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Bachelorarbeit / Mündliche Abschlussprüfung
Ein Hinweis vorab: Die Bachelorarbeit und die mündliche Abschlussprüfung werden inhaltlich und zeitlich völlig unabhängig voneinander absolviert, d.h., Sie können die mündliche Prüfung vor, während oder auch nach Abgabe der B.A.-Arbeit ablegen. Eine bereits bestandene B.A.-Arbeit ist also nicht die Zulassungsvoraussetzung zur mündlichen Prüfung.
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Allgemeines
Die B.A.-Arbeit umfasst ca. 30-50 Seiten und ist im Rahmen des gleichnamigen Moduls zu absolvieren. Sie erhalten insgesamt 12 LP für diese Prüfung.
Sie müssen sich für dieses Modul beim Prüfungsbüro des FB 10 anmelden, das für die Betreuung und Abwicklung der Abschlussprüfungen (mit Ausnahme der mündlichen Prüfung) zuständig ist. Vom Prüfungsbüro erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss auch Ihr Zeugnis und Ihre Urkunde. Die Meldeunterlagen finden Sie auf der Seite des Prüfungsbüros.
Feste Meldefristen gibt es hierfür nicht. Wenn Sie jedoch Ihr Bachelorzeugnis pünktlich vor dem 30. September in den Händen halten möchten, um es z.B. rechtzeitig für eine Masterbewerbung einreichen zu können, wird eine Meldung zur B.A.-Arbeit bis zum 15. Mai empfohlen (sog. Positiv-Meldefrist).
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur B.A.-Arbeit ist der Nachweis von mindestens 150 LP (B.A. Romanische Kulturen 20202) bzw. 120 LP (ältere Prüfungsordnungen).Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Mündliche Abschlussprüfung (6 LP)
Allgemeines
Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten und ist im Rahmen des Moduls Französisch/Italienisch/Spanisch: Sprache und Literatur im kulturellen Kontext Kont-F/Kont-I/Kont-S (bzw. PP5 bei älteren Prüfungsordnungen) zu absolvieren. Es handelt sich nicht - wie bei einigen anderen B.A.-Studiengängen - um eine Präsentation und Verteidigung Ihrer B.A.-Arbeit, sondern die Themenfelder sollen bewusst anders gelagert sein.
Sie werden nicht in beiden Fachwissenschaften (Literatur- und Sprachwissenschaft), sondern nur in Ihrem vertieften Schwerpunkt geprüft. Die Prüfung findet mindestens zur Hälfte in einer romanischen Fremdsprache statt.
Anders als die B.A.-Arbeit wird die mündliche Prüfung nicht über das Prüfungsbüro des FB10 abgewickelt, sondern ausschließlich in Zusammenarbeit mit dem Prüfer bzw. der Prüferin.
Zeitplan
1. Sie vereinbaren mit Ihrem Prüfer / Ihrer Prüferin einen Termin für die 30-minütige mündliche Prüfung. Bei dieser Gelegenheit stimmen Sie - ähnlich wie die Kandidat:innen im Lehramt - verschiedene Themenbereiche aus der entsprechenden Fachwissenschaft als Prüfungsthemen ab. Sie melden sich außerdem innerhalb der regulären Frist des entsprechenden Semesters für diese Prüfungsleistung in Marvin an.
2. Während der Prüfung führt ein:e Beisitzer:in (z.B. ein:e Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in oder ein:e Lektor:in) ein Prüfungsprotokoll.
3. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung trägt Ihr:e Prüfer:in Ihre Note in Marvin ein. Das Prüfungsprotokoll, auf dem die Note ebenfalls dokumentiert ist, wird direkt bei Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin zu Dokumentationszwecken aufbewahrt.