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Quaestiones frequenter interrogatae
Attendite! Sie können uns stets eine Email bei Fragen oder Problemen schicken. Da Sie vermutlich nicht wie z.B. die Studierenden der anderen Fächer des Fachbereichs 10 ihr Auslandssemester in einem Land machen, dessen Sprache Sie aufgrund Ihres Studiums bereits ausreichend beherrschen, ist es mitunter ratsam zunächst den Kontakt zur Fachkoordination zu suchen, bevor Sie sich zu viele Gedanken über Dinge wie Spracherwerb oder daraus möglicherweise resultierende Nachteile bei Prüfungen etc. machen. Die unten aufgelisteten Fragen dienen daher nur der Orientierung. Denn jeder Erasmusaufenthalt ist in gewisser Weise eine Einzelfallentscheidung, die von der intensiven Kommunikation zwischen Fachkoordination und Studierenden abhängt. Scheuen Sie also nicht davor zurück, bei uns zur Not zweimal nachzuhaken, sollte etwas unklar sein oder es während Ihres Aufenthaltes zu Problemen kommen.
Vor der Bewerbung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mich auch bewerben, wenn ich nicht am IKSL studiere?
Sie können sich auch für Partneruniversitäten des IKSL bewerben, ohne in einem dem Institut zugehörigen Studiengang eingeschrieben zu sein. Bitte beachten Sie dafür diejenigen Schritte, die auf der Seite "Bewerbung- und Auswahlverfahren" beschrieben sind, und sprechen Sie bezüglich der (Rest-)Platzvergabe vor der Bewerbung in Mobility Online mit der Fachkoordination des IKSL.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo erhalte ich detailliertere Informationen zu den Partnerhochschulen?
Schauen Sie sich auf der Seite der Partnerhochschulen um.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer ist mein Institutional Coordinator, wer ist mein Departmental Coordinator und wer ist mein ECTS-Coordinator?
Institutional Coordinator: Christina Bohle, Mail: christina.bohle@verwaltung.uni-marburg.de
Departmental/Faculty Coordinator: Henrike Arnold, Mail: henrike.arnold@uni-marburg.deInhalt ausklappen Inhalt einklappen Welchen ERASMUS-Code hat die Philipps-Universität?
D MARBURG01.
Im Bewerbungsprozess
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist das Learning Agreement (LA)?
Das Learning Agreement (LA) ist ein trilateraler Vertrag zwischen der/dem Studierenden, der Heimat- und der Gastuniversität.
Learning Agreement before Mobility:
Im LA Before legen Sie im Vorhinein fest, welche Veranstaltungen Sie im Ausland belegen möchten (Table A). Es wird Ihnen ebenfalls im Voraus bestätigt, dass Sie diese an Ihrer Gastuniversität studieren können sowie dass und für welche Module Ihnen die Leistungen in Marburg anerkannt (Table B) werden. Stellen Sie sicher, dass Sie immer eine Kopie Ihres aktuellen LAs besitzen.
Prüfen Sie frühzeitig, d.h. schon bei Ihrer Bewerbung, ob Ihre Wunschuniversität ein passendes Lehrprogramm für Sie anbietet, und sprechen Sie über die Module und Kurse mit Ihrer Fachbereichskoordination. Die Erasmus-Fachbereichkoordination des IKSL darf jedoch ihre Unterschrift nur für Kurse geben, die auch für Module oder Teilleistungen des IKSL angerechnet werden. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie auf Lehramt studieren. Für Kurse und Anrechnung, die Ihr zweites Fach, Ihr Schulpädagogikstudium sowie Module betreffen, die anderen Fachbereichen obliegen, sind die anderen Erasmuskoordinatorinnen und -koordinatoren verantwortlich.
Learning Agreement during Mobility (Changes):
In der Regel müssen Sie zur Erstellung des LA auf ein altes Lehrprogramm zurückgreifen, da noch keine aktuellen Informationen für den Zeitraum Ihres Auslandssemesters zur Verfügung stehen. Sie können Ihr LA jedoch später ändern. Im Normalfall werden Sie von Ihrem LA Before abweichen und Changes durchführen müssen
Learning Agreement after Mobility:
Sobald Sie wieder zu Hause sind und das Anerkennungsprocedere Ihrer Kurse durchlaufen haben, können Sie das Learning Agreement after Mobility erstellen. Hier wird eingetragen, welche Kurse Ihnen letztendlich hier in Marburg anerkannt wurden. Dies entfällt, sollten Sie von Ihrer Gasthochschule ein ausgedrucktes Transcript of Records erhalten.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer muss das Learning Agreement unterschreiben?
