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Informationen des Instituts für Medienwissenschaft für Studierende im B.A. Kunst, Musik & Medien
Der Bachelor-Studiengang Kunst, Musik und Medien: Organisation und Vermittlung wird in Kooperation der Institute für Kunstgeschichte, Musikwissenschaft und Medienwissenschaft angeboten. Generelle Informationen zum Studiengang finden Sie daher auf der eigenen Homepage des Studiengangs:
Darüber hinaus haben wir hier für Sie einige ergänzende Informationen (vor allem zum medienwissenschaftlichen Anteil des Studiums).
Struktur des Studiengangs & Studien- und Prüfungsordnung
Der genaue Verlauf des B.A. Studiums Kunst, Musik und Medien: Organisation und Vermittlung und alle notwendigen Informationen zu seinem Aufbau, seinen Inhalten und seinen Leistungsanforderungen, sind in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Die aktuellen Versionen dieser Ordnung finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs unter folgendem Link:
Informationen zu medienwissenschaftlichen Veranstaltungen und Modulen
Hier finden Sie eine Übersicht der Lehrveranstaltungen, die vom Institut für Medienwissenschaft im Rahmen des B.A. Kunst, Musik und Medien für die laufenden Studienordnungen (Fassung vom 24. Januar 2024 (Neufassung) und Fassung vom 17. Januar 2018 (1. Änderung)) angeboten werden.
Wichtig: Ab dem Wintersemester 2024/25 gilt eine neue Prüfungsordnung! Achten Sie darauf, bei der Studienplanung die für Sie geltenden Prüfungsordnung zu konsultieren. Rechtsverbindliche Angaben finden Sie in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung sowie im Vorlesungsverzeichnis auf MARVIN.
B.A. Kunst, Musik und Medien: Organisation und Vermittlung (20242, Neufassung):
Einführung in die Mediengeschichte MODUL 14 MW
VL Geschichte und Systematik audiovisueller Medien
SE Geschichte und Ästhetik audiovisueller Medien
Medien und Intermedialität MODUL 23 MW
SE Intermediale Transferprozesse
UE Intermediale Transferprozesse
Medienvermittlung für Kunst, Musik und Medien MODUL 53 MW
SE Medienvermittlung [in MARVIN ohne Modulbezeichnung]
Berufspraxis Medien für Kunst, Musik und Meiden MODUL 43 MW
UE Medientechnologie
Projekt-SE Medienarbeit
Grundlagen der Medienanalyse für Kombinationsbachelor MODUL 36 MW
UE Medienanalyse
SE Ästhetik audiovisueller Medien
B.A. Kunst, Musik und Medien: Organisation und Vermittlung (20182, 1. Änderung):
Propädeutik Medien MODUL 13
VL Überblick Medienwissenschaft
SE Einführung Medienwissenschaft
Berufspraxis MODUL 21
UE Berufspraxis Medienwissenschaft
Medienanalyse MODUL 41
VL Medienanalyse
UE Medienanalyse
SE Medienanalyse
Vermittlung MODUL 22
SE Medien und ihre Vermittlung
Medien intermedial MODUL 32
SE Intermediale Transferprozesse
UE Intermediale Transferprozesse
Abschlussprüfung
Der B.A. Kunst, Musik und Medien dauert in der Regel 6 Semester und endet mit dem sogenannten Abschlussmodul. Dieses umfasst die Redaktion einer ca. 30-seitigen Bachelor-Arbeit und für Studierende nach PO 20182 (1. Änderung) eine zusätzliche mündliche Prüfung (Disputation), die in das Endergebnis miteinfließt. Studierende nach PO 20241 (Neufassung) absolvieren keine zusätzliche mündliche Prüfung; hier basiert die Gesamtnote des Abschlussmoduls auf der schriftlichen Arbeit.
Sollten Sie planen Ihre Bachelor-Arbeit im Bereich der Medienwissenschaft zu verfassen, empfiehlt es sich die Veranstaltungen entsprechend eines ggf. gewählten Themas für die Abschlussarbeit zu wählen. Weitere Informationen zu Abschlussarbeiten in der Medienwissenschaft haben wir unten für Sie zusammengefasst.
Voraussetzungen für die Anmledung zur Abschlussprüfung
Die Anmeldung zum Abschlussmodul setzt für Studierende nach PO 20182 (1. Änderung) den erfolgreichen Abschluss aller Basis- und Aufbaumodule sowie der Vertiefungsmodule Kunst und Musik intermedial, Medienanalyse, Musikgeschichte I, Musikästhetik und Musiksoziologie und einen Erwerb von insgesamt mind. 130 Leistungspunkten voraus (siehe auch Studienordnung).
Studierende nach PO 20241 (Neufassung) benötigen zur Anmeldung für das Abschlussmodul insgesamt mind. 90 Leistungspunkte und müssen den erfolgreiche Abschluss der Pflichtmodule „Einführung in die Mediengeschichte für Kombinationsbachelor”, „Medien und Intermedialität”, „Propädeutik Musik I”, „Propädeutik Musik II”, „Musik intermedial”, „Musikgeschichte I”, „Propädeutik Kunst”, „Kunst intermedial”, „Kunst und Vermittlung” und „Medienvermittlung für Kunst, Musik und Medien” nachweisen können (siehe auch Studienordnung).
