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BAföG-Beauftragte
Für die Leistung von Ausbildungsförderung ist erstmals nach dem Ende des 4. Fachsemesters ein Leistungsnachweis über die Studienfortschritte erforderlich. Dieses "Formblatt 5" kann an unserem Institut von den folgenden BAföG-Beautragten unterzeichnet werden: Prof. Dr. Carmen Birkle und Dr. Sabine Heuser.
Ihre Vorbereitungen für das "Formblatt 5"
Das Formblatt 5 nach §48 BAföG finden sie auf den Seiten des Studentenwerkes, zusätzlich können Sie dort weitere Informationen rund um die Ausstellung finden.
Hinweise zum Ausfüllen des Formblattes sind in einem eigenen Handout zusammengestellt. Dieses finden Sie auch im Formular-Downloadbereich.
- Bitte kommen Sie nur während der Sprechzeiten.
- Bitte füllen Sie den oberen Teil des Formulars mit Namen, Studiengang, Fach, Förderungsnummer etc. VOR Besuch der Sprechstunde aus.
- Bringen Sie einen offiziellen Ausdruck (Transcript erhältlich vom Prüfungsamt des FB 10 – nur für Fach Englisch / Anglophone Studies) ihrer im Notenspiegel eingetragen Prüfungsleistungen mit
(für Unterschrift von Prof. Birkle; nicht notwendig bei Dr. Heuser). - Prüfen Sie vorher selbst, ob die erforderlichen Module eingetragen sind. Nicht-eingetragenen Leistungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Mindestvoraussetzungen, damit ein ordnungsgemäßes Studium bescheinigt werden kann, sind nach Abschluss des 4. Fachsemesters:
Studiengang | Leistungsnachweise |
Englisch Lehramt |
Nachweis des Stands der Zwischenprüfung, d.h. die absolvierten Module
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BA Anglophone Studies | Nachweis (Notenspiegel) über die absolvierten Module
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Die Bescheinigung muss bis Ende des 4. Semesters (d.h. Ende September) eingereicht werden. Bitte planen Sie entsprechend bei der Kurswahl, Abgabe von Hausarbeiten bzw. sprechen Sie Korrekturfristen rechtzeitig mit Ihren Dozent*Innen ab (am besten zu Beginn des 4. Fachsemesters).