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Finanzierungsmöglichkeiten
Erasmus-Stipendium (sog. Grant Agreement)
Während Ihres Aufenthaltes erhalten Sie ein Erasmus-Stipendium, das sich nach drei Ländergruppen berechnet.
- Ländergruppe 1: 600 EUR/Monat: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden;
- Ländergruppe 2: 540 EUR/Monat: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern;
- Ländergruppe 3: 490 EUR/Monat: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn;
Zudem gibt es sog. Top-Ups, also Zusatzförderungen, die einmal oder monatlich hinzukommen können. Die Top-Ups bezwecken die Herstellung von Chancengleichheit und sind beispielsweise für chronisch kranke Studierende, Erst-Akademiker:innen oder Studierende, die monatlich mehr als 450 Euro verdienen (müssen), gedacht.
Die Förderdauer wird taggenau berechnet und ist bei Ankunft und Abreise von Ihnen bzw. durch das Erasmusbüro Ihrer Gasthochschule durch die sog. Confirmation of Stay zu bestätigen. Die Zuwendung wird Ihnen dann ebenfalls in zwei Raten ausgezahlt.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten
BAföG im Ausland
Sofern Sie BAföG beziehen, sollten Sie Auslandsbafög beantragen. Auch wenn Sie kein BAföG beziehen, kann ein Antrag auf Auslandsförderung möglich sein, da bei einer Ausbildung im Ausland höhere Fördersätze gelten, die dazu führen, dass auch Studierende BAföG-berechtigt sind, die im Inland keine Förderung erhalten, weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist.
Die Förderung für ein Studium innerhalb der EU wie im Inland wird weiterhin gewährt, wobei jedoch der durch die Erasmusförderung erhaltene Mobilitätszuschuss nicht angerechnet werden darf.
Das Auslandsbafög muss jedoch separat für das Auslandsstudium und vor allem rechtzeitig, d.h. meist schon sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt, beantragt werden! Beachten Sie auch, dass für ein Land jeweils ein bestimmtes Amt zuständig ist.
- Allgemeine Informationen zu BAföG im Ausland
- Informationen vom Deutschen Studentenwerk
- Welches Amt für Ausbildungsförderung in Deutschland für Sie zuständig ist, erfahren Sie in dieser Übersicht.
Förderung durch LiMa
Wenn Sie als Zweit- oder Drittfach eine Naturwissenschaft studieren, können Sie sich im Rahmen von LiMa (Lehramt international in Marburg) für einige Partneruniversitäten bewerben.
Förderung durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Stipendien und Mobilitätszuschüsse durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) bzw. PROMOS zu erhalten.
Förderung durch andere Stipendien
Besonderheiten gelten zudem für Stipendiatinnen und Stipendiaten, die eine angepasste Auslandsförderung erhalten können. Informieren Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei Ihrem Stipendiengeber.