Zeitraum
Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Arbeit beträgt 7 Wochen für Studierende nach PO 20182 (1. Änderung) und 9 Wochen für Studierende nach PO 20241 (Neufassung). Teile des sechsten Semesters sind der Anfertigung der Abschlussarbeit und der Ablegung der Disputation (PO 20182) gewidmet.
Prüfungsanmeldung
Die offizielle Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt ausschließlich über das Prüfungsamt. Dort werden auch die Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelor-Arbeit geprüft. Öffnungszeiten und Anmeldefristen für die Abschlussprüfung sowie alle weiteren Infos zum genauen Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte der Homepage des Prüfungsamtes
Wichtig!
Abschlussarbeiten im Bereich Medienwissenschaft & VORanmeldung
Studierende des B.A.-Studiengangs Kunst, Musik und Medien können ihre Abschlussarbeiten auch im Bereich Medienwissenschaft verfassen. Abschlussarbeit und Disputation werden dann von Prüfer*innen des Instituts für Medienwissenschaft betreut und bewertet. Dazu ist folgendes zu beachten:
Im Vorlauf wird für Studierende, die am Institut für Medienwissenschaft ihre Abschlussarbeiten schreiben wollen, zusäztlich eine institutsinterne VORanmeldung angeboten und empfohlen (siehe unten).
Prüfer/-innen & Themenabsprache
Die Abschlussarbeiten werden von einem Erstgutachter oder einer Erstgutachterin sowie einem Zweitgutachter oder einer Zweitgutachterin geprüft und bewertet. Prüfungsberechtigt im Bachelor sind am Institut für Medienwissenschaft alle hauptamtlich Lehrenden (d.h. Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben). Eine Liste der Lehrenden auf einen Blick. Wir empfehlen Ihnen, das Bachelorarbeitsthema frühzeitig und eng mit dem gewünschten Prüfer oder der gewünschten Prüferin zu besprechen (siehe die folgenden Abschnitte zur VORanmeldung).
VORanmeldung am Institut für Medienwissenschaft
Institutsintern wird aus rein planerischen Gründen ein VORanmeldeverfahren angeboten und empfohlen, um die einzelnen Abschlussarbeiten auf die Prüfer_innen des Instituts zu verteilen und Prüfer_innen-Wünschen der Studierenden gerecht zu werden. Diese VORanmeldung besteht aus einer formlosen eMail, in der Sie Angaben zum geplanten Abschlussarbeitsthema und zu Prüfer_innen-Wünschen machen. In der Regel haben Sie bis Anfang Januar Gelegenheit, diese Wünsche und den groben Themenaufriss beim Sekretariat MW I einzureichen. Es ist hierfür hilfreich bzw. sinnvoll bereits im Vorfeld der VORanmeldungs-Mail (also vor Weihnachten) das Gespräch mit dem/r gewünschten Prüfer_in zu suchen, um die potentielle Betreuung und in Frage kommende Themen zu besprechen. In der Mail an das Sekretariat sollte dann auch stehen, ob Sie bereits die Prüfungsübernahme und das Thema mit dem oder der Prüfer_in abgesprochen haben, oder ob es sich nur um einen Prüfer_innen-Wunsch handelt. Die Mail sollte also Folgendes beinhalten:
- Name
- Matrikelnummer
- Studiengang (also in Ihrem Fall: Kunst, Musik und Medien)
- Name des bzw. der genwüschten Prüfer*in am Institut für Medienwissenschaft (inkl. Angabe ob bereits eine Absprache mit dieser Person bezüglich der Übernahmen der Prüfung stattgefunden hat)
- Thema (Arbeitstitel & -untertitel; ggf. ein paar knappe Stichpunkte zum geplanten Inhalt)
Die genauen Termine für die VORanmeldung werden den Studierenden vom Sekretariat rechzeitig per Rundmail mitgeteilt.
Wichtig!
Bei der VORanmeldung handelt es sich NICHT um die rechtsverbindliche und offizielle Prüfungsanmeldung. Diese erfolgt allein beim Prüfungsamt und gemäß den dort vorgegebenen Modalitäten (siehe oben). Das heißt: Bei versäumter VORanmeldung am Institut können (bzw. müssen) Sie sich weiterhin beim Prüfungsamt für Ihre Abschlussprüfung anmelden. Ohne VORanmeldung am Institut kann es sich dann lediglich als schwierig herausstellen, die Prüfung bei Ihrem Wunsch-Prüfer oder Ihrer Wunsch-Prüferin zu absolvieren. Nicht vor-angemeldete Prüfungsvorhaben werden dann von Seiten des Instituts auf die zur Verfügung stehenden Prüfer_innen verteilt.
Das Vorhandensein der notwendigen Prüfungsvoraussetzungen (bestandene Module etc.; s.o.) ist für die VORanmeldung also ebenfalls NICHT relevant. Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung werden erst im Zuge der offiziellen Prüfungsanmeldung beim Prüfungsamt und somit allein durch das Prüfungsamt überprüft.