Übersicht über Ihren Studienverlauf zu erhalten.
2. Überprüfen Sie anhand Ihres Leistungskontos in Marvin, welche Module Sie bereits belegt haben (Die Module müssen mit dem Status BE = bestanden angezeigt werden).
3. Wenn aus Ihrer Übersicht weitere Fragen entstanden sind, dann wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Fachstudienberatung .
4. Bei weiterem Klärungsbedarf wenden Sie sich bitte an die Studienberaterinnen des Fachbereichs: Für alle B.A.- und M.A.-Studiengänge ist Frau Dr. Leupold und für alle Lehramtsstudierende sowie den B.A. Sprache und Kommunikation ist Frau Dr. Wolanska zuständig.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich mir mein Praktikum anrechnen lassen?
Nachdem Sie Ihren Praktikumsbericht bei Ihrer Mentorin/Ihrem Mentor eingereicht haben, stellt diese/r Ihnen einen schriftlichen Leistungsnachweis aus. Diesen reichen Sie bitte im Prüfungsbüro zur Verbuchung ein.
Hinweis: Der Leistungsnachweis muss das Datum der Leistungserbringung sowie zur Legitimierung einen Institutsstempel enthalten.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Studien- und Prüfungsleistungen muss ich absolvieren, um ein Modul abzuschließen?
Aus welchen Bausteinen sich ein Modul zusammensetzt erfahren Sie in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung und in dem dazugehörigen Modulhandbuch. Dort wird genau beschrieben, welche Lehrveranstaltungsformen belegt und welche Studien- und Prüfungsleistungen absolviert werden müssen, um ein Modul zu bestehen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe Auflagen bei der Zulassung zu meinem Studium erhalten, die ich nun erfüllt habe. Was muss ich nun tun?
Wenn Sie Ihre Zulassungsauflagen bereits erfüllt haben, wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Leupold, um sich die Erfüllung der Auflagen bescheinigen zu lassen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte mir Leistungen aus einem anderen Studiengang/ einer anderen Universität anrechnen lassen. Was muss ich tun?
Es gibt in unserem Fachbereich Anrechnungsbeauftragte, die mit Ihnen gemeinsam prüfen, ob Sie sich die gewünschten Leistungen anrechnen lassen können:
Für alle B.A.-/ M.A- Studiengänge ist Frau Dr. Leupold zuständig.
Für das Lehramt Deutsch und B.A. Sprache und Kommunikation ist Frau Dr. Wolanska zuständig.
Für das Lehramt Erweiterungsfach Deutsch als Fremdsprache ist Frau Dr. Teepker zuständig.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann eine andere Person für mich etwas im Prüfungsbüro mit einer Vollmacht erledigen?
Ja. Dafür müssen Sie die betreffende Person mit einer Vollmacht ausstatten auf der das zu Erledigende genau beschrieben ist. Ebenso muss die Vollmacht die vollständigen Namen, Geburtsdaten und -orte von Ihnen und Ihrer bevollmächtigten Person beinhalten sowie mit Datum im Original (kein Scan oder Druck) unterschrieben sein. Die betreffende Person Ihres Vertrauens muss sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen können.
3. Studienabschlussphase
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann und wie kann ich mich zu meiner B.A.-/M.A.-Arbeit anmelden?
Alle Informationen zu den Anmeldeterminen und Bedingungen finden Sie hier.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung meiner Abschlussarbeit mitbringen?
Bitte füllen Sie das Formular für die Meldung zum Abschlussmodul vollständig aus. Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift der Erst- und Zweitgutachter*innen original (nicht gescannt oder gedruckt) sein muss.
Die Formulare für die Meldung zum Abschlussmodul und eine Checkliste finden Sie in unserem Formularcenter.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich eine*n externe*n Zweitbetreuer*in für meine Abschlussarbeit fragen?
Für Bachelorarbeiten können keine externen Zweitbetreuer*innen gefragt werden. Beide Betreuer*innen müssen der Universität Marburg zugehörig sein.
Für Masterarbeiten dürfen externe Zweitbetreuer*innen gefragt werden. Bitte melden Sie sich vor der Anmeldung im Prüfungsbüro.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich das Thema für meine B.A.-/M.A.-Arbeit persönlich abholen?
