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FAQ zu ERASMUS+

Ein Text (How, Why, etc.) in Form eines Fragezeichens.
Foto: Colourbox

Antworten auf viele Fragen rund um das ERASMUS+ Programm.

1. Grundlegende Fragen vorab
2. Was Sie zur Bewerbung wissen sollten
3. Vorbereitungen - Nach der Zusage
4. Was Sie im Ausland beachten sollten
5. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt: Wichtig für alle Wiedergekehrten

Grundlegende Fragen vorab

Was Sie zur Bewerbung wissen sollten

  • Wann und wie kann ich mich bewerben?

    Bewerbungen werden grundsätzlich erst nach der Informationsveranstaltung angenommen. Grundsätzlich gibt es meistens eine Infoversanstaltung zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters.Beachten Sie hierfür bitte Aushänge und die Homepage. Die Bewerbungen beziehen sich immer auf das folgende akademische Jahr, da die Plätze jahresweise vergeben
    werden (im Dezember 2019 bewirbt man sich beispielsweise für das akademische Jahr 2020/2021).

    Unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.

    Die Bewerbungen können während der Sprechzeiten der Ansprechpartner oder per Post eingereicht werden.

  • Wie sieht eine vollständige Bewerbung aus?

    Vollständig bedeutet in diesem Fall:

    - Student Application Form mit Passfoto
    - Lebenslauf in englischer Sprache (CV= Curriculum Vitae) mit Passfoto
    - offizielles Transcript of Records (Auflistung der bisher belegten Veranstaltungen und den erhaltenen Noten)
    - Liste der derzeit belegten bzw. (noch) nicht im Transcript dokumentierten Veranstaltungen (siehe Ilias)
    - Letter of Motivation (1-2 seitige persönliche und akademische Begründung Ihrer Motivation im Ausland zu studieren und der Studienplatzwahl, bezogen auf die Erstwahl)
    - Kopie des Stammdatenblatts vom laufenden Semester (also des Wintersemesters)

    Der Letter of Motivation wird NICHT an die Partnerhochschulen weitergeleitet! Sie brauchen sich also nicht zu scheuen, einer Universität deutlichen Vorzug zu geben, jedoch kann der Letter of Motivation über eine Zu- oder Absage entscheiden, d.h. Studienleistungen allein sind nicht ausschlaggebend!

  • Wie hoch stehen meine Chancen, die Erstwahl zu bekommen?

    Die Plätze bzw. die Austauschverträge werden regelmäßig aktualisiert. Da die Bewerber_innenlage jedes Jahr sehr unterschiedlich ist, kann man über die Chancen keine konkreten Angaben machen.
    Darüber hinaus sind die Chancen auch immer von den erbrachten Studienleistungen, dem Letter of Motivation und natürlich davon abhängig, ob man dem Anforderungsprofil der Partneruniversität entspricht, bzw. ob das Lehr- und Forschungsprofil der Partneruniversität der Erwartung der Bewerber entspricht (generell ist damit zur rechnen, dass nur in Ausnahmefällen Kurse außerhalb des Literaturspektrums belegt werden können!). Eine gute Recherche auf der entsprechenden Homepage kann so mancher Enttäuschung vorbeugen. Natürlich sind die Chancen insgesamt auch vom Bewerberandrang abhängig.

  • Kann ich Kontakt mit Studierenden aufnehmen, die momentan in meiner Wunschstadt sind oder dort schon waren?

    Ja, sobald Sie eine Zusage bekommen haben, dass Ihnen einen Platz an dieser Universität zugesprochen wurden, können Sie die Emailadressen Ihrer „Vorgänger“ erhalten, sofern diese damit einverstanden sind. Während des Bewerbungsverfahrens steht es Ihnen frei, Einblick in die Erfahrungsberichte früherer Austauschstudierender zu nehmen. Sie finden diese auf ILIAS (IAA: ERASMUS+ 2020/21, PW: IAA2021).

  • Wer oder was sind der Departmental Coordinator und der Institutional Coordinator?

    Der Departmental Coordinator ist die ERAMSUS-Koordinatorin vor Ort, d.h. am Fachbereich der Heimatuniversität. Sie finden die aktuelle Koordinatorin unter Ansprechpartner.

    An der Philipps-Universität gibt es die Unterscheidung zwischen Departmental und Institutional Coordinator eigentlich nicht, Sie müssen sich also nur um die Unterschrift Ihrer jeweiligen ERASMUS-Koordinatorin kümmern.

  • Wann erfahre ich, ob ich am Austausch teilnehmen kann?

