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Abschlussprüfung
Abschlussmodul
Der M.A. Medien und kulturelle Praxis dauert in der Regel 4 Semester und schließt mit einer ca. 80-seitigen Master-Arbeit ab. Die Bearbeitungszeit der Master-Arbeit beträgt 6 Monate.
Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist ein ordnungsgemäßes Studium von mindestens zwei Semestern sowie das erfolgreiche Absolvieren der Module Grundlagen (MP1), Theorie & Analyse (MP2), Geschichte (MP3), Internes Praxisprojekt (MP8) bzw. Externes Praktikum (MP9) und Medienkultur (MP4) voraus. Die Module Spezialisierung (MP5), Methoden und Theorien (MP6) und der Profilbereich (Gesellschaft (MP7) oder Importmodule) können nach der Zulassung zur Masterarbeit abgeschlossen werden.
Zeitraum
Die Themenfindung sollte spätestens zu Beginn des 3. Semesters abgeschlossen sein. Die Bearbeitung erfolgt dann im 4 Semester.
Prüfer*innen & Themenvergabe
Die Abschlussarbeiten werden von einem Erstgutachter oder einer Erstgutachterin sowie von einer Zweitgutachterin oder einem Zweitgutachter geprüft und bewertet. Prüfungsberechtigt im Master sind alle Professor*innen und promovierten Mitarbeiter*innen des Instituts. Es ist zu empfehlen, das Masterarbeitsthema frühzeitig und eng mit dem gewünschten Prüfer oder der gewünschten Prüferin zu besprechen.
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Prüfungsamt. Dort werden auch die Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit geprüft.
Bei der Prüfungsanmeldung muss bereits der Titel angegeben werden, den die Arbeit am Ende tragen soll. Auch deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige und enge Absprache mit der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter.
Öffnungszeiten, Anmeldefristen und alle notwendigen Dokumente für die Abschlussprüfung entnehmen Sie bitte der Homepage des Prüfungsamtes: