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FAQs


Hier finden Sie Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen. Um Ihnen die Navigation zu erleichtern, haben wir die Fragen nach 'Kategorien' geordnet. Sie können einfach auf die jeweilige Frage klicken um die Antworten zu finden. Sollten Sie keine passende Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

1. Allgemeine Fragen

2. Fragen zu B.A.- /M.A.-Studiengängen

3. Studienabschlussphase 

4. Fragen zum Zeugnis 

  • Wann kann ich mein Zeugnis abholen? 

    Sobald Ihre Abschlussdokumente abholbereit sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. 

  • Wann wird mein Zeugnis erstellt? 

    Ihr Zeugnis wird durch das Prüfungsbüro erstellt, sobald Ihr Leistungskonto bei 180/120 LP ist. Wenn Ihre Abschlussarbeit Ihre letzte Leistung war, dann wird Ihr Zeugnis automatisch nach der letzten Leistungsverbuchung erstellt. Sollten Sie jedoch noch Leistungen aus dem laufenden Semester offen haben, dann melden Sie sich bitte beim Prüfungsbüro unter sobald Ihr Leistungskonto vollständig ist.  

  • Kann ich mein Zeugnis per Post zugeschickt bekommen? 

    Die Versendung der Abschlussdokumente war eine Maßnahme während der Corona-Pandemie, wird aber jetzt nicht mehr praktiziert, d.h. die Abschlussdokumente sollen wenn möglich persönlich im Prüfungsbüro abgeholt werden. Wenn Sie die Dokumente persönlich nicht abholen können, haben Sie die Möglichkeit, einer Person Ihres Vertrauens eine formlose schriftliche Vollmacht für die Abholung der Dokumente zu erteilen.

    Auf Anfrage versenden wir auch Dokumente per Post. Für den Versand von Zeugnissen/Urkunden/Dokumenten per Post müssen Sie folgende Punkte beachten:

    - Das Risiko liegt bei Ihnen. 
    - Sollten Ihre Unterlagen auf dem Postweg beschädigt werden oder verloren gehen können wir Ihnen leider keine neuen Originale ausstellen. 
    - Wir haben keine „Portokasse“ oder Briefmarken für den Versand. Wir müssten Sie also bitten, uns einen an Sie adressierten, frankierten Rückumschlag zuzusenden. Wählen Sie hierfür einen stabilen Umschlag mit Papprücken und frankieren Sie ausreichend für ein Einschreiben. Wenn das Porto nicht für einen Versand als Einschreiben ausreicht, können wir Ihr Zeugnis nicht verschicken!
    - Statt traditionellen Briefmarken können Sie auch einen "Porto-Hashtag" oder eine "Internetmarke" der Deutschen Post verwenden. Hinweis: Auch wenn Sie die Unterlagen ins Ausland geschickt bekommen möchten, brauchen wir dafür deutsche Briefmarken!

  • Kann ich im Prüfungsbüro eine beglaubigte Kopie meiner Abschlussdokumente bekommen? 

    Leider dürfen wir Ihnen keine beglaubigten Kopien anfertigen oder von Ihnen gemachte Kopien beglaubigen.

    Hierfür wenden Sie sich am einfachsten an das Stadtbüro Marburg oder eine der Verwaltungsaußenstellen in den Ortsteilen.

  • Welches Datum steht auf meinem Abschlusszeugnis ? 

    Auf Ihren Abschlussdokumenten ist immer das Datum Ihrer letzten Leistungserbringung vermerkt. Wenn beispielsweise die Abgabe der Abschlussarbeit Ihre letzte Leistung war, dann steht auf den Abschlussdokumenten das Datum der Abgabe der Arbeit. 

5. Notenverwaltung und Prüfungsanmeldung bei Marvin 

  • Wie melde ich ich für eine Prüfung bei Marvin an? 

    Eine ausführliche Erklärung mit Informationen zu den An- und Abmeldezeiträumen finden Sie hier

  • Ich möchte mich für eine Prüfung anmelden, aber die Prüfung wird mir nicht angezeigt. Was kann ich tun? 