Immer alle drei Parteien:
Sie + Koordination(en) der Heimatuniversität + Koordination der Gastuniversität.
Für Kurse und Anrechnung, die Ihr zweites Fach, Ihr Schulpädagogikstudium sowie Module betreffen, die anderen Fachbereichen obliegen, sind die anderen Erasmuskoordinatorinnen und -koordinatoren verantwortlich.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Meine Gasthochschule hat noch kein vollständiges Vorlesungsverzeichnis online gestellt. Wie soll ich dann das Learning Agreement ausfüllen?
In der Regel müssen Sie zur Erstellung des LA auf ein altes Lehrprogramm zurückgreifen, da noch keine aktuellen Informationen für den Zeitraum Ihres Auslandssemesters zur Verfügung stehen. Füllen Sie ihr LA Before zunächst mit diesen Veranstaltungen. Sie können Ihr LA jedoch später ändern (LA Changes). Im Normalfall werden Sie von Ihrem LA Before abweichen und Changes durchführen müssen.
Sobald sich in Ihrem Studienvorhaben etwas ändert, z. B. auch weil ein gewünschter Kurs im Ausland nicht stattfindet, müssen Sie Ihr LA aktualisieren.
Um Changes zu erfassen, gehen Sie bitte in Ihrem Mobility-Online Workflow auf "Learning Agreement Changes: Kurse hinzufügen/löschen". Dort haben Sie dann die Möglichkeit, Kurse hinzuzufügen oder Kurse zu löschen.
Erst nachdem Sie alle (!) nötigen Änderungen durchgeführt haben und ggf. aktualisierte Kontaktdaten hinzugefügt haben, klicken Sie auf "Learning Agreement Changes einreichen".
Bitte unterschreiben Sie das Dokument selbst und lassen es daraufhin von der zuständigen Person an Ihrer Gastuniversität ebenfalls unterschreiben und stempeln. Danach schicken Sie die Changes eingescannt an Ihre Erasmus-Koordination(en) - nach der Unterschrift der zuständigen ECTS-Koordinierenden wird das Dokument von Ihnen in Mobility-Online hochgeladen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie viele ECTS/LP sollte ich im Ausland belegen oder erbringen?
Die Gesamtzahl der ECTS Punkte sollte 30 pro Semester umfassen. Davon sollen zwei Drittel aus Kursen bestehen, die zu Ihrem Studiengang gehören, ein Drittel kann auch aus fachfremden Bereichen (z.B. Sprachkursen) bestehen.
Gewünscht ist, dass Sie diese 30 ECTS auch mit nach Marburg bringen und bestehen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an die Fachkoordination.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist das Grant Agreement?
Das Grant Agreement ist das grundlegende Dokument für die Teilnahme am ERASMUS-Programm und den Erhalt des Mobilitätszuschusses. Das Dokument enthält Ihre geplanten Aufenthaltsdaten als maximale Förderdauer sowie die bewilligte Förderdauer und Förderhöhe. Der Vertrag wird zwischen Ihnen und der Philipps-Universität Marburg geschlossen und enthält alle Rechte und Pflichten, die Sie mit der Annahme des Platzes akzeptieren. Sie erhalten das Grant Agreement personalisiert mit einer E-Mail vom ERASMUS-Büro. Es muss von Ihnen und dem Referat für Europäische Bildungsprogramme unterschrieben werden und spätestens dort zwei Wochen vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes eingehen, wo es gegengezeichnet wird und verbleibt. Auf Wunsch wird Ihnen eine Zweitschrift ausgestellt.
Die Angaben im Grant Agreement werden automatisch aus Mobility Online importiert. Beachten Sie auch, dass die Dauer des Aufenthalts auf den Tag genau korrekt in Mobility Online steht, da diejenigen Tage, die außerhalb des maximal bewilligten Zeitraums liegen, nicht gefördert werden können.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist die Confirmation of Stay bzw. die Confirmation of Study Period?
Das Dokument, das Sie vom International Office erhalten, bestätigt im oberen Abschnitt das Datum des Studienbeginns und im unteren Abschnitt das Datums des Studienendes im Ausland.