Ja, oder per Vollmacht. Eine postalische Zusendung ist nicht möglich. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können (Personalausweis).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bin während der Bearbeitungsfrist meiner Abschlussarbeit krank geworden. Was muss ich tun?
Wenn Sie wegen Krankheit nicht an ihrer Bachelor/Masterarbeit weiter arbeiten konnten, müssen Sie schnellstmöglich die folgenden Schritte vornehmen:
1. Teilen Sie dem Prüfungsbüro (pruef09@uni-marburg.de) und Ihrer*Ihrem Erstgutachter*in sofort per E-Mail mit, dass Sie erkrankt sind.
2. Kontaktieren Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin (i.d.R. Hausarzt/Hausärztin) und lassen Sie sich ein Attest über Ihre Erkrankung ausstellen. Wichtig: Sie benötigen die "Bescheinigung für den Arbeitgeber" in Papierform! Die Uni Marburg kann Ihre Daten nicht elektronisch von der Krankenkasse abfragen. (Die vereinfachte elektronische Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist nur für Arbeitgeber möglich, aber als Studierende sind Sie an der Uni nicht angestellt.) Wenn Ihr Hausarzt Ihnen mit Hinweis auf die vereinfachte elektronische Meldung keinen Papiernachweis ausstellen möchte, bitten Sie ihn, das Studifon der Uni Marburg unter der Nummer 06421/28-22222 zu kontaktieren, um sich die Notwendigkeit des Papiernachweises bestätigen zu lassen.
3. Reichen Sie einen Antrag auf Verlängerung und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Prüfungsbüro ein. Das Antragsformular finden Sie hier.
4. Nach Prüfung des Antrags durch die Prüfungsausschüsse, geht Ihnen ein Bescheid über die Verlängerung mit einem neuen Abgabetermin zu.
Hinweis: Es können nur Arbeitsunfähigkeitsatteste (AU) oder Prüfungsfähigkeitsatteste berücksichtigt werden, die von einem Arzt/ einer Ärztin ausgestellt worden sind.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es eine Höchstverlängerung für die Bearbeitungsfrist meiner Abschlussarbeit ?
Es kann höchstens die Hälfte (50%) der Bearbeitungszeit verlängert werden. Ansonsten gilt immer der attestierte Zeitraum.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie soll ich meine B.A.-/M.A.-Arbeit formatieren?
Die Formatierung der Abschlussarbeiten wird durch die jeweiligen Erstbetreuer*innen vorgegeben. Bitte fragen Sie Ihre Erstgutacher*innen nach, wenn Sie sich unsicher sind.
Lediglich die Vorlage für das Deckblatt finden Sie in den Meldeunterlagen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was muss ich bei der Abgabe meiner B.A.-/M.A.-Arbeit beachten?
Bitte befolgen Sie für die Abgabe die Anweisungen auf Ihrem Themenstellungsblatt. Sie müssen die Arbeit in zwei gebundenen Ausgaben im Prüfungsbüro einreichen. Dies kann entweder persönlich oder postalisch erfolgen.
Hinweis: Poststempel = AbgabedatumInhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich den Titel meiner B.A.-/M.A.-Arbeit ändern?
Nein. Themenstellung = Titel der Arbeit. Es dürfen keine Änderungen am Titel/Themenstellung vorgenommen werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich die Gutachten meiner Abschlussarbeit einsehen?
§ 37 der Allgemeinen Bestimmungen zur Prüfungsordnung sieht vor, dass Sie Einblick in Ihre Prüfungsakte (und damit in Ihre Gutachten) nehmen können, sobald der Abschluss erreicht ist und die Abschlussdokumente erstellt sind. Bitte vereinbaren Sie dafür unbedingt einen schriftlichen Termin mit dem Prüfungsbüro. Eine Versendung der Gutachten durch das Prüfungsbüro ist nicht möglich.
Hinweis: Die Weiterreichung der Gutachten darf, wenn dies zwischen den Personen abgesprochen ist, durch die Gutachter*innen erfolgen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann wird mein Zeugnis erstellt?
Ihr Zeugnis wird durch das Prüfungsbüro erstellt, sobald Ihr Leistungskonto bei 180/120 LP ist. Wenn Ihre Abschlussarbeit Ihre letzte Leistung war, dann wird Ihr Zeugnis automatisch nach der letzten Leistungsverbuchung erstellt. Sollten Sie jedoch noch Leistungen auf dem laufenden Semester offen haben, dann melden Sie sich bitte beim Prüfungsbüro unter pruef09@uni-marburg.de sobald Ihr Leistungskonto vollständig ist.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich die Erstellung meiner Abschlussdokumente beantragen?
