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Praktikum
Das Studium des B.A. Medienwissenschaft bietet in seinem Verlauf die Möglichkeit, ein sechswöchiges Vollzeit-Praktikum zu absolvieren (idealerweise im 3. bis 5. Semester und in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit). Das Praktikum sollte einen direkten Bezug zu Studieninhalten aufweisen, wobei dieser Zusammenhang zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Praxis abschließend in einem Praktikumsbericht reflektiert wird. Praktika, die vor Antritt des Studiums abgeleistet wurden, können nicht anerkannt werden.
Es ist möglich, das Studienpraktikum im Ausland und/oder über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten zu absolvieren. Bitte nehmen Sie in diesen beiden Sonderfällen Kontakt zur Fachstudienberatung des B.A. Medienwissenschaft auf, um Formalitäten wie z.B. die Beantragung eines Urlaubssemesters und studienorganisatorische Fragen abzuklären.
- Vorlage zur Bestätigung des Pflichtpraktikums - PO ab WS 2023/24 (für den Praktikumsgeber)
- Schein für die Beilage zum Praktikumsbericht
Bei der Planung und Anerkennung Ihres Praktikums werden Sie von einer Mentorin oder einem Mentor aus den Reihen der Lehrenden unterstützt. Wer Ihr Mentor oder Ihre Mentorin ist, erfahren Sie zu Beginn Ihres Studiums oder auf Nachfrage im Sekretariat MW I (Frau Gettmann). Die Mentor*innen sind Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Praktikumsstelle behilflich, bestätigen Ihnen vor Praktikumsantritt die Eignung des vorgesehenen Praktikums im Rahmen des Studiengangs und nehmen nach dem Praktikum Ihren Praktikumsbericht entgegen. Eine enge Absprache mit Ihrer Mentorin oder Ihrem Mentor ist also dringend schon vor Aufnahme des Praktikums zu empfehlen.
Konkrete und verbindliche Informationen zu den Anforderungen an Ihr Praktikumsmodul entnehmen Sie bitte der Anlage 5 (Praktikumsordnung) der Studienordnung.
Weitere Hinweise zur Praktikumsplanung und -durchführung
- Es wird empfohlen, das Pflichtpraktikum bis Ende des 5. Fachsemesters abgeleistet zu haben.
- Vor Praktikumsbeginn soll der/die Mentee mit dem/der Mentor/-in verbindlich vereinbaren, ob das angestrebte Praktikum als Pflichtpraktikum in das Studium eingebracht werden soll. Dies kann per Email oder im persönlichen Gespräch geschehen. Die Mentorin/Der Mentor wird Ihnen auch die Bescheinigung zur Vorlage beim Praktikumsgeber unterschreiben (s. oben). Im Anschluss daran können Sie Ihr Praktikum antreten.
- Sobald Sie die Zusage von Ihrem Praktikumsgeber haben, melden Sie ihr Praktikum bitte per Email im Sekretariat MW I (laura.gettmann@uni-marburg.de) an und setzen Sie auch Ihre Mentorin/Ihren Mentor in Kopie. Die Anmeldung wird notiert und Sie werden über neue Abgabefristen für Prüfungs- und Studienleistungen informiert. (Wichtig: Dies gilt nur für das Pflichtpraktikum und nicht für weitere, freiwillig geleistete Praktika.)
- Das Pflichtpraktikum kann bei Bedarf zu einer neuen Abgabefrist für parallel in der vorlesungsfreien Zeit anstehende Hausarbeiten führen: 6 Wochen (lt. Beschluss des Direktoriums vom 22.04.2009) können dem eigentlichen Abgabetermin hinzu gerechnet werden, sodass eine Schreibzeit von höchstens insgesamt 10 Wochen erreichbar ist. Es kann nur ein Praktikum angerechnet werden und die verlängerte Schreibzeit ist nicht teilbar. Sollte das Praktikum nicht unmittelbar nach Semesterende beginnen, gilt diese Zeit als Schreibzeit.
- Im Falle weiterer, freiwilliger Praktika müssen Hausarbeiten im Rahmen des Prüfungszeitraums abgegeben werden. Das bedeutet, dass nur das (verbindlich angemeldete) Pflichtpraktikum (zu dem auch der entsprechende Bericht zu verfassen ist) zu einer Verlängerung der Abgabefrist für Hausarbeiten aus dem jeweiligen Vorsemester berechtigt.
- Der Praktikumsbericht soll in der Regel vier Wochen nach Beendigung des Pflichtpraktikums vorliegen.
- Es ist zwingend notwendig, sich das Praktikum vom jeweiligen Praktikumsgeber bescheinigen zu lassen. Diese formlose Bescheinigung (Name, Vorname, Matrikelnr., Zeitraum des Praktikums) wird dem Praktikumsbericht beigelegt. Ein Praktikumszeugnis muss dem Praktikumsbericht nicht beigelegt werden, empfiehlt sich jedoch für Ihre persönlichen Bewerbungsunterlagen.
- Dem Praktikumsbericht soll zudem ein ausgefüllter Leistungsschein beigelegt werden. Die Leistung kann nicht direkt verbucht werden, so dass dieser Schein (den Sie zusammen mit ihrem Praktikumsbericht abholen) spätestens bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung im Prüfungsbüro zur Verbuchung vorgelegt werden muss.
- Sollten Sie Ihrem Praktikumsgeber eine Bestätigung Ihres Status als Student_in zukommen lassen müssen, finden Sie eine entsprechende Vorlage hier. Diese muss von Ihrem Mentor bzw. Ihrer Mentorin gegengezeichnet werden.
Links zu Praktikumsbörsen
Hier finden Sie einige nützliche Links, die Ihnen bei der Suche eines geeigneten Praktikumsplatzes helfen können. Zum einen gibt es auf der Seite des Instituts selbst eine eigene Praktikumsbörse, die regelmäßig mit aktuellen Ausschreibungen interessanter Anbieter gefüllt wird, zum anderen werden Stellenausschreibungen auch auf den Seiten des FB 09 gesammelt:
Im Internet finden sich zudem weitere Anlaufstellen, die bei der Praktikumssuche helfen können, z.B.:
Es kann zudem nie schaden, sich initiativ bei interessanten Einrichtungen und Unternehmen zu bewerben.