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Häufig gestellte Fragen zum modularisierten Teil-Studiengang Deutsch/Lehramt an Gymnasien
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mir auswärtig erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen?
Vergleichbare Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, können für das Fach Deutsch angerechnet werden. Informationen zur Vorgehensweise finden Sie hier.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer sind meine Ansprechpartner für die Anrechnung?
Bitte kontaktieren Sie zuerst die Hessische Lehrkräfteakademie und erst danach die Ansprechpartner in den Fachbereichen. Ihre Ansprechpartnerin für das Fach Deutsch ist Frau Dr. Wolanska.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Für die Prüfung der Anrechenbarkeit von auswärtig erbrachten Leistungen werden benötigt:
- Anrechnungsantrag von der Hessischen Lehrkräfteakademie
- Transcript of Records (entfällt bei Studierenden modularisierter Studiengänge an der Philipps Universität) sowie
- folgende Informationen über absolvierte Lehrveranstaltungen:
- Titel der Lehrveranstaltung
- Inhalte (z. B. in Form vom Kommentartext aus dem Vorlesungsverzeichnis)
- Art der Lehrveranstaltung (Übung, Seminar, Vorlesung etc.)
- Anzahl der Semesterwochenstunden
- Art der Prüfung (Klausur, Referat, Hausarbeit etc.)
- Prüfungsergebnis (i. d. R. Note).
Der Anrechnungsantrag kann nur nach Vorlage des Transcripts of Records bzw. der Leistungsnachweise in Original oder beglaubigter Kopie bearbeitet werden.Ende der Einreichfrist für die Bewerbung zum Sommersemester ist jeweils der 1. Dezember, für das Wintersemester jeweils der 15. Juni.