Nein. Es genügt, wenn Sie sich unter pruef09@uni-marburg.de melden, sobald Ihr Leistungskonto vollständig ist. Da Marvin keine Informationen an das Prüfungsbüro sendet, sobald Ihr Leistungskonto bei 180/120 LP liegt, sind die Mitarbeiter*innen auf eine kurze Benachrichtigung angewiesen, um handeln zu können.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich den Termin für meine mündliche Prüfung/ Disputation dem Prüfungsbüro mitteilen?
Ja, die Termine der Disputation müssen dem Prüfungsamt rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich mich im Prüfungsbüro exmatrikulieren?
Nein. Die Exmatrikulation erfolgt über das Studierendensekretariat (https://www.uni-marburg.de/de/studium/studienorganisation/formalia/exmatrikulation).
4. Fragen zum Zeugnis
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann kann ich mein Zeugnis abholen?
Sobald Ihre Abschlussdokumente abholbereit sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann wird mein Zeugnis erstellt?
Ihr Zeugnis wird durch das Prüfungsbüro erstellt, sobald Ihr Leistungskonto bei 180/120 LP ist. Wenn Ihre Abschlussarbeit Ihre letzte Leistung war, dann wird Ihr Zeugnis automatisch nach der letzten Leistungsverbuchung erstellt. Sollten Sie jedoch noch Leistungen aus dem laufenden Semester offen haben, dann melden Sie sich bitte beim Prüfungsbüro unter pruef09@uni-marburg.de sobald Ihr Leistungskonto vollständig ist.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mein Zeugnis per Post zugeschickt bekommen?
Die Versendung der Abschlussdokumente war eine Maßnahme während der Corona-Pandemie, wird aber jetzt nicht mehr praktiziert, d.h. die Abschlussdokumente sollen wenn möglich persönlich im Prüfungsbüro abgeholt werden. Wenn Sie die Dokumente persönlich nicht abholen können, haben Sie die Möglichkeit, einer Person Ihres Vertrauens eine formlose schriftliche Vollmacht für die Abholung der Dokumente zu erteilen.
Auf Anfrage versenden wir auch Dokumente per Post. Für den Versand von Zeugnissen/Urkunden/Dokumenten per Post müssen Sie folgende Punkte beachten:
- Das Risiko liegt bei Ihnen.
- Sollten Ihre Unterlagen auf dem Postweg beschädigt werden oder verloren gehen können wir Ihnen leider keine neuen Originale ausstellen.
- Wir haben keine „Portokasse“ oder Briefmarken für den Versand. Wir müssten Sie also bitten, uns einen an Sie adressierten, frankierten Rückumschlag zuzusenden. Wählen Sie hierfür einen stabilen Umschlag mit Papprücken und frankieren Sie ausreichend für ein Einschreiben. Wenn das Porto nicht für einen Versand als Einschreiben ausreicht, können wir Ihr Zeugnis nicht verschicken!
- Statt traditionellen Briefmarken können Sie auch einen "Porto-Hashtag" oder eine "Internetmarke" der Deutschen Post verwenden. Hinweis: Auch wenn Sie die Unterlagen ins Ausland geschickt bekommen möchten, brauchen wir dafür deutsche Briefmarken!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich im Prüfungsbüro eine beglaubigte Kopie meiner Abschlussdokumente bekommen?
Leider dürfen wir Ihnen keine beglaubigten Kopien anfertigen oder von Ihnen gemachte Kopien beglaubigen.
Hierfür wenden Sie sich am einfachsten an das Stadtbüro Marburg oder eine der Verwaltungsaußenstellen in den Ortsteilen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welches Datum steht auf meinem Abschlusszeugnis ?
Auf Ihren Abschlussdokumenten ist immer das Datum Ihrer letzten Leistungserbringung vermerkt. Wenn beispielsweise die Abgabe der Abschlussarbeit Ihre letzte Leistung war, dann steht auf den Abschlussdokumenten das Datum der Abgabe der Arbeit.
5. Notenverwaltung und Prüfungsanmeldung bei Marvin
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie melde ich ich für eine Prüfung bei Marvin an?