    Im Anschluss an das Auswahlverfahren im Januar erhalten alle Bewerber in der Regel zwei bis drei Wochen später eine Email, die darüber informiert, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Studierende, denen ein Platz zugesprochen wurde, haben dann bis etwa Ende Januar Bedenkzeit, ob sie den Platz auch antreten wollen. Diese Entscheidung ist verbindlich. Sollten Studierende von ihren Plätzen zurücktreten, werden diese Plätze an Nachrücker vergeben. Diese Nachrücker werden schon während des ursprünglichen Auswahlverfahrens festgelegt und erhalten ca. Ende Januar Bescheid, ob ein Platz für sie frei geworden ist.

  • Kann ich mich nach einer Absage erneut bewerben?

    Ja, natürlich. Sie müssen jedoch ein neues Motivationsschreiben verfassen, indem Sie auch angeben sollten, dass Sie sich zum zweiten Mal bewerben.

    Je höher Ihre Semesterzahl ist, desto unwahrscheinlicher ist jedoch eine Zusage, da sie während Ihres Aufenthaltes mindestens 30 anrechenbare ECTS-Punkte pro Semester erbringen müssen.

  • Kann ich mich nach einem absolvierten Erasmus Austausch erneut bewerben?

    Nein. Ein Erasmus+-Austausch kann nur einmal pro Bildungsabschnitt absolviert werden. Ehemalige Austauschstudierende können also kein zweites Mal an einem Austausch teilnehmen.

Vorbereitungen - Nach der Zusage

  • Beurlaubung oder Exmatrikulation?

    Laut EU-Vorschrift müssen Austauschstudierende den Studierendenstatus ihrer Heimatuniversität während der Zeit ihres Austausches beibehalten. Die Exmatrikulation ist daher ausgeschlossen.

    Eine Möglichkeit zur Beurlaubung besteht, allerdings wird in dieser Zeit kein BaföG bezahlt. Sie bleiben dadurch in Ihrem Fachsemester stehen, was zu einem Prioritätsverlust bei der Kurswahl führen kann.

    Unabhängig von der Beurlaubung besteht die Möglichkeit, den Semesterticketbeitrag rückerstattet zu bekommen. Informieren Sie sich hierüber bitte über den AstA.

    Informationen über die Regelungen zur Beurlaubung während des studienbedingten Auslandsaufenthaltes finden Sie hier. Ergänzend finden Sie hier die allgemeinen Informationen zur Beurlaubung.

  • Wie kann ich meinen Auslandsaufenthalt finanzieren?

    Da es sich bei dem Erasmus+-Mobilitätszuschuss nicht um ein Stipendium, sondern um eine Beihilfe zur Deckung zusätzlicher Kosten handelt, sollten Sie die Finanzierung ebenso planen wie bereits Ihr Studium in Deutschland (Eltern, Bafög, etc.).

    Achtung: Anders als in Deutschland können Sie in England und Irland in der Regel nicht problemlos nebenbei arbeiten, um Ihr Auslandsstudium zu finanzieren. Sie können und sollten jedoch rechtzeitig Auslands-BAföG beantragen (6 Monate vor Auslandstudienbeginn!), auch wenn Sie normalerweise keinen Anspruch auf normales Bafög haben, da die Fördersätze für Auslandsaufenthalte meist höher ausfallen. Informieren Sie sich hierüber bitte beim BAföG-Amt.

  • Was ist und wozu brauche ich ein Learning Agreement?

    Das Learning Agreement ist ein Vertrag, den Sie mit der Gastuniversität schließen, und ist daher sehr wichtig. Auf dem entsprechenden Formular tragen Sie die Kurse, die Sie belegen wollen, mit den entsprechenden Titeln, Codes und ECTS-Punkten ein (insgesamt müssen Sie pro Auslandssemester auf je 30 ECTS-Points kommen). Dieser Vertrag muss von der Erasmus-Koordinatorin unterschrieben werden. Dann wird das LA an die Gastuniversität geschickt, ebenfalls unterschrieben und zurückgeschickt. Von hier wird das Learning Agreement auf mobility online hochgeladen.

Was Sie im Ausland beachten sollten

  • Wo kann ich vor Ort wohnen? Wohnheim, WG oder eigene Wohnung? Wer hilft bei der Wohnungssuche?

    Die Partneruniversität wird Ihnen in aller Regel entweder einen Wohnheimplatz anbieten oder Ihnen bei der Wohnungssuche tatkräftig unter die Arme greifen. Dazu erhalten Sie von der Accommodation Office der Partneruniversität nach der Anmeldung in der Regel gesondert Post, die Sie möglichst schnell bearbeiten und beantworten sollten.

    Für diejenigen, die WG-Erfahrung haben oder sich als "WG-tauglich" einstufen, ist eine Wohngemeinschaft die preiswerteste Variante.

