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Abschlussprüfung
Der B.A. Medienwissenschaft dauert in der Regel 6 Semester und schließt mit dem sogenannten Abschlussmodul ab, das das Verfassen einer ca. 30-seitigen Bachelor-Arbeit umfasst.
Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Erwerb von mindestens 108 LP. Die Pflichtmodule MW1 (Einführung in die Mediengeschichte), MW2 (Einführung in die Medientheorie), MW3 (Grundlagen der Medienanalyse) und MW4 (Arbeitstechniken der Medienwissenschaft) müssen erfolgreich absolviert sein.
Zeitraum
Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Arbeit beträgt 9 Wochen. Die Bearbeitung der Bachelor-Arbeit erfolgt in der Regel im 6. Semester.
Prüfer*innen & Themenabsprache
Die Abschlussarbeiten werden von einem Erstgutachter oder einer Erstgutachterin sowie einem Zweitgutachter oder einer Zweitgutachterin geprüft und bewertet. Prüfungsberechtigt im Bachelor sind alle hauptamtlich Lehrenden des Instituts für Medienwissenschaft (Professor/-innen, wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Mitarbeiter/-innen in Projekten). Eine Liste der Lehrenden finden Sie hier. Es ist zu empfehlen das Bachelorarbeitsthema frühzeitig mit dem gewünschten Prüfer oder der gewünschten Prüferin zu besprechen (siehe auch die Informationen zur VORanmeldung im nächsten Abschnitt).
Prüfungsanmeldung
Die offizielle Prüfungsanmeldung findet über das Prüfungsamt statt. Im Vorlauf ist zudem zur Verteilung der Themen auf Erst- und Zweitgutachter eine VORanmeldung am Institut für Medienwissenschaft vorgesehen. Bitte lesen Sie dazu die untenstehenden Informationen zur ANMELDUNG und VORanmeldung gründlich durch!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Informationen zur Anmeldung beim Prüfungsamt des FB09
Die offizielle Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt ausschließlich über das Prüfungsamt. Dort werden auch die Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelor-Arbeit geprüft. Bei der Prüfungsanmeldung muss ein grober Titel der Arbeit angegeben werden. Wie genau das Thema und der Titel am Ende lautet, ist mit der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter abzustimmen (siehe auch Hinweise zur VORanmeldung am Institut weiter unten). Öffnungszeiten und Anmeldefristen für die Abschlussprüfung sowie alle weiteren Infos zum genauen Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte der Homepage des Prüfungsamtes:
Zum PrüfungsamtInhalt ausklappen Inhalt einklappen Informationen zur internen VORanmeldung am Institut für Medienwissenschaft
Institutsintern wird aus rein planerischen Gründen ein VORanmeldeverfahren angeboten und empfohlen, um die einzelnen Abschlussarbeiten auf die Prüfer_innen zu verteilen und Prüfer_innen-Wünschen der Studierenden gerecht zu werden. Diese VORanmeldung besteht aus einer formlosen Email, in der Sie Angaben zum geplanten Abschlussarbeitsthema und zu Ihren Prüfer_innen-Wünschen machen. In der Regel haben Sie bis Anfang Januar Gelegenheit, diese Wünsche und den groben Themenaufriss/Arbeitstitel beim Sekretariat MW I (per Mail an Frau Faulstich) einzureichen. Es ist hierfür hilfreich bzw. sinnvoll, bereits im Vorfeld der VORanmeldungs-Mail (also vor Weihnachten) das Gespräch mit dem/r gewünschten Prüfer_in zu suchen, um eine potentielle Betreuung und in Frage kommende Themen zu besprechen. In der Mail an das Sekretariat sollte dann auch stehen, ob Sie bereits die Prüfungsübernahme und das Thema mit dem oder der Prüfer_in abgesprochen haben, oder ob es sich nur um einen Prüfer_innen-Wunsch handelt. Ihre VORanmeldungs-Mail sollte Folgendes beinhalten:
- Name
- Matrikelnummer
- Studiengang (in Ihrem Fall: B.A. Medienwissenschaft)
- Name des bzw. der gewüschten Prüfer_in (inkl. Angabe, ob bereits eine Absprache mit dieser Person bezüglich der Übernahme der Betreuung stattgefunden hat)
- Thema (Arbeitstitel & -untertitel; ggf. ein paar knappe Stichpunkte zum geplanten Inhalt)
Die genauen Termine für die VORanmeldung werden den Studierenden vom Sekretariat rechzeitig per Rundmail mitgeteilt.
Wichtig!
Bei der VORanmeldung handelt es sich NICHT um die rechtsverbindliche und offizielle Prüfungsanmeldung. Diese erfolgt allein beim Prüfungsamt und gemäß den dort vorgegebenen Modalitäten (siehe oben). Das heißt: Bei versäumter VORanmeldung am Institut können (bzw. müssen) Sie sich weiterhin beim Prüfungsamt für Ihre Abschlussprüfung anmelden. Ohne VORanmeldung am Institut kann es sich allerdings als schwierig herausstellen, die Prüfung bei Ihrem Wunsch-Prüfer oder Ihrer Wunsch-Prüferin zu absolvieren. Nicht vor-angemeldete Prüfungsvorhaben werden von Seiten des Instituts auf die zur Verfügung stehenden Prüfer_innen verteilt.
Das Vorhandensein der notwendigen Prüfungsvoraussetzungen (bestandene Module etc.; s.o.) ist für die VORanmeldung NICHT relevant. Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung werden erst im Zuge der offiziellen Prüfungsanmeldung beim Prüfungsamt und somit allein durch das Prüfungsamt überprüft. Bitte senden Sie Ihr Thema und Ihre Wunsch-PrüferInnen auch dann, wenn Sie Ihre Abschlussarbeit nicht im unmittelbar auf die VORanmeldung folgenden Sommersemester (in der Regel: 6. Fachsemester), sondern im darauffolgenden Wintersemester planen. Nur so kann Ihr Betreuungswunsch berücksichtigt werden.