Eine ausführliche Erklärung mit Informationen zu den An- und Abmeldezeiträumen finden Sie hier.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte mich für eine Prüfung anmelden, aber die Prüfung wird mir nicht angezeigt. Was kann ich tun?
Kontrollieren Sie zuerst, ob Sie im richtigen Studium/Bereich/Schwerpunkt/Modul sind und ob Sie sich für diese Prüfung online anmelden können .
Fehlt die Prüfung dort tatsächlich, kontaktieren Sie bitte das Prüfungsbüro, damit ggfls. die Nachtragung der Prüfung veranlasst werden kann. Sobald dies geschehen ist, werden Sie sich dann anmelden können, wenn keine anderen Gründe dagegen sprechen.Beachten Sie, dass dies u.U. mehrere Tage dauern kann. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag, da Sie sonst das Ablaufen der Anmeldefrist riskieren und sich nicht mehr anmelden können.
Melden Sie sich unter keinen Umständen (zur Sicherheit) für eine ähnliche Prüfung an, die Sie nicht absolvieren werden, also z.B. in einem anderen Modul oder bei einem/einer anderen Prüfer*in. Wenn Sie diese Prüfung dann nicht absolvieren, werden Ihnen hierfür 00 Punkte verbucht werden!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo erhalte ich eine (neue) TAN-Liste?
Das TAN-Liste wird nicht vom Prüfungsbüro ausgegeben.
Beachten Sie dazu bitte folgendes:
Das TAN-Token ist eine Liste von Einmalpasswörtern auf Papier, ähnlich einer TAN-Liste. In Marvin ist die Prüfungsanmeldung durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) geschützt, die über den zentralen 2FA-Dienst erfolgt (siehe https://www.uni-marburg.de/de/hrz/dienste/2fa/2fa). Dadurch werden die TAN-Listen nicht direkt in Marvin generiert, sondern im 2FA-Dienst. Erstsemesterstudierende können im barrierefreien 2FA-Portal eine erste TAN-Liste (TAN-Token) oder andere Authentisierungs-Tokens (APP-Tokens) erstellen unter: https://2fa.hrz.uni-marburg.de/de/ausrollen. Falls Ihnen bei der Prüfungsanmeldung in Marvin kein funktionierendes Token (z. B. TAN-Token, App-Token) vorliegt, müssen Sie über den Servicedesk des HRZ ein weiteres Token beantragen. Bitte planen Sie dafür etwas Zeit ein.
Bei Fragen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung im Zusammenhang mit der Prüfungsanmeldung in Marvin finden Sie auf der folgenden Website alle Informationen, Formulare und Anlaufstellen: https://www.uni-marburg.de/2fa. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang unter Ihrer students-Adresse, um stets über Neuigkeiten informiert zu werden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich kann mich für eine Prüfung nicht anmelden und bekomme immer eine Fehlermeldung. Was kann ich tun?
Bitte melden Sie sich sofort und INNERHALB der Prüfungsanmeldefrist im Prüfungsbüro unter pruef09@uni-marburg.de
Hinweis: Für eine Fehlermeldung kann es verschiedene Gründe geben. Sie können beispielsweise noch nicht alle Voraussetzungen für die Belegung der Leistung erfüllen oder haben schon zu viele Leistungspunkte in einem Studienbereich erbracht. Wir können Ihnen im Prüfungsbüro helfen, jedoch nur, wenn Sie sich innerhalb der Fristen bei uns melden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann muss ich mich zu den Studien- und Prüfungsleistungen anmelden?
Alle Informationen zum An- und Abmeldezeitraum für Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie hier.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe vergessen mich innerhalb der Frist zu meinen Studien- und Prüfungsleistungen anzumelden. Was sind die Konsequenzen?
Eine Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen außerhalb der Fristen ist nicht möglich. Wenn Sie vergessen haben sich für eine Studien- oder Prüfungsleistung anzumelden, dürfen Sie nicht zu den Leistungen antreten und müssen diese in einem Folgesemester anmelden und absolvieren.
Wenn Sie sich nicht anmelden, kann keine Leistung in Ihrem Notenkonto erfasst und eingetragen werden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe im Ausland Leistungen erbracht, kann diese aber nicht in meinem Leistungskonto sehen. Was kann ich tun?
Für die Anrechnungen von Leistungen aus dem Ausland sind die Anrechnungsbeauftragen des Fachbereichs zuständig.
