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Häufig gestellte Fragen zum modularisierten Teil-Studiengang Deutsch/Lehramt an Gymnasien
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann und wo kann ich mich zur Ersten Staatsprüfung/Erweiterungsprüfung melden?
Die Meldung zur Ersten Staatsprüfung/Erweiterungsprüfung erfolgt in der Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie.
Erweiterungsprüfung: Beachten Sie bitte, dass die Erweiterungsprüfung erst ein Semester nach dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung abgelegt werden kann.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo bekomme ich eine ECTS-Datenabschrift (Transcript of Records) für die Erste Staatsprüfung?
Das Transcript für das 1., 2. Fach und EGL erhalten Sie im Zentralen Prüfungsbüro. Bitte kontaktieren Sie Herrn Hiebel zuerst telefonisch oder per E-Mail.
Wichtig: In beiden Fällen prüfen Sie bitte zuerst, ob Ihr Notenspiegel auf dem aktuellen Stand ist. Sollte es nicht der Fall sein, bitten Sie in den entsprechenden Sekretariaten/Geschäftszimmern darum, Ihre fehlenden Leistungen im Prüfungsorganisationssystem (POS) zu verbuchen. Auf dem Transcript of Records erscheinen nur Leistungen, die in POS verbucht sind.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich Informationen über die Erste Staatsprüfung und die Erweiterungsprüfung im Fach Deutsch?
S. hier.
Erweiterungsprüfung: Als Erweiterungsprüfung im Fach Deutsch wird eine mündliche Prüfung in zwei von drei Fachteilen Ihrer Wahl abgelegt.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer kann mich in der Ersten Staatsprüfung/Erweiterungsprüfung im Fach Deutsch prüfen?
Eine Übersicht über die Prüfungsberechtigten im Fach Deutsch finden Sie hier.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Modulnoten gehen in die Note der Ersten Staatsprüfung ein?