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Häufig gestellte Fragen zum modularisierten Teil-Studiengang Deutsch/Lehramt an Gymnasien
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer ist mein Ansprechpartner für das Learning und das Change Agreement im Fach Deutsch? Was muss eingereicht werden?
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit Frau Sourjikova in ihrer Sprechstunde in Verbindung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo werden im Ausland erbrachte Leistungen angerechnet? Was muss vorgelegt werden?
In der Sprechstunde von Frau Dr. Wolanska.
Einzureichende Dokumentation:
1. Transcript of Records
2. Bescheinigungen über das Erbringen von Leistungen, die auf dem Transcript of Records nicht genannt sind, z. B. Hausarbeiten, Essays etc., ggf. Belege für diese Leistungen (z.B. Kopien von Hausarbeiten, Essays etc.)
3. Kopie des Learning und ggf. Change Agreements
4. ggf. Dokumentation der E-Mail-Korrespondenz mit Modulbeauftragten, Fachstudienberatern etc.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Können SPS II im Ausland absolviert werden?
Ja. Wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Dr. Kaulen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mich für das Auslandsemester beurlauben lassen?
Ja. In diesem Fall:
- können die im Ausland erbrachten Leistungen im Folgesemester angerechnet und im Prüfungsorganisationssystem verbucht werden
- ist das Arbeiten mit den Marburger Selbstlernmaterialien, Onlinekursen etc. nicht möglich.