    Kontrollieren Sie zuerst, ob Sie im richtigen Studium/Bereich/Schwerpunkt/Modul sind und ob Sie sich für diese Prüfung online anmelden können .
    Fehlt die Prüfung dort tatsächlich, kontaktieren Sie bitte das Prüfungsbüro, damit ggfls. die Nachtragung der Prüfung veranlasst werden kann. Sobald dies geschehen ist, werden Sie sich dann anmelden können, wenn keine anderen Gründe dagegen sprechen. 

    Beachten Sie, dass dies u.U. mehrere Tage dauern kann. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag, da Sie sonst das Ablaufen der Anmeldefrist riskieren und sich nicht mehr anmelden können.

    Melden Sie sich unter keinen Umständen (zur Sicherheit) für eine ähnliche Prüfung an, die Sie nicht absolvieren werden, also z.B. in einem anderen Modul oder bei einem/einer anderen Prüfer*in. Wenn Sie diese Prüfung dann nicht absolvieren, werden Ihnen hierfür 00 Punkte verbucht werden!

  • Wo erhalte ich eine (neue) TAN-Liste? 

    Das TAN-Liste wird nicht vom Prüfungsbüro ausgegeben. 

    Beachten Sie dazu bitte folgendes: 
    Das TAN-Token ist eine Liste von Einmalpasswörtern auf Papier, ähnlich einer TAN-Liste. In Marvin ist die Prüfungsanmeldung durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) geschützt, die über den zentralen 2FA-Dienst erfolgt (siehe https://www.uni-marburg.de/de/hrz/dienste/2fa/2fa). Dadurch werden die TAN-Listen nicht direkt in Marvin generiert, sondern im 2FA-Dienst. Erstsemesterstudierende können im barrierefreien 2FA-Portal eine erste TAN-Liste (TAN-Token) oder andere Authentisierungs-Tokens (APP-Tokens) erstellen unter: https://2fa.hrz.uni-marburg.de/de/ausrollen. Falls Ihnen bei der Prüfungsanmeldung in Marvin kein funktionierendes Token (z. B. TAN-Token, App-Token) vorliegt, müssen Sie über den Servicedesk des HRZ ein weiteres Token beantragen. Bitte planen Sie dafür etwas Zeit ein.
    Bei Fragen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung im Zusammenhang mit der Prüfungsanmeldung in Marvin finden Sie auf der folgenden Website alle Informationen, Formulare und Anlaufstellen: https://www.uni-marburg.de/2fa. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang unter Ihrer students-Adresse, um stets über Neuigkeiten informiert zu werden.

  • Ich kann mich für eine Prüfung nicht anmelden und bekomme immer eine Fehlermeldung. Was kann ich tun? 

    Bitte melden Sie sich sofort und INNERHALB der Prüfungsanmeldefrist im Prüfungsbüro unter

    Hinweis: Für eine Fehlermeldung kann es verschiedene Gründe geben. Sie können beispielsweise noch nicht alle Voraussetzungen für die Belegung der Leistung erfüllen oder haben schon zu viele Leistungspunkte in einem Studienbereich erbracht. Wir können Ihnen im Prüfungsbüro helfen, jedoch nur, wenn Sie sich innerhalb der Fristen bei uns melden. 

  • Wann muss ich mich zu den Studien- und Prüfungsleistungen anmelden? 

    Alle Informationen zum An- und Abmeldezeitraum für Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie hier

  • Ich habe vergessen mich innerhalb der Frist zu meinen Studien- und Prüfungsleistungen anzumelden. Was sind die Konsequenzen? 

    Eine Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen außerhalb der Fristen ist nicht möglich. Wenn Sie vergessen haben sich für eine Studien- oder Prüfungsleistung anzumelden, dürfen Sie nicht zu den Leistungen antreten und müssen diese in einem Folgesemester anmelden und absolvieren.

    Wenn Sie sich nicht anmelden, kann keine Leistung in Ihrem Notenkonto erfasst und eingetragen werden.

  • Ich habe im Ausland Leistungen erbracht, kann diese aber nicht in meinem Leistungskonto sehen. Was kann ich tun? 

    Für die Anrechnungen von Leistungen aus dem Ausland sind die Anrechnungsbeauftragen des Fachbereichs zuständig. 

    Bitte wenden Sie sich an: 
    - für alle B.A.- und M.A.-Studiengänge:  Frau Dr. Leupold
    - für Lehramt Deutsch an Frau Dr. Wolanska,
    - für Lehramt Deutsch als Fremdsprache an Frau Dr. Teepker

  • Eine Note in meinem Notenspiegel ist falsch. Was muss ich tun? 

    Wenn es sich um eine ältere Note, über die Sie noch einen Papierschein haben, oder eine aus dem Ausland anerkannte Leistung handelt, kommen Sie mit der Notenbescheinigung in die Sprechstunde des Prüfungsbüros.

    Wenn es sich um eine aktuelle Note handelt, sprechen Sie die Dozentin/den Dozenten direkt an. Diese müssen uns gegenüber die Korrektur oder Umbuchung genehmigen und bestätigen. Dies kann gerne per Mail geschehen, darf aber nicht als Weiterleitung über Sie versandt werden.

  • Mir fehlen Noten in meinem Leistungskonto. Was kann ich tun? 

    Wahrscheinlich hat die Dozentin/der Dozent/das Sekretariat die Noten noch nicht eingegeben. Wenden Sie sich zuerst an diese Stellen, da wir von den Noten auch erst dann wissen, wenn diese eingetragen sind.

    Angerechnete Noten (z.B. Ausland, anderer Studiengang, andere Universität) müssen auch erst erfasst werden. Dies geschieht in aller Regel ohne Ihr Zutun. Wenn etwas fehlen sollte, können Sie mit dem Anerkennungsdokument im Prüfungsbüro vorbeikommen (Öffnungszeiten).

  • Wie erkenne ich, ob mir noch Leistungen für ein Modul fehlen? 

    Vergleichen Sie zunächst die bereits erbrachten Leistungen in Ihrem Leistungskonto mit Ihrem Modulhandbuch. Alle Leistungen, die im Modulhandbuch unter " Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten" genannt sind, werden auch in Ihrem Marvin-Konto abgebildet. 

    Sollte eine Ihrer angemeldeten Leistungen noch nicht verbucht worden sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre*n Dozent*in und/oder das zuständige Geschäftszimmer. 

    Wenn Sie sich dennoch nicht sicher sind, können Sie sich immer an die Studienberatung wenden. 

  • Wo kann ich sehen für welche Prüfungen ich angemeldet bin? 

    Im Marvin-Portal der Universität Marburg finden Sie links im Menü den Menüpunkt „Info über angemeldete Prüfungen“. Wenn Sie auf diesen Menüeintrag klicken, bekommen Sie die Informationen zu Ihren gegenwärtig angemeldeten Prüfungen angezeigt.

    Beachten Sie bitte: Anmeldungen, die hier angezeigt werden, sind verbindlich. Wenn eine Anmeldung nicht in dieser Liste steht, ist sie nicht erfolgt. Sie sind nicht angemeldet. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie sofort das .

  • Was ist eine Prüfungsnummer? 

    Alle in Marvin abgebildeten Studien- und Prüfungsleistungen haben eine bestimmte Nummer, die sogenannte „Prüfungsnummer“.

    Beachten Sie, dass es sich hierbei um Nummern für die in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungen handelt und nicht um Nummern für die konkret in einem Semester stattfindenden Veranstaltungen, denn dafür gibt es die „Veranstaltungsnummern“.

    Prüfungsnummern und Veranstaltungsnummern sind nicht dasselbe!

6. Fragen zum Lehramt

Für das Lehramt finden Sie hier ein eigenes ausführliches FAQs.

 

7. Fragen zur Promotion