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Welche Ordnung gilt für mich?

Das Hessische Hochschulgesetz verlangt, dass Hochschulprüfungen in Bachelor- und Masterstudiengängen aufgrund von Prüfungsordnungen (= Satzungen) abgenommen werden. Prüfungsordnungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Philipps-Universität, dem öffentlichen Verkündungsorgan, veröffentlicht. Grundsätzlich gilt, dass man das Studium und die Prüfungen nach der Ordnung absolviert, die zum Zeitpunkt des Beginns des Fachstudiums an der Philipps-Universität Marburg gültig war.
Im Laufe der Jahre gab und gibt es immer wieder Überarbeitungsbedarf an den bestehenden Ordnungen. Nach der Erstfassung folgen zum Teil Änderungssatzungen (= die Ursprungsordnung bleibt weitgehend bestehen, Änderungen werden nur in Teilen der Ordnung vorgenommen), im Rahmen der Reakkreditierung oder bei großflächigem Überarbeitungsbedarf folgen komplette Neufassungen.
Die nachfolgende Tabelle soll eine Hilfestellung bieten. Zum einen kann man dieser Tabelle entnehmen, welche Ordnung für den einzelnen Studierenden gilt, zum anderen führt jeweils ein Link auf die spezifische Lesefassung. Lesefassungen sollen eine Vereinfachungen für die Studierenden darstellen. Verweise auf andere Gesetzes- und Ordnungstexte werden mit den entsprechenden Textpassagen hinterlegt, so dass das Hinzuziehen weiterer Regelungswerke und das „Querlesen“ entbehrlich werden. Des Weiteren werden Änderungssatzungen – der besseren Lesbarkeit halber - in die bestehende Ordnung integriert, so dass ein Fließtext vorliegt.
Bezugspunkt der folgenden Tabelle ist immer das Semester, in welchem das Studium begonnen worden ist. Zu jeder Ordnung (Erstfassung, Neufassung und Änderung) ist flankierend angegeben, ab wann diese gilt.
Die Rechtsverbindlichkeit der Ordnungen, veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen der Philipps-Universität, bleibt unberührt. Nur die dort veröffentlichen Fassungen gelten rechtsverbindlich. Bei den übrigen Darstellungen handelt es sich um unverbindliche Serviceleistungen.

Folgende Besonderheit gilt für Änderungssatzungen, also Änderungen nur in Teilen der bestehenden Ordnung: in der Regel werden Ordnungen immer mit Wirkung für die nächst beginnende Studienkohorte geändert. Dieses Vorgehen soll gewährleisten, dass Studierende mit einer Ordnung beginnen und nach dieser Ordnung auch das Studium beenden. In Ausnahmefällen kann es jedoch erforderlich sein, dass eine Ordnung für alle Studierenden geändert werden muss, die nach dieser Ordnung studieren. Ab einem Stichtag gilt die geänderte Ordnung dann für alle Studierenden, die das Studium mit der ursprünglichen Ordnung begonnen haben. Laufende Modulprüfungsverfahren werden jedoch nicht berührt.