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Zusatzqualifizierung Alphabetisierung

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Zertifikatskurs Alpha-DaF.

Wenn man in Alphabetisierungskursen unterrichten möchte, braucht man andere Herangehensweisen als in herkömmlichen Deutschkursen. Es wird nicht nur die Sprache vermittelt, sondern auch das Lesen und Schreiben. Zum Schriftspracherwerb müssen verschiedene Teilkompetenzen aufgebaut werden, dazu gehören das phonologische Bewusstsein, eine gute Lautwahrnehmung, motorische Fertigkeiten und vieles mehr. Die Lehrkraft muss unter anderem über unterschiedliche methodische Vermittlungsangebote verfügen, um die unterschiedlichen Lerntypen der Teilnehmer ansprechen zu können. In diesem Zertifikatskurs werden Sie auf diese besondere Arbeit und die Bedürfnisse dieser speziellen Zielgruppe vorbereitet.

Auf den folgenden Seiten haben wir alle wichtigen Informationen zu Studium und Bewerbung sowie die notwendigen Kontaktdaten bereitgestellt. In der Rubrik Das Wichtigste auf einen Blick finden Sie die grundlegenden Informationen kurz und knapp dargestellt. 

Wir hoffen, dass Ihnen die Informationen weiterhelfen. Wenn Sie Fragen und Anregungen haben, können Sie sich gerne an die Studiengangkoordination wenden.

Aktuelle Informationen und Termine

  • Durchführung der ZQ Alpha (Präsenz / Online)

Entsprechend den Vorgaben des BAMF findet die ZQ Alpha zu 50% in Präsenz in Marburg statt, 50% können über asynchrone digitale Selbstlernmaterialien und synchrone Workshops online absolviert werden. Weitere Informationen finden Sie hier

  • Erleichterten Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an der ZQ Alpha

Der bisher benötigte Nachweis über die Unterrichtspraxis von 300 UE entfällt. Stattdessen muss lediglich eine Bescheinigung des Kursträgers über einen beabsichtigten Einsatz in Alphabetisierungskursen vorgelegt werden.  Das entsprechende Formular finden Sie hier

  • Digitale Bewerbung 

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen ab sofort digital eingereicht werden können. Weitere Informationen zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.

  • Individuelle befristete Ausnahmegenehmigung zum Unterrichten in Alphabetisierungskursen parallel zur Teilnahme an der ZQ-Alpha:

Eine auf 12 Monate befristete Ausnahmegenehmigung zum Unterrichten in Alphabetisierungskursen können alle Personen erhalten, die durch Bescheid des BAMF auf die Teilnahme an der ZQ Alpha gemäß § 15 Abs. 2 IntV verwiesen worden sind, sobald sie mit ihrer Teilnahme an der ZQ Alpha tatsächlich begonnen haben. Die individuelle befristete Ausnahmegenehmigung wird schriftlich vom BAMF erteilt. 

  • Aktuelle Lehrgangstermine

Die nächste Kombi-ZQ Alpha (verkürzte/unverkürzte) beginnt am 07.02.2025. Weitere Informationen zu aktuellen Kursterminen finden Sie hier

Dieses Vorhaben wird aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investition in die Humanressourcen.

Dieses Vorhaben wird aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investition in die Humanressourcen.