Bitte wenden Sie sich an:
- für alle B.A.- und M.A.-Studiengänge: Frau Dr. Leupold,
- für Lehramt Deutsch an Frau Dr. Wolanska,
- für Lehramt Deutsch als Fremdsprache an Frau Dr. TeepkerInhalt ausklappen Inhalt einklappen Eine Note in meinem Notenspiegel ist falsch. Was muss ich tun?
Wenn es sich um eine ältere Note, über die Sie noch einen Papierschein haben, oder eine aus dem Ausland anerkannte Leistung handelt, kommen Sie mit der Notenbescheinigung in die Sprechstunde des Prüfungsbüros.
Wenn es sich um eine aktuelle Note handelt, sprechen Sie die Dozentin/den Dozenten direkt an. Diese müssen uns gegenüber die Korrektur oder Umbuchung genehmigen und bestätigen. Dies kann gerne per Mail geschehen, darf aber nicht als Weiterleitung über Sie versandt werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Mir fehlen Noten in meinem Leistungskonto. Was kann ich tun?
Wahrscheinlich hat die Dozentin/der Dozent/das Sekretariat die Noten noch nicht eingegeben. Wenden Sie sich zuerst an diese Stellen, da wir von den Noten auch erst dann wissen, wenn diese eingetragen sind.
Angerechnete Noten (z.B. Ausland, anderer Studiengang, andere Universität) müssen auch erst erfasst werden. Dies geschieht in aller Regel ohne Ihr Zutun. Wenn etwas fehlen sollte, können Sie mit dem Anerkennungsdokument im Prüfungsbüro vorbeikommen (Öffnungszeiten).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erkenne ich, ob mir noch Leistungen für ein Modul fehlen?
Vergleichen Sie zunächst die bereits erbrachten Leistungen in Ihrem Leistungskonto mit Ihrem Modulhandbuch. Alle Leistungen, die im Modulhandbuch unter " Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten" genannt sind, werden auch in Ihrem Marvin-Konto abgebildet.
Sollte eine Ihrer angemeldeten Leistungen noch nicht verbucht worden sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre*n Dozent*in und/oder das zuständige Geschäftszimmer.
Wenn Sie sich dennoch nicht sicher sind, können Sie sich immer an die Studienberatung wenden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo kann ich sehen für welche Prüfungen ich angemeldet bin?
Im Marvin-Portal der Universität Marburg finden Sie links im Menü den Menüpunkt „Info über angemeldete Prüfungen“. Wenn Sie auf diesen Menüeintrag klicken, bekommen Sie die Informationen zu Ihren gegenwärtig angemeldeten Prüfungen angezeigt.
Beachten Sie bitte: Anmeldungen, die hier angezeigt werden, sind verbindlich. Wenn eine Anmeldung nicht in dieser Liste steht, ist sie nicht erfolgt. Sie sind nicht angemeldet. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie sofort das Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist eine Prüfungsnummer?
Alle in Marvin abgebildeten Studien- und Prüfungsleistungen haben eine bestimmte Nummer, die sogenannte „Prüfungsnummer“.
Beachten Sie, dass es sich hierbei um Nummern für die in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungen handelt und nicht um Nummern für die konkret in einem Semester stattfindenden Veranstaltungen, denn dafür gibt es die „Veranstaltungsnummern“.
Prüfungsnummern und Veranstaltungsnummern sind nicht dasselbe!
6. Fragen zum Lehramt
7. Fragen zur Promotion
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie ist das Vorgehen, wenn ich mich als Doktorand*in am Fachbereich melden möchte?
Eine ausführliche Beschreibung sowie die einzureichenden Formulare finden Sie hier.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich eine*n externe*n Zweitbetreuer*in für meine Promotion haben?
Ja. Ihr*e Zweitbetreuer*in muss lediglich habilitiert und einer Forschungsinstitution zugehörig sein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich mich als Promotionsstudierende*r einschreiben, wenn ich mich als Doktorand*in am Fachbereich gemeldet habe?
Nein. Sie müssen sich lediglich bei Marvin als Doktorand*in selbstständig registrieren. Eine Einschreibung als Promotionsstudierende*r ist nicht zwingend notwendig.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte meine Dissertation als Cotutelle de thèse anfertigen. Wo finde ich Informationen dazu?
Informationen zu Cotutelle de thèse finden sie hier.