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Häufig gestellte Fragen zum modularisierten Teil-Studiengang Deutsch/Lehramt an Gymnasien
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich die Studien- und Prüfungsordnung für das Fach Deutsch?
Siehe hier.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich die Checkliste?
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie viele und welche Module sind zu studieren?
Studierende mit dem Studienbeginn ab WS 13/14:
Insgesamt sind 10 Module zu studieren. Zu den geltenden Verpflichtungsgraden und Wahlmöglichkeiten s. hier.Studierende mit dem Studienbeginn vor WS 13/14:
9 Module:
- fünf Pflichtmodule L1–L5
- ein Wahlpflichtmodul L6 oder L7
- ein Wahlpflichtmodul L8A oder L8B
- zwei Wahlpflichtmodule L9 und L10 oder L11 und L16.
Eines der Module L8-L11 kann (muss nicht) wie folgt ersetzt werden:
Modul L8A durch Modul L12
oder
Modul L9 durch Modul L13
oder
Modul L10 durch Modul L14
oder
Modul L11 durch Modul L15.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Modulkombinationen sind im Wahlpflichtbereich möglich?
Studierende mit dem Studienbeginn ab WS 13/14:
Insgesamt sind 10 Module zu studieren. Zu den geltenden Verpflichtungsgraden und Wahlmöglichkeiten s. hier.Studierende mit dem Studienbeginn vor WS 13/14:
Modul L9 und Modul L10
oder
Modul L13 und Modul L10
oder
Modul L9 und Modul L14
oder
Modul L11 und Modul L16.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann und wo kann ich mich für Lehrveranstaltungen anmelden?
S. "Besondere Hinweise" im Kommentartext zu der jeweiligen Lehrveranstaltung im aktuellen Vorlesungsverzeichnis.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann und wo kann ich mich für die Prüfung in einer Lehrveranstaltung anmelden? Wann und wo kann ich mich von der Prüfung abmelden?
Die Anmeldung zu und die Abmeldung von Prüfungen innerhalb der Module erfolgt online über QIS-Student. Aktuelle Informationen dazu finden Sie hier.
Wichtig: Eine Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich. Treten Sie eine Prüfung nicht an, ohne sich vorher von dieser abgemeldet zu haben, so gilt diese als nicht bestanden. Ausnahme ist eine vom Arzt attestierte Krankheit. Können oder möchten Sie eine Prüfung nicht antreten, für die Sie sich angemeldet haben, melden Sie sich bitte von dieser fristgemäß ab.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann eine nicht bestandene Prüfung wiederholt werden?
Nicht bestandene Prüfungen können wiederholt werden.
Ausnahme: Sobald ein Modul durch einen Notenausgleich bestanden ist, dürfen nicht bestandene Teilprüfungen aus diesem Modul nicht wiederholt werden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann eine bestandene Prüfung wiederholt werden?
Nein. Das betrifft auch kumulative Modulprüfungen, d.h. sobald ein Modul durch einen Notenausgleich bestanden ist, dürfen nicht bestandene Teilprüfungen aus diesem Modul nicht wiederholt werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es im Lehramtsstudium Maluspunkte?
Nein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Brauche ich Leistungsnachweise in Papierform (Scheine)?
Ihre Leistungen werden in den einzelnen Sekretariaten/Geschäftszimmern direkt im Prüfungsorganisationssystem (POS) verbucht und sind für Sie (Notenspiegel) sowie das Zentrale Prüfungsbüro online einsehbar.
Wichtig: Prüfen Sie bitte regelmäßig, ob Ihr Notenspiegel auf dem aktuellen Stand ist. Sollte es nicht der Fall sein, bitten Sie in den entsprechenden Sekretariaten/Geschäftszimmern darum, Ihre fehlenden Leistungen zu verbuchen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Brauche ich Modulbescheinigungen?
Nein. Ihre Leistungen werden in den einzelnen Sekretariaten/Geschäftszimmern direkt im Prüfungsorganisationssystem (POS) verbucht. Sobald alle Teilleistungen aus einem Modul verbucht sind, wird die Modulnote automatisch errechnet.
Wichtig: Prüfen Sie bitte regelmäßig, ob Ihr Notenspiegel auf dem aktuellen Stand ist. Sollte es nicht der Fall sein, bitten Sie in den entsprechenden Sekretariaten/Geschäftszimmern darum, Ihre fehlenden Leistungen zu verbuchen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie errechnen sich Modulnoten?
Angaben zum Errechnen von Modulnoten finden Sie in den Beschreibungen der einzelnen Module im Modulhandbuch.
Studierende mit dem Studienbeginn ab WS 13/14, s. Anlage 3.4 (PDF)
Studierende mit dem Studienbeginn vor WS 13/14 (PDF)
Wichtig: Sobald ein Modul durch einen Notenausgleich bestanden ist, dürfen nicht bestandene Teilprüfungen aus diesem Modul nicht wiederholt werden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich meinen Notenspiegel?
Im Vorlesungsverzeichnis. Hierfür müssen Sie eingeloggt sein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ist mein Notenspiegel vollständig?
Ihr Notenspiegel ist vollständig, wenn er alle von Ihnen erbrachten Leistungen abbildet. Sollte das nicht der Fall sein, bitten Sie in den entsprechenden Sekretariaten/Geschäftszimmern darum, Ihre fehlenden Leistungen zu verbuchen. Leistungen aus den Semestern vor dem Sommersemester 10 werden in der Sprechstunde von Frau Dr. Wolanska nacherfasst.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie und wann werden Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen?
Studierende mit dem Studienbeginn vor und nach WS 13/14:
Bis zur Zwischenprüfung sind Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, darunter Englisch oder Französisch, jeweils eine mit Niveau B1 und eine mit Niveau B2, nachzuweisen. Als Äquivalent zu einer der beiden modernen Fremdsprachen können Kenntnisse in Latein (Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums) nachgewiesen werden. Näheres regelt Anlage 2 StPO L3 2018.
Der Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse ist spätestens bei der Ausstellung der Zwischenprüfungsbescheinigung im Zentralen Prüfungsbüro vorzulegen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo kann ich meine extracurricularen Leistungen bestätigen lassen?
In der Sprechstunde von Frau Dr. Wolanska.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erfahre ich, ob es Teilnahmevoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen oder ganze Module gibt?
Studierende mit dem Studienbeginn ab WS 13/14, s. Anlage 3.4 (PDF) und auch Checkliste.
Studierende mit dem Studienbeginn vor WS 13/14, (PDF) und auch Checkliste.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was sind Studienleistungen?
Studienleistungen sind verpflichtende Modulbestandteile, deren Formen in den Modulbeschreibungen festgelegt sind. Studienleistungen. müssen in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang der Modulphase als mündliche, schriftliche oder praktische Leistungen erbracht werden. Sie werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Für Studienleistungen erhalten Sie keine Leistungspunkte nach ECTS.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was sind Prüfungsleistungen?
Prüfungsleistungen sind verpflichtende Modulbestandteile, deren Formen in den Modulbeschreibungen festgelegt sind. Sie müssen in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang der Modulphase als mündliche, schriftliche oder praktische Leistungen erbracht werden. Sie werden benotet. Für Prüfungsleistungen erhalten Sie Leistungspunkte nach ECTS.