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Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt wird Ihre Partneruniversität Ihnen mit einem Transcript of Records (oder in wenigen Fällen auch mit einem Learning Agreement After Mobility) Ihre im Ausland erbrachten Leistungen bestätigen. Sie müssen das Transcript of Records der Partneruniversität in Mobility Online hochladen.
Bitte senden Sie weiterhin das ausgefüllte Formular "Kursbeschreibungen" an die Erasmuskoordination. Dieses umfasst den Arbeitsaufwand und gibt eine Übersicht über die Leistungsanforderungen Ihrer Kurse. Es bildet somit die Grundlage für die Umrechnung und Anerkennung Ihrer Leistungen. Die Noten werden anhand des Beschlusses zur einheitlichen Notenumrechnung umgerechnet, die jedoch bei Bedarf anhand Ihrer Kursbeschreibungen modifiziert werden kann.
Senden Sie bitte ferner das ausgefüllte Anerkennungsformular des Fachbereichs 10 mit und achten Sie auf die genaue Eintragung der Module und ihrer Nummern, die Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs entnehmen. Aus diesen Dokumenten wird dann von Ihrer Erasmuskoordination eine Äquivalenzbescheinigung (Anerkennungsbescheinigung) erstellt und beim Prüfungsamt zur Eintragung eingereicht.
Nach erfolgreicher Anerkennung laden Sie auch diese Äquivalenzbescheinigung in Moblity Online hoch. Das Formular After Mobility ist nur nötig, sollten Sie kein Transcript of Records von Ihrer Gasthochschule erhalten.
- Informationsblatt "Anerkennung vs. Import"
- Formular Kursbeschreibungen
- Anerkennungsformular des Fachbereichs 10