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Lehramtsstudium Griechisch und Latein

Liebe Lehramtsstudierende und Interessierte, auf dieser Seite bieten wir nur Informationen zu den gültigen Studienordnungen und zur ersten Staatsprüfung. Für alle anderen Informationen rund um das Lehramtsstudium besuchen Sie bitte den neuen Web-Auftritt der Lehramtsstudiengänge Latein und Griechisch.

Lehramtsstudium Griechisch und Latein mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2023/24

Für Studierende, die ihr Lehramtsstudium in Griechisch und/oder Latein im Wintersemester 2023/24 oder später aufnehmen, gelten die Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Philipps-Universität Marburg vom 25. November 2022 (StPO L3 2023) (Veröffentlichungsnummer 69/2023 in den "Amtlichen Mitteilungen der Philipps-Universität Marburg").

Diese Ordnung finden Sie hier. Die Modulbeschreibungen sind nun nicht mehr Bestandteil der Studien- und Prüfungsordnung selbst, sondern ausgelagert in Modulhandbücher: Modulhandbuch Latein; Modulhandbuch Griechisch.

Wichtiger Hinweis: Zum Zeitpunkt der Aufnahme des Lehramtsstudiums im Lehramtsfach Griechisch sind Kenntnisse des Griechischen im Umfang des Graecums nachzuweisen. Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums sind Voraussetzung für einzelne Module. Diese Lateinkenntnisse können auch studienbegleitend in den ersten Semestern erworben werden.

Zum Zeitpunkt der Aufnahme des Lehramtsstudiums im Lehramtsfach Latein sind Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums nachzuweisen. Kenntnisse des Griechischen im Umfang des Graecums sind Voraussetzung für einzelne Module. Diese Griechischkenntnisse können auch studienbegleitend in den ersten Semestern erworben werden.

Lehramtsstudium Griechisch und Latein mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2018/19

Für Studierende, die ihr Lehramtsstudium in Griechisch und / oder Latein ab dem Wintersemester 2018/19 aufgenommen haben, gelten die Vorschriften der "Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Philipps-Universität Marburg vom 26. Februar 2018 (StPO L3 2018)" (Veröffentlichungsnummer 24/2018 in den "Amtlichen Mitteilungen der Philipps-Universität Marburg") in der Fassung vom 26. Februar 2020 (Veröffentlichungsnummer 65/2020).

Eine Lesefassung dieser Ordnung finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis: Zum Zeitpunkt der Aufnahme des Lehramtsstudiums im Lehramtsfach Griechisch sind Kenntnisse des Griechischen im Umfang des Graecums nachzuweisen. Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums sind spätestens zum Zeitpunkt der kumulativen Zwischenprüfung bzw. bei Beginn des Moduls LaL 4 nachzuweisen.

Zum Zeitpunkt der Aufnahme des Lehramtsstudiums im Lehramtsfach Latein sind Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums nachzuweisen. Kenntnisse des Griechischen im Umfang des Graecums sind spätestens zum Zeitpunkt der kumulativen Zwischenprüfung bzw. bei Beginn des Moduls LaG 4 nachzuweisen.

Lehramtsstudium Griechisch und Latein mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2013/14

Für Studierende, die Ihr Lehramtsstudium in Griechisch und / oder Latein ab dem Wintersemester 2013/14 und vor dem Wintersemester 2018/19 aufgenommen haben, gelten die Vorschriften der "Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Philipps-Universität Marburg vom 24. September 2013 (StPO L3)" (Veröffentlichungsnummer 48/2013 in den "Amtlichen Mitteilungen der Philipps-Universität Marburg".

  • Lehramtsfach Griechisch

    Fachspezifische Bestimmungen (Allgemeine Informationen sowie insbesondere Übersicht und Zuordnung der Module, Hinweise zur Zwischenprüfung sowie zu den endnotenrelevanten Modulen)

    Studienverlaufspläne (Übersicht zur Zuordnung und Struktur der Module im Studienverlauf; exemplarische Pläne für Studienbeginn im Winter- und Sommersemester)

    Modulhandbuch (detaillierte Beschreibung der Module) und Exportmodulliste (wählbare Modulpaket dieses Studiengangs für Studierende anderer Studiengänge)

    Wichtige Hinweise: Zum Zeitpunkt der Aufnahme des Lehramtsstudiums im Lehramtsfach Griechisch sind Kenntnisse des Griechischen im Umfang des Graecums nachzuweisen. Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums sind spätestens zum Zeitpunkt der kumulativen Zwischenprüfung bzw. bei Beginn des Moduls LaG 13 nachzuweisen.