    In den meisten Fällen ist es möglich, vor Ort auf eigene Faust relativ schnell was zu finden. Wer jedoch nur für ein Semester im Ausland studiert, sollte auf jeden Fall die Vermittlung durch die Universität nutzen, da viele Mietverträge nur für das gesamte Studienjahr abgeschlossen werden können und die Universität unter Umständen auch semesterweise etwas vermitteln könnte.

    Informationen dazu finden Sie teilweise auf ILIAS (IAA: ERASMUS+ 2020/2021) oder über ehemalige Studierende.

  • Kann ich vor Ort auch andere Fächer studieren als Englisch?

    Jeder angebotene Platz basiert auf einer Vereinbarung zwischen einem Fachbereich, Seminar oder Institut der Heimatuniversität und der Partneruniversität. Dementsprechend studieren Sie in erster Linie das Fach über welches Sie ins Ausland gehen. In Ausnahmefällen d.h. wenn die Gastuniversitäten Kapazitäten dazu frei hat und dies gestattet ist es möglich auch Fächer zu studieren mit dem das Institut keine direkte Verbindung hat.

    Wichtig ist, dass die Mehrheit der Veranstaltungen im Fach Englisch angerechnet werden können. Wenn Sie ein oder zwei Veranstaltungen für andere Fächer belegen wollen, müssen Sie das mit Ihrem Fachbereich und dem der Gastuniversität absprechen.

    Sie müssen insgesamt 30 ECTS pro Semester erbringen. Alles was darüber hinausgeht, ist freiwillig. Sie sollten sich hierbei bewusst sein, dass der Studienaufwand unter Umständen höher ist als in Deutschland.

  • Was passiert mit meinen ECTS-Punkten, wenn ich am Ende des Semesters oder Jahres die Klausuren, Tests oder andere Prüfungen nicht bestehe?

    Es ist normal, dass Sie zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts wegen anfänglicher Sprachschwierigkeiten befürchten, am Ende die Klausuren nicht zu bestehen und deshalb die im Learning Agreement vereinbarten ECTS-Punkte nicht zu erreichen. In den vergangenen Jahren ist kein Erasmus- Studierender bei Abschlussprüfungen durchgefallen. Sollten Sie dennoch eine Veranstaltung nicht bestehen, so können Sie mit dem Lehrenden besprechen, ob Sie eine Teilpunktzahl für Anwesenheit, Mitarbeit, Hausaufgaben etc. erhalten können. Ist Ihr Bemühen erkennbar, hat das Nicht-Erbringen der vollen Punktzahl keine Konsequenzen für Sie. Wie gesagt muss Ihr Bemühen jedoch erkennbar sein, d.h. Sie müssen auf jeden Fall den Kurs besuchen und zur Abschlussklausur antreten.

Nach Ihrem Auslandsaufenthalt: Wichtig für alle Wiedergekehrten

  • Was sind Erfahrungsberichte, wann muss ich sie für wen schreiben?

    Sie werden vom International Office über mobility online aufgefordert werden, nach Ihrem Studienaufenthalt einen ausführlichen Erfahrungsbericht und einen Fragebogen einzureichen.

    Im narrativen Erfahrungsbericht sollten Sie kurz darüber informieren, wie Sie sich vor Ort zurechtgefunden haben, was Sie empfehlen, was man unbedingt beachten sollte, welche Zusatzangebote es gegeben hat, wo man am besten ausgehen und einkaufen kann, wie Sie eine Wohnung gefunden haben etc.  Bitte geben Sie auch an, ob Ihre Emailadresse an neue Bewerber_innen weitergegeben werden darf.

  • Bin ich nach dem Austausch verpflichtet, folgenden Austauschgenerationen Informationen zugänglich zu machen?

    Nein. Über das Ausfüllen des Erfahrungsberichts hinaus besteht keine Verpflichtung. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie damit einverstanden sind, dass Ihre Emailadresse für eine begrenzte Zeit an eine begrenzte Anzahl (i.d.R. die unmittelbar folgende Erasmus-Generation) von späteren Austauschstudierenden weitergeleitet werden darf oder nicht. Allerdings können nur Sie dazu beitragen, den Austausch auf Dauer übersichtlicher und besser zu machen, denn Sie haben die "Insider-Informationen." Künftige Austauschgenerationen können sich nur durch Ihre Erfahrungen vor Ort ein realistisches Bild von der Uni machen, weshalb wir Sie ausdrücklich bitten, die Erfahrungsberichte auszufüllen und damit Ihren Kommiliton_innen zu helfen.

  • Wer ist für die Anrechnung meiner im Ausland erbrachten Leistungen zuständig?

    Für die Anrechnung von Kursen am Institut für Anglistik und Amerikanistik ist die Erasmus-Koordinatorin zuständig. Genauere Informationen zur Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen und der hierfür erforderlichen Dokumente finden Sie in der Ilias-Gruppe.

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