Der obere Abschnitt ist mit Datum, Unterschrift und Stempel durch die/den Verantwortliche/n der Gasthochschule, d.h. meist von der dortigen Erasmuskoordination, spätestens 3 Tage nach Aufenthaltsbeginn auszufüllen und spätestens zwei Wochen nach Beginn des studienbedingten Aufenthaltes (per Fax oder E-Mail) an das Erasmus-Büro zu senden. Das Ankunftsdatum meint dabei Beginn des studienbedingten Aufenthaltes, also den ersten Tag an der Universität (inkl. Orientierungsprogramm etc.).
Im unteren Abschnitt bestätigt die Confirmation of Stay den entsprechenden Tag des Studienendes. Dafür sind ebenfalls Datum, Unterschrift und Stempel durch die/den Verantwortliche/n der Gasthochschule frühestens 3 Tage vor Aufenthaltsende einzutragen. Das Dokument ist spätestens zwei Wochen nach Beendigung des studienbedingten Aufenthaltes einzureichen Das Studienende meint hierbei das Ende des studienbedingten Aufenthaltes, also den letzten Tag an der Universität (inkl.Prüfungen). Das Datum kann von Ihrem Abreisedatum abweichen.
Bewahren Sie das Original der Bescheinigung sorgfältig auf und verwenden Sie es am Ende des Aufenthalts für die Bestätigung des Studienendes (unterer Abschnitt), so dass am Ende ein vollständiges Dokument vorliegt. Vordatierte Bestätigungen, d.h. das Datum der Unterschrift liegt nach dem Datum des eigentlichen Studienbeginns bzw. vor dem Datum des Studienendes, werden nicht akzeptiert.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe Probleme beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars in Mobility Online.
Wenden Sie sich bitte an die Fachkoordination.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Können Sprachkurse in der Förderdauer berücksichtigt werden?
Wenn Sie vor Beginn des eigentlichen Studiums einen Sprachkurs an der Gasthochschule absolvieren, reichen Sie bitte unaufgefordert eine entsprechende Bestätigung ein. Die Dauer des Sprachkurses kann eventuell bei der ERASMUS-Förderdauer berücksichtigt werden, sofern der Sprachkurs ins Learning Agreement aufgenommen wird. Unterbrechungen zwischen Sprachkurs und Studium können dabei nicht eingerechnet werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich während meines Erasmusaufenthaltes eingeschrieben sein?
Ja. Voraussetzung für die Teilnahme am ERASMUS-Programm ist, dass Sie an der Philipps-Universität immatrikuliert sind. Sie können sich jedoch beurlauben lassen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich während meines Erasmusaufenthaltes beurlaubt sein?
Nein, Sie können sich beurlauben lassen, müssen es jedoch nicht. Wenn Sie sich beurlauben lassen, werden Ihre Fachsemester angehalten und nur die Hochschulsemester weitergezählt. Welche Schritte Sie für eine Beurlaubung vornehmen müssen, ist in Ihrem Infopaket beschrieben.
Beachten Sie, dass einige Studiengänge eine Mindestfachsemesterzahl vor der Meldung zur Abschlussprüfung erfordern. In diesem Fall kann eine Beurlaubung unter Umständen von Nachteil sein. Für BAföG-Empfänger kann eine Beurlaubung jedoch ggf. von Vorteil sein. Bitte informieren Sie sich umfassend und klären Sie, ob eine Beurlaubung für Sie in Frage kommt.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich eine Übersicht zu den wichtigsten Fristen?
Wir haben eine Übersicht unter der Seite "Wichtige Fristen im Überblick" zusammengestellt.
Im Ausland
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was passiert, wenn ich eine Prüfung im Ausland nicht bestehe?
Das ist kein Problem. Sie müssen sich nicht alle Kurse, die Sie belegen, im Inland anrechnen lassen. Diesbezüglich steht Ihnen die Fachkoordination gern mit Rat und Tat zur Seite.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte meinen Auslandsaufenthalt gern verlängern. Was muss ich dafür tun?
Ein entsprechender Antrag auf Verlängerung muss spätestens einen Monat vor Ende Ihres im Grant-Agreement festgelegten Studienendes gestellt sein. Drucken Sie sich den Antrag auf Verlängerung aus und reichen Sie ihn beim International Office ein. Er muss von Ihnen, der Gasthochschule, der Fachkoordination und dem International Office unterschrieben werden. Eine Verlängerung ist erst mit Ausstellung des neuen und von allen Parteien unterschriebenen Grant-Agreements gültig.
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Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie funktioniert die Anrechnung meiner im Ausland erbrachten Leistungen?
Informationen zur Anrechnung erhalten Sie auf den entsprechenden Seiten.