  • Lehramtsfach Latein

    Fachspezifische Bestimmungen (Allgemeine Informationen sowie insbesondere Übersicht und Zuordnung der Module, Hinweise zur Zwischenprüfung sowie zu den endnotenrelevanten Modulen)

    Studienverlaufspläne (Übersicht zur Zuordnung und Struktur der Module im Studienverlauf; exemplarische Pläne für Studienbeginn im Winter- und Sommersemester)

    Modulhandbuch (detaillierte Beschreibung der Module) und Exportmodulliste (wählbare Modulpakete dieses Studiengangs für Studierende anderer Studiengänge)
     

    Wichtige Hinweise: Zum Zeitpunkt der Aufnahme des Lehramtsstudiums im Lehramtsfach Latein sind Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums nachzuweisen. Kenntnisse des Griechischen im Umfang des Graecums sind spätestens zum Zeitpunkt der kumulativen Zwischenprüfung bzw. bei Beginn des Moduls LaL 13 nachzuweisen.

Weitere Informationen

  • Prüfungsberechtigte für die Examensprüfungen

    Griechisch: Prof. Dr. Sabine Föllinger, Prof. Dr. Dennis Pausch, Prof. Dr. Gregor Vogt-Spira, Prof. Dr. Arbogast Schmitt, Dr. Brigitte Kappl (als Zweitprüferin), Dr. Robert Nischan (als Zweitprüfer)

    Latein: Prof. Dr. Dennis Pausch, Prof. Dr. Gregor Vogt-Spira, Prof. Dr. Sabine Föllinger, Prof. Dr. Arbogast Schmitt,  Felix. M. Prokoph, Dr. Robert Nischan (als Zweitprüfer)

  • Lektürekanon für die Staatsexamensprüfung in Latein

    Das Direktorium des Seminars für Klassische Philologie hat auf seiner Sitzung vom 19.10.2010 beschlossen, für den Übersetzungsteil der Staatsexamensprüfungen in Latein in Zukunft einen Lektürekanon zugrunde zu legen. Der Kanon gilt ab sofort und somit dann erstmalig für die Prüfungen derjenigen Studierenden, die im Wintersemester 2010/11 mit ihrem Lehramtsstudium in Latein begonnen haben. 
    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Lektürekanon nur für den Übersetzungsteil der beiden Prüfungsformen (Klausur oder mündliche Prüfung) verbindlich ist und dass in beiden Prüfungsformen jeweils ein Text aus der Prosa und einer aus der Dichtung zu übersetzen ist.
     
    Der Kanon umfasst folgende Autoren und Texte:
     
    Terenz, Adelphoe
    Catull, Carmina 1-8; 11; 13; 51; 62-64; 68; 70; 72; 75-76; 83; 85; 87; 92
    Lukrez, De rerum natura 3
    Cicero, De oratore 1; De officiis 1; Pro Archia poeta; Pro Sestio; Pro Marcello; Laelius De amicitia; Tusculanae disputationes 1
    Nepos, Atticus; Hannibal
    Sallust, Catilina
    Livius, Ab urbe condita 3
    Vergil, Aeneis 1; 4; 6; 12; Eclogae 1; 4; 9
    Horaz, Carmina 1, 5; 1, 14; 1, 17; 1, 37; Saturae 1, 1; 1, 9; 2, 6; Ars poetica; Carmen saeculare
    Properz, Elegiae 1 
    Ovid, ars amatoria 1; Metamorphoses 1; 10; 15; Tristia 1
    Phaedrus, Fabulae 1, 1-2; 1, 13; 1, 24; 1, 31; 2, 9; 3 prologus; 3, 6; 4, 5; 4, 7; 4, 19
    Lucan, Bellum civile 1
    Martial, Epigrammata 1, 1; 1, 10; 1, 68; 2, 7; 3, 8; 3, 38; 4, 56; 4, 89; 5, 13
    Seneca min., De ira; Epistulae morales 1; 2; 4; 5; 7; 12; 24; 26; 56; 86
    Tacitus, Annales 1; Dialogus de oratoribus
    Plinius min., Epistulae 1, 1; 1, 6; 1, 13; 6, 16; 6, 20; 6, 25; 6, 34; 7, 27; 8, 10; 10, 96; 10, 97
    Quintilian, Institutio oratoria 10
    Sueton, Augustus
    Apuleius, Amor und Psyche
    Augustinus, De civitate Dei 4

  • Lektürekanon für die Staatsexamensprüfung in Griechisch

    Der Lektürekanon für die Staatsexamensprüfung in Griechisch gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Wintersemester 2013/14 oder später aufgenommen haben.